Altes Luftgewehr ohne F und ohne WBK

Es gibt 39 Antworten in diesem Thema, welches 9.750 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (13. September 2005 um 19:23) ist von Arkangel.

  • Ist zwar vielleicht etwas weit hergeholt, aber in meinem Beruf gibt es das Wort "Bestandschutz". Dort wird z.B. eine alte Installation einer Heizungsanlage an einer bestimmt Abgasführung geduldet. Wird die Anlage allerdings geändert ist das vorher vorhandene Abgassystem nicht mehr an der neuen Anlage zulässig. Wie gesagt, etwas von Thema ab, aber vielleicht zählt das dort auch so. Bei dem deutschen Waffenrecht ist ja vieles nicht so sicher.


    Gruß Markus

    Einmal editiert, zuletzt von _markus_ (28. August 2005 um 22:14)

  • Zitat

    Original von Billy the Kid
    Eben auf diesen Unterschied zwischen Instandsetzung und Instandhaltung wollte ich hinweisen. Der Austausch von Verschleißteilen scheint mir eher eine Instandhaltung zu sein, da er als Wartung angesehen werden kann. Die Beispiele aus dem Mietrecht für eine Instandsetzung gehen entweder von einem Austausch voneinander abweichender Gegenstände oder von einer tatsächlichen Reparatur aus, was dem Federtausch so zunächst nicht entsprechen würde.

    Davon abgesehen kann ich mir nicht vorstellen, dass ein deutsches Gericht jemals über die Recht- oder Unrechtmäßigkeit eines 1:1 F-Federtauschs zu entscheiden haben wird. Andererseits kann man ja nie wissen...

    lies dir einfach mal die Definition von Instandsetzung durch und du wirst es verstehen ...

    @ markus

    ... das kann ganz einfach passieren, ein misslebiger Nachbar zeigt dich an, du hättest im Garten mit LG nach Vögeln geschossen, Polizeibeamter befragt dich und zieht dein LG erstmal ein, da kein :F: vorhanden.

    Zur Klärung des Sachverhaltes wird eine Leistungsmessung gemacht, da dein LG über 7,5 J hat wird die Waffe untersucht und festgestellt, dass da eine neue Feder drin ist.

    Du kannst nicht nachweisen, dass die Reparatur durch einen BÜMA durchgeführt wurde und schon nimmt Justitia ihren Gang ...

    Einmal editiert, zuletzt von ManEater (29. August 2005 um 07:45)

  • @ ManEater

    Zitat

    Du kannst nicht nachweisen, dass die Reparatur durch einen BÜMA durchgeführt wurde und schon nimmt Justitia ihren Gang ...

    Wer sagt denn, dass der Austausch (mal abgesehen von der abweichenden Leistung) zwangsläufig eine Reparatur war? Warum nicht eine vorbeugende Maßnahme zur Vermeidung von Federbruch, Leistungsabfall etc.? Also eine Instandhaltung? Ich gehe einfach nicht zwangsläufig davon aus, dass eine Feder nur im Reparaturfall ausgetauscht wird, sondern stelle mir einen LG-Wartungsplan vor, der in bestimmten Intervallen einen Austausch von Federn und Dichtungen vorsieht. Dann wäre das Ganze eben keine Instandsetzung, sondern eine Instandhaltung, und zwar genau nach den Definitionen, die auch im Mietrecht gegeben sind.

    Übrigens: Auch der Austausch einer defekten Laufdichtung wäre nach deinem Verständnis letztlich eine Instandsetzung und dürfte nur vom Büma vorgenommen werden. Denn so eine Laufdichtung ist tatsächlich ein wesentliches Teil.

    "If you call me that - smile."

  • Indirekt in der FWR-Stellungnahme.

    Zitat

    Der Federtausch geht allerdings weit über die Beispiele hinaus, die laut gesetzlicher Definition nicht unter das erlaubnispflichtige Bearbeiten fallen (geringfügige Änderungen, insbesondere am Schaft oder an der Zieleinrichtung).

    Hier ist nur von Schaft und Zieleinrichtung die Rede. Was soll denn an einer Laufdichtung so deutlich weniger wesentlich sein als an einer Feder?

    "If you call me that - smile."

  • Die wesentlichen Teile sind, un da ist das Waffengesetz erstaunlich eindeutig, klar definiert:

    Die FWR-Stellungnahme bezieht sich wohl weniger auf die Definition der wesentlichen Teile, sondern auf die mehr als schwammige Definition der Bearbeitung.


