Ab jetzt alle Softairs ab 18 ?!

Es gibt 62 Antworten in diesem Thema, welches 9.120 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. Juni 2007 um 23:58) ist von germi.

  • Zitat

    Original von HWJunkie
    Es geht in diesem Urteil NICHT um den Umgang durch Minderjährige mit diesen Waffen!
    Stefan


    Juristen her.
    Ich sehe das anders. Das Urteil hat den Feststellungsbescheid gekippt. Somit gilt bei den 0,5 julern das WaffG - Ende.

  • Das Urteil hat den Feststellungsbescheid nicht gekippt.
    Es hat ihn eigentlich nur etwas präzisiert.

    Der Feststellungsbescheid besagt doch, dass nach der europäischen Spielzeugrichtlinie zugelassene Softairs bis 0,5J Spielzeug sind.
    Eine Softair ohne CE ist rechtlich gesehen aber nicht nach dieser Richtlinie zugelassen, kann daher also auch nicht unter den Feststellungsbescheid fallen.


    Stefan

  • Zitat

    Original von Floppyk


    Juristen her.
    Ich sehe das anders. Das Urteil hat den Feststellungsbescheid gekippt. Somit gilt bei den 0,5 julern das WaffG - Ende.

    Nein!

    Zitat

    Original von OLG Karlsruhe
    Wichtiger Hinweis zu Soft-Air-Pistolen mit CE-Kennzeichnung:
    In der Senat zu entscheidenden Fallkonstellation kollidierte die Annahme, dass die von der Angeklagten verkauften Soft-Air-Pistolen unter das WaffG fallen, bereits deshalb nicht mit der Europäischen Spielzeugrichtlinie, weil diese nicht mit einem CE-Kennzeichen versehen waren. Die Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen eine mit einem CE-Kennzeichen versehene Spielzeugschusswaffe aus dem Anwendungsbereich des WaffG ausgenommen sein könnte, wenn diese entsprechend der Zweiten Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 21.12.1989, zuletzt geändert am 6.1.2004 - 2. GPSGV) in Verbindung mit der Europäischen Spielzeugrichtlinie ordnungsgemäß in den Verkehr gebracht ist, hat der Senat nicht ausdrücklich entschieden.

    Als wurde nur über nicht CE- Spielzeuge geurteilt

    "Je verdorbener der Staat, desto mehr Gesetze hat er."
    Tacitus

    Einmal editiert, zuletzt von chris1988 (26. Juni 2007 um 17:45)

  • So sehr ich es auch begrüßen würde, wenn Airsofts generell erst ab 18 Jahren erworben werden dürften, so wenig sehe ich aber ein "Kippen des Feststellungsbescheides". BKA und OLG bewegen sich zunächst mal auf verschiedenen Ebenen, außerdem wird von Seiten anderer Juristen imemr noch die Position vertreten, dass der Feststellungsbescheid gültig ist, da nicht im notwendigen Zeitraum Beschwerde erhoben wurde und keine Einwände geltend gemacht wurden.

    Um auf der sicheren Seite zu bleiben und trotzdem den massenhaften Absatz von billigen Chinasoftairs einzudämmen, wird nun eben noch eine weitere Kennzeichnung verlangt. Die wird umgehend bei den neuen in China dann wohl schon drauf sein.

    Ein Führungsverbot für nicht geeftte und ce-ete unter 0,5 Airsofts vermisse ich auch irgendwie. Es soll ja auch unreife Volljährige geben, die dann damit im Stadtpark rumrennen......und dass dürften die dann ja auch....

