SSW im Handschuhfach

Es gibt 36 Antworten in diesem Thema, welches 4.431 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. Dezember 2006 um 16:38) ist von Paramags.

  • HI! Ich mal meine eine Rechtliche Frage an euch,und zwar wie sieht es rechtlich aus wenn ich eine geladene SSW im Handschuhfach habe (KWS Vorhanden) aber einen Minderjährigen an Board?Reicht es wenn ich dann das Handschuhfach verschließe(zu schließen) oder muss ich sie auch entladen weil der Minderjährige irgendwie "mit mitführt"?
    Vielen Dank für eure Antworten im vorraus.
    P.S Ich habe die Waffe nicht zur Selbstverteidigung im Handschuhfach und bitte darum nicht über den Sinn zu diskutieren,ich weiß warum ich sie mitnehme.

    Gruß ProNothe

    3 Mal editiert, zuletzt von ProNothe (2. Dezember 2006 um 12:19)

  • Wenn das Fach verschlossen ist, also der Jugendliche nicht dran kommt ist es erlaubt, solange du dabei bist, sonst müsste dein Handschufach ein Tresor mit dem Wiederstandsgrad A oder 0 oder so was in der Richtung sein :nuts: auch wenn keiner im Auto ist

  • Wenn sie abgeschlossen ist hat er keinen Zugriff.

    Zuhause langt es ja auch sie irgendwo einzuschließen / weg zu legen wo Minderjährige nicht drannkommen.

    *edit*
    auch wenn man nicht dabei is sollte das langen. SSW müssen auch Zuhause (wo ein Minderjähriger auch mal alleine im Haus ist) nicht in einen Tresor.

    2 Mal editiert, zuletzt von Argysh (2. Dezember 2006 um 12:24)

  • Solange du dabei bist, ist es theoretisch unkritisch.
    Abschließen solltest du jedenfalls.

    Es heißt ja: "...sicher vor unberechtigtem Zugriff...".
    Ist das Fach abgeschlossen und du bist anwesend, solte das Schloss lange genug standhalten, um dir ein Eingreifen zu ermöglichen.

    Grundsätzlich aber solltest du Folgendes beachten:
    Wenn du keinen KWS hast, ist die Anwesenheit eines Minderjährigen dein kleinstes Problem.
    Auch wenn du einen KWS hast, darfst du deinen Wagen (egal ob da ein Minderjähriger drinsitzt) niemals alleine lassen.

    Stefan

  • Es müsste doch auch so sein,dass selbst wenn ein Erwachsener zugriff hat, dass er ein "Unberechtigter" ist wenn sich das Auto nicht auf Privat Besitz befindet oder?

    Gruß ProNothe

    Einmal editiert, zuletzt von ProNothe (2. Dezember 2006 um 12:28)

  • Zitat

    Original von Argysh
    *edit*
    auch wenn man nicht dabei is sollte das langen. SSW müssen auch Zuhause (wo ein Minderjähriger auch mal alleine im Haus ist) nicht in einen Tresor.

    Wenn sie geladen ist schon, darauf bin ich eingegangen, weil er sagte er hat eine geladene SSW im Handschuhfach liegen :ngrins:


    ProNothe
    eigentlich schon, der Erwachsene hat ja keinen KWS, hat er einen, darf er ran,wenn du es erlaubst, sonst ist es ja Diebstahl

    Einmal editiert, zuletzt von Rambo (2. Dezember 2006 um 12:31)

  • Ein Erwachsener ist rein waffenrechtlich nicht unberechtigt.
    Strafrechtlich ist er es zwar (Diebstahl ist ja eine Straftat), aber eben nicht waffenrechtlich.
    Aber:
    Außerhalb von Privatgrund ist ein Erwachsener ohne KWS allerdings eigentlich unberechtigt, denn er darf ja nicht führen.
    Ob das jetzt allerdings zu spitzfindig wird...