    Stefan

  • @ HWJunkie

    Hier bewegen wir uns auf sichererem Terrain als bei den Beispielen aus dem Mietrecht. Allerdings sehe ich immer noch nicht, dass die Dichtung nicht wesentlich sein soll (könnte durchaus unter 1.3.1 oder 1.3.3 fallen). Aber mir ging es ja gar nicht eigentlich darum, die Laufdichtung als wesentliches Teil zu stigmatisieren und deine Frage

    Zitat

    Wo steht denn das?


    hat eigentlich vom Wesentlichen abgelenkt. Ich konnte lediglich nicht nachvollziehen, dass ein Federwechsel (wohlgemerkt und noch einmal deutlich: ein 1:1 Wechsel) erlaubnispflichtig sein soll und nur von autorisierten Personen durchgeführt werden darf. Dafür musste ein wenig polemisch die Laufdichtung als "wesentliches Teil" herhalten.

    Fazit:
    Ich gebe mich geschlagen. Meine Interpretation, einen 1:1 Federwechsel als "Instandhaltung" und damit erlaubnisfrei zu sehen, scheint offenbar absurd zu sein und auf wenig Gegenliebe zu stoßen. Offensichtlich liege ich falsch. Dennoch bleibt bei mir der Beigeschmack eines gewissen vorauseilenden Gehorsams seitens der Mods. Und ein wenig habe ich die Befürchtung, dass bald auch Threads, die einen Wechsel der Laufdichtung zum Thema haben, geschlossen werden müssen...

    "If you call me that - smile."

    Einmal editiert, zuletzt von Billy the Kid (1. September 2005 um 00:50)

  • Wegen mir würde so etwas keineswegs geschlossen.

    Es gibt Dinge, die auch in meinen Augen absolut tabu sind, sowohl hier im Forum in Form eines Threads, wie auch in der realen Durchführung (Leistungssteigerung, mechanische Bearbeitung von Läufen, die deren Funktion, Kaliber oder Wirklänge verändern, B. von Verschlüssen, die deren Form oder Funktion verändern, B. von Schlosssystemen, die Einfluss auf die Schussfolge haben, u. Ä.).

    Die Instandsetzung einer Luftdruckwaffe zwecks Erlangung des Originalzustands (Legalität dessen vorausgesetzt!) ohne mechanische Bearbeitung wesentlicher Teile (Einpassung, Neufertigung, von Reinigungs-, Polier- und sonstigen Arbeiten am Oberflächenfinish unter Beibehaltung der Originalbeschriftung mal abgesehen) ist m.E. keine Handlung, die in irgendeiner Weise strafverfolgt werden sollte.
    Denn letzendlich wird nur ein legaler Originalzustand einer freien Waffe mit frei erwerbbaren Ersatzteilen wiederhergestellt, die in gleicher Form auch direkt frei erworben werden könnte.
    Da Luftgewehre nicht der Beschusspflicht unterliegen, ist nach Instandsetzung (durch wen auch immer!) keine staatliche Überprüfung notwendig.

    Das WaffG gibt bzgl. der Bearbeitung aber nur ausreichend Auskunft, was definitv Bearbeitung ist und was definitiv nicht, während der Bereich dazwischen extrem groß ist, ist die Rechtssicherheit in diesem Bereich schlichtweg nicht gegeben.

    Jeder darf diesen rechtsunsicheren Zwischenraum meinetwegen in vollem Umfang ausnutzen und hoffen, dass Richter und Gutachter seine Meinung teilen.
    Eine Aufforderung oder Ermutigung zu gewissen Tätigkeiten wird meinerseits aber nicht erfolgen!

    Wir sind hier nunmal ein öffentliches Forum und haben eine Vorbildfunktion zu erfüllen.
    Leider kommen immer wieder Themen mit Grenzbereichen aufs Tapet, die vom WaffG nicht oder nur widersprüchlich erfasst werden.
    Wir können Fragen aber nur solange schlüssig und rechtssicher beantworten, wie der Staat uns die Antworten liefert.
    Wenn wir nun sagen: "Dein Plan ist laut WaffG verboten!" oder: "Dein Plan ist laut Waffg erlaubt!", ist alles klar.
    Wenn wir aber nun sagen müssen: "Dein Plan wird vom Waffg nicht erfasst!" oder: "Da ist das WaffG nicht eindeutig!" so werden einige denken: "Mist, ist nicht ausdrücklich erlaubt!" und den Plan fallen lassen, die anderen: "Geil, ist nicht verboten!" und mit der Umsetzung beginnen.
    Angesichts dieses Dilemmas bleibt uns manchmal nur der vorauseilende Gehorsam (so zuwider er mir auch sein mag).


