Kleiner Waffenschein ??? Brauche Rat.

Es gibt 16 Antworten in diesem Thema, welches 3.278 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (27. Januar 2006 um 15:11) ist von Abi-87.

  • Ich bin 18 Jahre alt und habe vor ca. 1 Jahr einen Eintrag in den Erziehungsregister bekommen wegen Bedrohung mit Schusswaffe ?????? :smash:
    Der Prozess dazu wurde eingestellt ich weis aber nun nicht ob ich einen Eintrag wegen Bedrohung mit Schusswaffe habe oder einfach wegen eingestelltem Verfahren. Der Prozess wurde eingestellt und mir wurde schriftlich mitgeteilt das ich einen Eintag in den Erziehungsregister bekomme. Zur Situation:
    Habe vor ca. 1 Jahr jemanden mit einer Softairwaffe bedroht , nach meiner Sicht aus Notwehr um einen Konflikt zu vermeiden ( Der Bedrohte wusste ja nicht das es eine Softair war ). Daruafhin bekam ich eine Anzeige wegen BEDROHUNG MIT SCHUSSWAFFE was ich wirklich für übertrieben halte ( Es handelte sich bei der Waffe um eine Steinalte Softairpistole welche nichtmal funktionsfähig war.

    Jetzt zu meiner Frage:

    Ich wollte mir in nächster Zeit den Kleinen Waffenschein beantragen. :dafuer:
    Habe ich überhaupt eine Chance den ausgestellt zu bekommen oder würde ich nur mein Geld verschwenden ???
    So wie ich das Sehe wird bei der Beantragung des kleinen Waffenscheins auch der Erziehungsregister geprüft.
    Das Verfahren gegen mich wurde ja eingestellt und ich bin somit nicht vorbestraft sondern habe nur diesen verdamten eintrag im Erziehungsregister.


    Wer kann mir einen Rat zu meiner Situation geben.


    Hat vieleicht jemand hier im Forum trotz Verurteilungen/ Eintagen im Bundeszentralregister oder Erziehungsregister wegen ähnlicher Fälle wie meinen bereits einen kleinen Waffenschein erhalten ???

    Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen.

  • also ich denke mal wir im forum können dir nicht sagen ob du ihm bekommst oder nicht !!
    du musst es einfach probieren aber ich denke mal wenn du ne anzeige wegen "BEDROHUNG MIT SCHUSSWAFFE" hattest wird es gluabe nix !!!
    auch wenn das verfahren eingestellt wurde merk dir wenn du was mit der polizei zu tun hattest wird es immer irgendwo vermerkt denke ich mal !!

    Stolzer Besitzer Einer Röhm RG 96 :new11:

  • Einen ähnlich gelagerten Fall hatten wir vor kurzem. "Googel" Dich schlau!

    (die Suchfunktion fiunktioniert hier gaaanz vorzüglich!)
    ;)

    Fördermitglied des VDB.

  • Huch, Erziehungsregister? Gibbet sowatt? :new16:

    Ich glaube nicht daß ein solcher Eintrag - so es ihn denn gibt - in das Bundeszentralregister eingetragen wird, denn da kommt man eigentlich nur rein wenn man mal ordentlich verknackt wurde.

    Da ein KWS auch nicht an Minderjährige ausgegeben wird, ist das Erziehungsregister wohl auch nicht relevant.

    Ergo: Ich sehe da keinen Hinderungsgrund einen KWS zu beantragen.

    Gruß

    Mike

  • KORREKTUR:

    Das Erziehungsregister ist ein Teil des Bundeszentralregisters. Einträge dort werden mit Vollendung des 24. Lebensjahres gelöscht, insoweit keine Verurteilung etc. stattgefunden hat:

    ----------- Zitat ----------

    BZRG § 63 Entfernung von Eintragungen

    (1) Eintragungen im Erziehungsregister werden entfernt, sobald der Betroffene das 24. Lebensjahr vollendet hat.

    (2) Die Entfernung unterbleibt, solange im Zentralregister eine Verurteilung zu Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Jugendstrafe oder eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung eingetragen ist.