    Schau mer mal was kommt.....nichts mahlt so langsam, wie die deutschen Verwaltungsmühlen...aber es macht auch sonst keiner aus Nichts so viel Papier *lol*

  • Zitat

    Original von HWJunkie
    Das Urteil hat den Feststellungsbescheid nicht gekippt.
    Es hat ihn eigentlich nur etwas präzisiert.
    Stefan

    Zitat aus dem Juraforum:
    Anders nun der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe. Dieser ist dabei zunächst davon ausgegangen, dass aufgrund des Wortlauts des Feststellungsbescheides des Bundeskriminalamtes vom 18.6.2004 die Energiegrenze für Spielzeugwaffen ohne jede Differenzierung allgemein auf 0,5 Joule angehoben und deshalb der gesetzlich festgelegte Energiegrenzwert von 0,08 Joule für alle Spielzeugwaffen (vgl. hierzu die abgedruckte Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 Nr. 1 zu § 2 WaffG) modifiziert werden sollte. Durch diesen Bescheid konnte aber das WaffG nicht geändert werden. Der Gesetzeswortlaut sei insoweit eindeutig und einer Auslegung nicht zugänglich. Bei der Neufassung des WaffG durch das Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts vom 11.10.2002 habe sich der Gesetzgeber wegen der bestehenden gesundheitlichen Risiken bei der Verwendung von Spielzeugschusswaffen bewusst für eine Absenkung des Energiegrenzwertes von vormals 0,5 Joule auf 0,08 Joule entschieden. Das Bundeskriminalamt sei nach den Vorschriften des WaffG (§§ 2 Abs. 5 i.V.m. 48 Abs.3 WaffG) aber nur zur Klärung bestehender Zweifel ermächtigt, ob ein bestimmter Gegenstand von den Regelungen des WaffG erfasst wird oder wie dieser nach den Regelungen des WaffG einzustufen ist. Solche Zweifel lägen aber wegen der eindeutigen Rechtslage nicht vor, denn nach dem WaffG seien Soft-Air-Pistolen mit einer Bewegungsenergie von mehr als 0,08 Joule bis 0,5 Joule eindeutig verboten. Dem Bescheid des Bundeskriminalamtes komme aber keine Gesetzeskraft zu, weshalb er das Waffengesetz nicht abändern könne und für Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte nicht bindend sei.

    Ich lese da keine Differnzierung ob mit oder ohne CE heraus, sondern nur, dass der Bescheid nun nicht gültig und - ich zietiere nochmal - "Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte nicht bindend"

    Daraus folgernd sind über 0,08 Joule mit allen Konsequenzen vom Waffenrecht erfasst, weil nach jetzigen Waffenrecht nur unter 0,08 Joule vom WaffG ausgenommen ist, weil Spielzeug.

    Einmal editiert, zuletzt von Floppyk (26. Juni 2007 um 17:59)

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Dem Bescheid des Bundeskriminalamtes komme aber keine Gesetzeskraft zu, weshalb er das Waffengesetz nicht abändern könne und für Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte nicht bindend sei.[/I]

    ich zietiere nochmal - "Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte nicht bindend"

    Ruhig Blut, das war schon immer so - und wir haben das hier im Forum auch schon einige Male diskutiert. Seit dem Bescheid ist glasklar, dass er nicht rechtsverbindlich ist, da das BKA nicht die Kompetenz besitzt das WaffG zu ändern. Da muss ein formal korrektes Gesetzgebungsverfahren her.

    Nix Neues, alles Schnee von Vor-Vor-Vorgestern.

    (Nichts gegen Dich, Floppyk, nur um die Hysterie um das Thema zu legen).

  • Oh, ich erinnere mich da dunkel an einen Fall, habe aber leider gerade keine Quelle zur Hand. Sollte ichs noch finden, stelle ichs hier ein...

    FYI (Alle): Hier hatten wir das schon einmal durchgekaut:
    unklare Regelung

    Einmal editiert, zuletzt von sunix (26. Juni 2007 um 18:11)

  • Zitat

    Original von sunix
    (Nichts gegen Dich, Floppyk, nur um die Hysterie um das Thema zu legen).


    Offengestanden sind mir diese SA völlig egal. Ich habe größeres. Aber wie ich schon geschrieben habe. Mir tun die unwissenden Kinder leid, die im guten Glaiúben mit sauer gesparten Taschengeld sich so eine Flitsche gekauft haben, spielen damit draußen und bekommen einen Höllenärger, den die wahrscheinlich noch gar nicht mal verstehen. Außerdem steht dann wieder in der Zeitung: Kinder - Waffen - gespielt - keine Waffenschein ect., weil ein ahnungsloser Bleistiftknicker die Zusammenhänge überhaupt nicht blickt.