    Stefan

    EDIT:
    Noch ein Nachtrag:
    Auch wenn ein Minderjähriger waffenrechtlich unberechtigt ist, darf er Waffen selbstverständlich sehen und betrachten.
    Es muss nur sichergestellt sein, dass er sie nicht in die Finger bekommt, denn erst dann ist es ein Umgang mit Waffen.
    Ob das jetzt sichergestellt wird, weil man ihn beaufsichtigt, sprich eingreifen kann, oder ob mechanische Sicherungen zum Einsatz kommen, ist dabei egal.
    Sonst dürfte man z.B. eine Waffe auch mit KWS nicht führen, weil ein Minderjähriger ja mit einem schnellen Griff unberechtigten Zugriff hätte.

  • Ich würde es empfehlen, da der minderjährige Beifahrer schneller am Handschuhfach ist als der volljährige Fahrer, zumal der möglicherweise auch gerade noch das Fahrzeug lenkt.

    Wenn ich einen Tip abgeben sollte:
    Da du die Waffe sowieso NIEMALS alleine im Auto lassen darfst (egal, ob ein Minderjähriger drinsitzt), besorg dir ein Holster, dann bist du, KWS vorausgesetzt, garantiert auf der sicheren Seite.

    Stefan

  • Zitat

    Original von ProNothe
    Es müsste doch auch so sein,dass selbst wenn ein Erwachsener zugriff hat, dass er ein "Unberechtigter" ist wenn sich das Auto nicht auf Privat Besitz befindet oder?

    Du meinst also: auf öffentlichem Grund. Du mit KWS, Dein Kumpel ohne.
    Und was dann?

    Ich glaube nicht, dass man Dir da einen Strick drehen würde. Wenn jedoch ZWEI Waffen im Handschuhfach wären und nur Du hättest einen KWS, dann . . .
    Allerdings könnte man auch da argumentieren, dass DU die Waffen von Haustür zu Haustür 'führst', weil Dein Kumpel keinen KWS hat.

    Ein abschließbares Handschuhfach sollte man auch abschließen; möglichst Waffen von Munition getrennt (also nur die Waffe ins Handschuhfach).
    Wenn das Teil ohnehin nicht zur SV dienen soll, musst Du sie ja auch nicht schnell griffbereit 'führen'.

    Eine Alternative zum Abschließen gibt es noch: Unberechtigte Personen gar nicht vorm Handschuhfach (also auf dem Beifahrersitz) Platz nehmen lassen.

    Eine weitere Alternative: wenn Du die Dinger öfter transportierst, besorge Dir doch ein paar einfache, abschließbare Koffer (z.B. Werkzeugkoffer aus dem Baumarkt); transportiere sie im Kofferraum und Du bist auf der sicheren Seite.

    Fördermitglied des VDB.

  • Naja geladen sollte ich sie schon transportieren sonst wirds umständlich.Also ich muss Hobbymäßig Vögel verjagen die versuchen einen Teich leer zu fressen :new16: Und wenn ich die Viecher entdecke Steige ich aus und Feuer ein paar 9mm PAK ab.Hört sich dumm an ist aber so.Und bei den Aktionen hab ich öfters Minderjährige dabei.

    Gruß ProNothe

  • Sorry aber meine Meinung dazu ist folgendermaßen:
    Nicht zur Selbstverteidigung dabei?

    Wohl zur Agressinon oder wie?

    Um Vögel zu vertreieben an einem Fischteich? ist der auf deinem Grundstück? Wenn nein hast du die Erlaubniss da zu schießen?
    Warum muss die Waffe geladen sein? Meinste die Vögel fliegen weg wenn sie dich nur sehen? Wenn ja warum musste dann noch ballern?

    Sorry mir kommt es vor als ob du ne geladen SSw mit dir rumführst um alla hollywood aus dem wagen zu springen und anzugeben!

  • Ich habe geschrieben ich weiß was ich tue!Und natürlich mache ich nichts ala Hollywood.Außerdem geht es dich rein überhaupt nichts an wo ich schieße und das einzigste was zählt ist das ich es darf und es sogar erwünscht bzw. meine "Pflicht" ist .Außerdem bitte ich dich ab jetzt nicht mehr zu schreiben wenn du nichts Produktives beizutragen hast!!!
    Des weiteren gibt es bestimmte Munition die man noch mit 6mm abschießen kann und Vögel super vertreibt.Diese Munition ist hier aber kein Thema und wir müssen auch nicht weiter drauf eingehen,auch wenn ich sie LEGAL benutzen darf.Alleine das dürfte ja schon zeigen,dass ich sicher nicht ala Hollywood aus dem Auto springe :new16:
    P.S Das regt mich schon wieder Tierisch auf,da man hier gedacht anonym ist muss man gleich erstmal los blaffen bevor man überhaupt irgendeine Ahnung hat.

    Gruß ProNothe

    5 Mal editiert, zuletzt von ProNothe (2. Dezember 2006 um 14:31)

  • In Deutschland gibt es die freie Meinungsäußerung!!!
    Und wen es niemanden was angeht warum postet du es dann hier???

    Da du ja auf Vogelschreck ansprichtst dann hast du ja einen EWB/MES und müsstest dich mit der Materie und den rechtlichen bestimmungen ja auskennen! DAS IST JA DEINE PFLICHT! (ps deine Worte)
    Alles andere ist STRAFBAR!


    und nochmal meien frage warum muss die wffe zugriffsbereit im handschuhfach liegen wenn du vögel vertreiebn willst? meinste die fliegen weg wenn sie dich nur sehen in deinem Wagen? dann must du sie nicht mehr vertreiben!
    Es geht ja net nur um sicherheit sondern auch um Vernunft!


    PS das Rating im Forum sagt nichts auswer ahnung hat und wer nicht ! sondern lediglich wann sich einer angemeldet hat und ob er hier viel schreibt!!
    PPS schon immer wieder fazinierend wie sich manche ANONYMEn hier sofort angegriffen füheln wenn sie nicht mit Kritik oder anderen Meinungen umgehen können! Das sagt schon einiges aus!

    4 Mal editiert, zuletzt von d.zilles (2. Dezember 2006 um 14:40)

  • Erstens brauchst du für die von DIR angesprochene Munition einen MES,und der hat nichts mit wissen über SSW zutun.Aber ich gehe jetzt aus der Diskussion wenn du keine Ahnung hast.
    P.S Was meinst du wie dreist Fischreiher sein können!

    Gruß ProNothe

  • Zitat

    Original von ProNothe
    Ich habe geschrieben ich weiß was ich tue!Und natürlich mache ich nichts ala Hollywood.Außerdem geht es dich rein überhaupt nichts an wo ich schieße und das einzigste was zählt ist das ich es darf und es sogar erwünscht bzw. meine "Pflicht" ist .Außerdem bitte ich dich ab jetzt nicht mehr zu schreiben wenn du nichts Produktives beizutragen hast!!!
    Des weiteren gibt es bestimmte Munition die man noch mit 6mm abschießen kann und Vögel super vertreibt.Diese Munition ist hier aber kein Thema und wir müssen auch nicht weiter drauf eingehen,auch wenn ich sie LEGAL benutzen darf.Alleine das dürfte ja schon zeigen,dass ich sicher nicht ala Hollywood aus dem Auto springe :new16:
    P.S Das regt mich schon wieder Tierisch auf,da man hier gedacht anonym ist muss man gleich erstmal los blaffen bevor man überhaupt irgendeine Ahnung hat.


    Wo willst du das benutzten?
    Du darfst net irgentwo einfach schießen.
    Abgesehen hat d.zilles halt einfach normal gefragt.
    Das is ja nämlich schon ein bisschen komisch..."Vögel-Verscheuchen"
    Wieso brauchste unbdingt eine Schreckschuss Waffe?
    Kaufste dir halt einen Jahresvorrat Böller.
    Das geht auch gut.

    mfg