    (3) Der Generalbundesanwalt kann auf Antrag oder von Amts wegen anordnen, daß Eintragungen vorzeitig entfernt werden, wenn die Vollstreckung erledigt ist und das öffentliche Interesse einer solchen Anordnung nicht entgegensteht. § 49 Abs. 3 ist anzuwenden.

    ------------ Ende Zitat ----------

    Kann also doch sein, daß Du mit dem KWS warten mußt! :(

    Gruß

    Mike

  • mal aus dem Gesetz zitiert:

    --- Zitat ---

    § 61 Auskunft aus dem Erziehungsregister
    (1) Eintragungen im Erziehungsregister dürfen - unbeschadet der §§ 42 a, 42 c - nur mitgeteilt werden .....

    ( .... )

    5. den für waffen- und sprengstoffrechtliche Erlaubnisse zuständigen Behörden mit der Maßgabe, dass nur Entscheidungen und Anordnungen nach § 60 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 mitgeteilt werden dürfen.

    --- Zitat Ende ---

    Wenn also die zuständige Behörde entsprechend anfragt bekommen die das wohl auch mit.

    Gruß

    Mike

  • @ Heinz 86:
    der Einzige, der Deine Frage zuverlaessig beantworten kann, ist der Waffenrechts-Sachbearbeiter Deiner Behoerde.
    Sinnvoll ist ein offenes sachliches Gespraech mit ihm.
    Die Behoerde prueft nicht nur formal alle Eintragungen im BZG und im
    StA-Verfahrensregister. Sie muss alle waffenrechtlich relevanten Gesichtspunkte beruecksichtigen. Da greift der Ermessensspielraum. Ein Sachbearbeiter verweigert Dir den KWS mit der Begruendung, dass waffenrechtliche Verstoesse bekannt und solche fuer die Zukunft nicht auszuschliessen sind. Ein anderer SB kann es so sehen, dass der Verstoss nicht gravierend war und/oder Dir kuenftig Gesetzestreue unterstellen. Manche Sachbearbeiter sind bei waffenrechtlichen Verstoessen sensibel! Wurde das Verfahren gegen irgendwelche Auflagen eingestellt? Das Anfordern eines polizeilichen Fuehrungsregisters bringt Dich nicht weiter. Der Inhalt ist gegenueber den von Amts wegen angeforderten Fuehrungszeugnissen unterschiedlich. Diese beinhalten i. d. R. umfangreichere Auskuenfte (so Eintragungen vorhanden sind).
    Sieht der SB keine Hinderungsgruende, ist alles ok. Steht er einer Erteilung kritisch gegenueber, kannst Du trotzdem einen Antrag stellen. Im Verweigerungsfall musst Du auf einem schriftlichen Ablehnungsbescheid mit Rechtsmittelbelehrung bestehen. Dagegen kannst Du vorgehen. In jedem Fall beinhaltet Deine Akte dann eine Ablehnung. Fuer kuenftige Antraege ist das keine gute Ausgangsbasis.

  • und hier der offizielle Link:

    Bundeszentralregister - FAQ

    Anbei zwei Zitate, die hier hilfreich sind:


    Zitat

    Wie kann man erfahren, ob das Zentralregister Eintragungen enthält, die nicht in das Führungszeugnis aufgenommen werden?
    Oft enthält das Zentralregister Eintragungen, die nicht oder nicht mehr in ein Führungszeugnis aufgenommen werden. Auskünfte über diese Eintragungen erhalten nur noch Staatsanwaltschaften, Gerichte und ein eng eingegrenzter Bereich von Behörden für ganz bestimmte Zwecke. Ob das Register solche Eintragungen enthält, darf Ihnen persönlich aber nicht direkt mitgeteilt werden. Wenn Sie erfahren möchten, ob das Zentralregister solche Eintragungen über Sie enthält, müssen Sie dies dem Bundeszentralregister mitteilen und dabei ein Amtsgericht benennen, bei dem Sie einen Registerauszug einsehen können (§ 42 BZRG). Das Amtsgericht benachrichtigt Sie dann davon, wann und wo Sie den Auszug einsehen können. Nach der Einsichtnahme muss der Auszug vernichtet werden. Der Auszug darf auch nicht fotokopiert werden. Sie können sich aber handschriftliche Notizen anfertigen. Der Auszug kann aber nur erstellt werden, wenn Sie folgende Personalien angeben:

    Geburtsname
    Familienname (nur wenn dieser vom Geburtsnamen abweicht)
    sämtliche Vornamen
    Geburtsdatum und Geburtsort.

