Ich bin 18 Jahre alt und habe vor ca. 1 Jahr einen Eintrag in den Erziehungsregister bekommen wegen Bedrohung mit Schusswaffe
Der Prozess dazu wurde eingestellt ich weis aber nun nicht ob ich einen Eintrag wegen Bedrohung mit Schusswaffe habe oder einfach wegen eingestelltem Verfahren. Der Prozess wurde eingestellt und mir wurde schriftlich mitgeteilt das ich einen Eintag in den Erziehungsregister bekomme. Zur Situation:
Habe vor ca. 1 Jahr jemanden mit einer Softairwaffe bedroht , nach meiner Sicht aus Notwehr um einen Konflikt zu vermeiden ( Der Bedrohte wusste ja nicht das es eine Softair war ). Daruafhin bekam ich eine Anzeige wegen BEDROHUNG MIT SCHUSSWAFFE was ich wirklich für übertrieben halte ( Es handelte sich bei der Waffe um eine Steinalte Softairpistole welche nichtmal funktionsfähig war.
Jetzt zu meiner Frage:
Ich wollte mir in nächster Zeit den Kleinen Waffenschein beantragen.
Habe ich überhaupt eine Chance den ausgestellt zu bekommen oder würde ich nur mein Geld verschwenden
So wie ich das Sehe wird bei der Beantragung des kleinen Waffenscheins auch der Erziehungsregister geprüft.
Das Verfahren gegen mich wurde ja eingestellt und ich bin somit nicht vorbestraft sondern habe nur diesen verdamten eintrag im Erziehungsregister.
Wer kann mir einen Rat zu meiner Situation geben.
Hat vieleicht jemand hier im Forum trotz Verurteilungen/ Eintagen im Bundeszentralregister oder Erziehungsregister wegen ähnlicher Fälle wie meinen bereits einen kleinen Waffenschein erhalten
Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen.