Hallo,
in dem Thread über den italienischen Händler Campobase wurde ja auch über die doch sehr unterschiedlichen rechtlichen Regelungen für Schreckschusswaffen innerhalb Europas diskutiert.
Ich fände es mal ganz interessant, diese zusammenzufassen. Vielleicht könnt Ihr ein paar Informationen dazu beisteuern?
Also ich fang mal an, korrigiert mich bitte ggf.:
Österreich:
Schreckschusswaffen unterliegen nicht dem Waffenrecht, daher Erwerb, Besitz und Führen erlaubt, ausserdem kein Prüfzeichen notwendig. Evtl. Altersgrenze?!?
Deutschland:
Erwerb, Besitz und Führen ab 18 J. erlaubt, aber PTB-Prüfzeichen für Gas- /Schreckschusswaffen erforderlich.
Frankreich:
Erwerb und Besitz erlaubt, aber: Führen verboten!
England:
Kann es sein, dass die englischen 'Blank-Firing-Guns' den Ausschuss oben im Schlitten haben, wie z.B. die alte RECK PK800 'START'? Gibt es dort auch welche mit Ausschuss vorne? Führen wahrscheinlich verboten?
Holland? Evtl. Farbliche Kennzeichnung, hat mal auf einer Messe jemand erwähnt.
Italien? Viele Hersteller (Valtro etc.), exportieren auch, wäre interessant, welche Regelungen in Italien gelten!
etc. etc. etc.!
Ausserdem noch, jetzt bitte nicht lachen:
USA? Ich hab mal gehört, da wäre auch eine rote Markierung an der Mündung von 'Blanks' jetzt Vorschrift?!?
Vielen Dank für weitere Informationen!
Ciao
Mulder