    Zitat

    Wann werden Eintragungen im Führungszeugnis wieder gelöscht?
    Wenn ein Führungszeugnis Eintragungen enthält, werden diese in den überwiegenden Fällen nach Ablauf einer bestimmten Frist gelöscht. So werden im allgemeinen Verurteilungen zu Geldstrafen oder zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten sowie die meisten Jugendstrafen nach 3 Jahren aus dem Führungszeugnis entfernt. Größere Freiheitsstrafen werden im allgemeinen nicht vor Ablauf von 5 Jahren aus dem Führungszeugnis entfernt. Ausgenommen hiervon sind aber Verurteilungen wegen Sexualstraftaten, für die längere Fristen vorgesehen sind. Die Dauer der Freiheitsstrafe wird zu der Frist hinzuaddiert. Bei den Fristen wird immer vom Tag der Verurteilung an gerechnet. Nach Ablauf dieser Fristen kann also ein neues Führungszeugnis beantragt werden, das dann keine Eintragungen mehr aufweist, wenn nicht im Einzelfall neue Verurteilungen hinzu gekommen sind, die unter Umständen eine Löschung im Führungszeugnis verhindern können.

    FWR-Mitglied Nr.: 30917

  • joa wie die anderen schon gesagt haben frage einfach deine sachbearbeiterin vom landratsamt oder bzw. mache dort einen termin aus

    also ich kann nur aus meiner sache erzählen ich hatte 2x Anzeigen wegen Fahren oh. Fahrerlaubnis + hatte da auch eine Gerichtsverhandlung mit Sozialstunedn und Fahrverbot naja wie gesagt habe einfach den KWS Beantragt und dann Nach 4 Wochen haben sie gemeint dass ich Vorstrafen habe Bla Bla Bla Genaue Überprüfung und Schwubb nach mehr als 3 Monaten habe ich dann bekommen ;)

    aber es kommt immer drauf an wie dein erscheinungsbild bei denen ist ;) aber termin aus machen und einfach nachfragen ;)

    aber solange keine gewalt tötungsdelikte, unerlabuter waffenenbes. vorliegt naja dann hast ihn eigentlich schon in der hand ;)

  • Hallo,

    ohne die "große Diskussion" vom Stapel rufen zu wollen...
    Aber man muss sich auch mal in die Lage des Verwaltungsangestellten setzen. Wenn er vorhat, seinen Job wirklich gewissenhaft zu führen, müsste er diesem Antragsteller den KWS eigentlich verweigern. Begründung: Passiert in Zukunft ein ähnlicher Fall mit diesem Antragsteller und wird dabei gar jemand verletzt, könnte man dem Bearbeiter immer vorwerfen, dass er um die "alte Sache" gewusst hat und den KWS, also somit das rumtragen der SSW, verweigern hätte müssen, zumindest aber den alten Fall genauer analysieren hätte müssen, um die damalige Situation verstehen zu können.

    Nur mal so als Anregung, und ohne den Heinz (Themenstarter) jetzt persönlich damit zu meinen... der KWS soll alle Bürger ja auch vor potentiellen Aggressoren schützen.

    Interessant ist aber auch, wie schnell einige hier im Forum (als wären wir beim Skat) ihre Straftaten "auf den Tisch legen" :new16:

    Grüße,
    Martin!

    :ptb: :[|]: Mauser HSc 90 :[|]: :ptb:
    ...und alle anderen im Avatar mal gehabt...

