Hi,ich habe da mal eine Frage.
Wann wird bei so einem Bodenfund aus der Kriegswaffe ein stück verrostetes Metall das ich frei verkaufen kann. Muss das irgendwer abnehmen? Ist dann sicher eine Preisfrage, wenn das Begutachten mehr kostet als der Verkaufserlös einbringt.
Bodenfund STG 44 Waffe oder nur " Metall"
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MUGEL -
6. November 2005 um 18:21 -
Geschlossen
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Laut deutschem Gesetz ist ein solcher Fund eine Waffe, wenn bestimmte waffenrelevante Teile (Lauf oder Schloss oder Abzugmechanismus) vorhanden sind.
Der Zustand dieser Teile spielt dabei absolut keine Rolle!Am besten erst mal ab zum Büchsenmacher.
Hier habe ich noch einen Beitrag über Dekowaffen gefunden.
Da ist auch was über die Beurteilung und ggf. nötige Abänderungen von Bodenfunden ausgesagt:
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hier gab es auch schon mal was zu diesem Thema:
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Und zu guter letzt sind diese Teile Bundeseigentum, ausser wenn die Teile als Beutewaffe von einem Allierten verloren wurden
Schau mal ein bissle in Militariaforen, das Bundesvermögensamt ist da schnell mit Beschlagnahme!
Zum Waffenrecht! Mir ist der Fall eines Sammlers bekannt der eine total verrostete 08 beim Sondeln gefunden hat! Die Waffe wurde später bei einer Hausdurchsuchung gefunden und Techniker des BKA schaften es eine Patrone (Jedoch nur mit Zündhütchen) abzufeuern = Verurteilt wegen Verstoss gegen das Waffenrecht!
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