Ist zwar vielleicht etwas weit hergeholt, aber in meinem Beruf gibt es das Wort "Bestandschutz". Dort wird z.B. eine alte Installation einer Heizungsanlage an einer bestimmt Abgasführung geduldet. Wird die Anlage allerdings geändert ist das vorher vorhandene Abgassystem nicht mehr an der neuen Anlage zulässig. Wie gesagt, etwas von Thema ab, aber vielleicht zählt das dort auch so. Bei dem deutschen Waffenrecht ist ja vieles nicht so sicher.
Gruß Markus