    Einmal editiert, zuletzt von Filo (26. Januar 2006 um 14:40)

  • Erziehungregistereinträge sind keine Folge von Kavaliersdelikten! Einträge werden jediglich von der Staatsanwaltschaft(Sollte das Verfahren eingestellt werden) und Gerichten vorgenommen. Mit dem eintrag in diesem Register soll es jüngeren Mitmenschen erleichtert werden einen Beruf zu finden, sonst nichts. Die Polizei kann das Erziehungregister nicht einsehen um bei weiteren Straftaten objektiv zu entscheiden (Es wird dabei davon ausgegangen dass die Personen sich bis zur Volljährigkeit in ihrem Verhalten ändern).
    Dein Sachbearbeiter hat die Wahl ob er den KWS ausgibt, wobei ich bei der Strafttat an keinen großen Spielraum von seiner Seite glaube. In dem Moment hättest du besser in der Zeit als du Leute mit Waffen bedroht hast Zigaretten geschmuggelt....

    Ich persönlich hoffe dass niemand der schon mit Softairpistolen nicht umgehen kann mit orginalgetreuen Waffen am gürtel herumlaufen darf!
    Das ist meine subjektive Meinung!

    Es geht nichts über das schnelle entleeren eines ganzen Magazins!

  • Zitat

    Original von Filo
    Interessant ist aber auch, wie schnell einige hier im Forum (als wären wir beim Skat) ihre Straftaten "auf den Tisch legen" :new16:

    Ich schätze Du meinst die Anfrage an den Sachbearbeiter? Wo sollte das das Problem sein? Das Erziehungsregister muß für die Prüfung der Zuverlässigkeit eh zu Rate gezogen werden. Warum sollte man also nicht fragen, wenn man so 50 Euro spaaren kann?

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Erklärbär: Nein, ich meinte dieses Forum, ehrlich gesagt.
    Man bekommt leicht einen "komischen" Eindruck, wenn einige Schreiber - als wäre es das Normalste der Welt - anfangen, von ihren Vorstrafen zu reden... :new16:
    Eine Anfrage an einen Sachbearbeiter ehrlich anzugehen, indem man seine "Vorbelastung" nennt, finde ich durchaus in Ordnung, da sollte man immer mit offenen Karten spielen.

    Grüße,
    Martin!

    :ptb: :[|]: Mauser HSc 90 :[|]: :ptb:
    ...und alle anderen im Avatar mal gehabt...

    Einmal editiert, zuletzt von Filo (27. Januar 2006 um 07:37)

  • Zitat

    Original von Erklärbär

    ich spiele gerne skat ;) und lege offene karten an den tisch

    nein schmarn

    @

    [quote]Original von Candamir
    Ich persönlich hoffe dass niemand der schon mit Softairpistolen nicht umgehen kann mit orginalgetreuen Waffen am gürtel herumlaufen darf!
    Das ist meine subjektive Meinung! :new16:

    du hast vollkommen recht tut mir leid aber ist wirklich so

    mFg

  • Nunja, was die Jugendsünden angeht, so gibt es wohl wenige Leute die gar nichts auf dem Kerbholz haben <g>.

    Aber im Laufe der Zeit haben sich die gesellschaftlichen Bewertungen solcher Vorgänge ziemlich verschoben. Vieles von dem, für das man früher kurzerhand eine Tracht Prügel bezog (was ich selbstredend rundweg ebenfalls ablehne) und das damit erledigt war, wird heute mit der ganzen Maschinerie der Behörden "behandelt".

    Natürlich sieht man rückwirkend immer vieles durch die rosa Brille. Selektives Erinnern, möchte ich es nennen. Denn über manches, das man in jüngeren Jahren angestellt hat, würde man heute sicher nur den Kopf schütteln und man fragt sich wie man je auf eine so dämliche Idee kommen konnte. :crazy2: Und ob man mit diesen Torheiten unbedingt hausieren gehen sollte, sei mal dahingestellt. ;)

    Im vorliegenden Fall umso unglücklicher daß das "Delikt" ausgerechnet in dem Bereich angesiedelt war, um den es letztlich in diesem Forum geht. Wir können hier diskutieren bis zum Sankt Nimmerleinstag, letztlich nickt der Beamte ab oder nicht. Ob zum Wohle oder Schaden der Gesellschaft, das weiß wohl keiner.

    Gruß

    Mike