  • Zitat

    Original von Floppyk
    Offengestanden sind mir diese SA völlig egal. Ich habe größeres.


    Unbestätigten und informellen Gerüchten zufolge, soll es hier tatsächlich auch einige GK'ler und Erwachsene geben, die auch AS-Fans sind. :D Von daher ist das Thema sicher nicht nur für einige Kiddies interessant.

  • Zitat

    Original von sunix
    [auch einige GK'ler und Erwachsene geben, die auch AS-Fans sind. :D Von daher ist das Thema sicher nicht nur für einige Kiddies interessant.


    Vollkommen richtig. Die riskieren sogar ihre Zuverlässigkeit, sofern meine Befürchtungen stimmen.

  • Grrrrrrrr bei diesem ständigen Hin und Her wird man doch bekloppt hier im Land der Weicheier, Ökosandalen Träger und Extrembürokraten.

    Gleicht das Waffenrecht doch endlich der EU an ! Einheitsregelung ! Überall KK Waffen, Luftdruckwaffen ohne Energiebeschränkung und vollauto AEGs frei ab 18, von mir aus gepaart mit ner Art psychologischer Eignungsprüfung.

    Alles unter 0,5 Joule gehört meiner Meinung nach eh ins Spielzeugregal.

    Aber wenn der Fernseher sagt "Softairs sind böse !" ist es nurnoch eine Frage der Zeit bis sie entweder verboten, oder Steuern dafür erhoben werden.

    Ich dreh irgendwann ab hier. Entweder ich wandere aus, oder bekomme soviel Aggressionspotential, dass ich laut psychologischem Gutachten nichtmal mehr ne Plastikgabel besitzen dürfte, weil ich anfange damit amok zu laufen und bescheuerte Richter, Politiker, und gaanz besonders Journalisten in den Hintern piekse !!!

    nur mal so am Rande: Jagen ist ein Tabuthema !!!! Also kommt nicht auf die Idee mit Softairwaffen auf Fliegen zu ballern ! das ist nicht Waidgerecht !!! :direx:

    Wenn ich mit ner Schaufel auf ne Ratte haue und sie im Müll entsorge sacht keiner was, aber WEHE ich schiesse drauf - dann brauch ich nen Jagdschein !
    Bei solchen Regelungen wird mir schlecht.

    :W:enn der Klügere immer nachgibt, passiert immer nur das was die Medien wollen.

    3 Mal editiert, zuletzt von Asassin (27. Juni 2007 um 00:23)

  • Wie auch immer nun die Rechtslage sei, auf jeden Fall wird das Urteil in den Medien offenbar wieder groß beachtet (wir stehen ja auch wieder direkt vor´m Sommerloch). In der heutigen Hannoverschen Allgemeinen Zeitung ist auf Seite 1 ein großer Artikel:

    Softair-Waffen für Kinder tabu
    OLG Karlsruhe verbietet Verkauf an Minderjährige/Schünemann begrüßt Urteil

    In dem Artikel wird das Urteil als Grundsatzentscheidung gewertet mit der Folge, dass der Verkauf von Softairwaffen über 0,08 Joule an Minderjährige generell strafbar sei.
    Der (unverbindliche) Feststellungsbescheid des BKA wird auch angesprochen, von dem fehlenden CE-Stempel ist allerdings nirgends die Rede. Unser Innenminister (Schünemann) stimmt dem Urteil natürlich voll zu, da es auch die Auffassung des Landes bestätige und er bereits bei der letzten Innenministerkonferenz eine eindeutige Regelung durch den Bund angemahnt habe.
    Der Artikel ist zwar in seiner Form nicht reißerisch, stellt aber die Grundsatzentscheidung eines Oberlandesgerichtes als nunmehr zu beachtende bundesrechtliche/allgemeine Regelung dar. Wäre interessant , wie in anderen Blättern berichtet wird, also gebt mal laut, wenn ihr was seht.

    Mal schauen, ob sich die Wogen wieder schnell glätten (und die Sache wie üblich in einer Woche vergessen ist), oder sich der Bundesgesetzgeber jetzt schneller bewegt.
    Als Softairhändler wäre ich jetzt zumindest mehr als leicht beunruhigt, da die Gefahr von Sanktionen bei Verkauf an Minderjährige wieder gestiegen ist. Klagt ein Elternteil gegen so einen Verkauf, können es sich andere Gerichte jetzt leicht machen und statt eigener Prüfung sich einfach der OLG Karlsruhe-Entscheidung vollinhaltlich anschliessen..

    gruss
    blackys

  • Die Qualität der Presse ist nicht vorhanden, gewöhnt euch endlich daran!

    Dieser Text:

    Zitat

    Softair-Waffen für Kinder tabu
    OLG Karlsruhe verbietet Verkauf an Minderjährige/Schünemann begrüßt Urteil

    sagt doch alles und widerspricht sich selbst.
    Softairs sind für Kinder NICHT tabu!
    Sie dürfen nur nicht an sie verkauft werden, wenn sie kein CE-Zeichen tragen.


    Stefan

  • unter 0,08 J ändert sich garnichts

    Ansonsten ist auch noch alles offen:

    Ob nach der Entscheidung das strengere deutsche Waffenrecht mit den weniger strengen EU-Vorgaben zu Spielzeugwaffen in Konflikt gerät, ist offen. Im OLG-Urteil spielte dies keine Rolle, weil den verkauften Waffen die nach der EU-Richtlinie vorgesehene Kennzeichnung fehlte. Das Karlsruher Gericht deutete an, dass es den hohen Schutzstandard des deutschen Waffenrechts in jedem Fall für verbindlich hält.

  • Hallo,

    die Entscheidung des 1. Strafsenates des OLG Karlsruhe hat zunächst folgende Konsequenzen:

    Zukünftig verstoßen Waffenverkäufer gegen das Waffengesetz, wenn sie Softairwaffen mit einer Energie von mehr als 0,08 Joule an Minderjährige verkaufen. Dies gilt ohne wenn und aber für solche Softairwaffen, die nicht mit einem CE-Zeichen versehen sind. Für Waffen bis 0,5 Joule und CE-Zeichen hat der Senat bislang eine Entscheidungsvorgabe offen gelassen, obwohl auch hier offensichtlich die Meinung vertreten wird, dass diese Waffen ebenfalls einen gewissen Grad an Gefährlichkeit aufweisen und nicht in die Hände von Minderjährigen gehören. Allerdings könnte sich in einem solchen Fall der Verkäufer darauf berufen, dass Softairwaffen bis 0,5 Joule und CE-Zeichen nach der EU-Richtlinie als Spielzeug zu qualifizieren sind. Bei dieser Konstellation müsste sich das Gericht dann mit der Frage beschäftigen, ob das deutsche Waffengesetz mit EU-Normen konform ist.

    Im aktuell entschiedenen Fall wurde der angeklagte Waffenverkäufer aber dennoch freigesprochen, da zu seinen Gunsten Berücksichtigung fand, dass er von der Strafbarkeit seines Verhaltens in Unkenntnis war.

    Dieser Bonus wird ab sofort nach Veröffentlichung der Entscheidung anderen Betroffenen nicht mehr zum Vorteil gelangen. Ergo sollten Softairwaffen mit mehr als 0,08 Joule ohne CE-Zeichen nicht mehr an Minderjährige verkauft werden.

    Gruß Panthergun

    Airpower for ever

  • da sich unter 0,08 J nichts ändert bleibt das generelle Problem weiterhin bestehen.

    Kinder und Jugendliche laufen weiterhin mit Waffen herum, die scharfen Waffen zum Verwechseln ähnlich sehen.
    Da spielt es doch keine Rolle, was vorne heruaskommt.