    Das Allerwichtigste aber (liebe Staatsmacht, aufmerksam lesen und drüber nachdenken!):
    Mein, leider trauriges, Fazit zur Waffenrechts-Problematik:
    Wer eine illegale Waffe haben will, der baut sie sich oder kauft sie sich, egal welche Gesetze der Staat auch immer macht!

    Stefan

  • @ HWJunkie

    Danke für diese ausführliche, kompetente und äußerst differenzierte Darstellung der rechtlichen Lage. Von der Sache her teile ich diesen Standpunkt in jeder Hinsicht, deinem Beitrag ist wirklich nichts mehr hinzuzufügen.

    Es ist leider so, dass ich (und ich glaube vielen anderen Usern geht es ähnlich) an delikate Fragen wie die eben erörterte naturgemäß etwas hemdsärmeliger herangehe und den von dir umrissenen "rechtsunsicheren Zwischenraum" zwangsläufig zunächst zu meinen Gunsten auslege (was ja vollkommen nahe liegt und eigentliche jeder Bürger in jeder rechtlichen Frage ähnlich machen würde). Dass es aber eben so einfach nicht ist und eine derartige Unbefangenheit oder Hemdsärmeligkeit nicht die Politik dieses Forums sein kann, habe ich nun verstanden.

    Und bei Licht besehen ist der Versuch, sehr konsequent und rigide dem Ideal der "Vorbildfunktion" zu folgen, wirklich der weiseste Weg. Wer von uns will denn schon, dass sich die Rechtslage noch weiter zu Ungunsten von Waffenbesitzern verschiebt?

    Billy

    "If you call me that - smile."

    Einmal editiert, zuletzt von Billy the Kid (1. September 2005 um 20:46)

  • Zitat

    Original von HWJunkie
    Wenn wir aber nun sagen müssen: "Dein Plan wird vom Waffg nicht erfasst!" oder: "Da ist das WaffG nicht eindeutig!" so werden einige denken: "Mist, ist nicht ausdrücklich erlaubt!" und den Plan fallen lassen, die anderen: "Geil, ist nicht verboten!" und mit der Umsetzung beginnen.
    Angesichts dieses Dilemmas bleibt uns manchmal nur der vorauseilende Gehorsam (so zuwider er mir auch sein mag).
    Stefan

    Das sehe ich entschieden anders. Offensichtlich gibt es keine schlüssige oder zweifelsfreie gesetzliche Regelung und auch keine "erläuternde" Verwaltungsanweisung oder Rechtsprechung. Demzufolge gibt es überhaupt keinen Grund, hier päpstlicher als der Papst zu sein. Feder und Kolbendichtung sind mit dem LG offensichtlich nicht fest verbunden - also kann man mit Fug und Recht der Meinung sein, daß man diese selbst ersetzen darf. Das schließt natürlich nicht aus, daß ein Richter anderer Meinung sein kann. Dadurch wird es zwar nicht richtiger, ist aber zu beachten. Diskussionen darüber - zumindest mit dem Hinweis, daß dies möglicherweise rechtliche Probleme bereiten kann - sind solange, wie dies nicht höchstrichterlich oder gesetzlich eindeutig geklärt ist, zulässig (da muß man noch nicht mal die Meinungsfreiheit bemühen). Und wer immer noch meint, daß dies alles strafbar sei, der soll doch mal mit dem zuständen Sachbearbeiter seiner Waffenbehörde darüber plauschen. Die sehen dies keineswegs so engherzig.
    Also, nix mit vorauseilendem Gehorsam: Solange etwas nicht eindeutig rechtswidrig ist darf und soll man darüber reden.

    Beste Grüße

    Dr. Michael König

  • Doc,

    in dem Falle teile ich Deine Meinung. Da ich aber kein Jurist bin, frage ich mich, ob ein Richter im Zweifelsfalle nicht für den Angeklagten sprechen würde.

    Beziehungsweise, ob die dehnbare Rechtslage in dem Falle strafmildernd wäre oder zu einer Einstellung des Verfahrens führen würde?

    Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass das so ausufern würde.

    robur

  • Nochmal, falls das noch nicht klar ist:
    Die Verantwortung, die dieses Forum mit sich bringt, verlangt leider auch von mir, meine Meinung zum Thema Recht/Gesetz/Sinn/Logik etwas hintenan zu stellen.

    Falls es sich durch ein Gerichtsverfahren herausstellen sollte, dass Tätigkeiten im nicht klaren Bereich erlaubnispflichtig sind (also einen BüMa oder zumindest eine Erlaubnis nach §26 verlangen), und wir hier im Forum derartige Hinweise, Tips oder gar Anleitungen gegeben haben, könnte der Betreiber dieses Forums ernste Probleme bekommen.
    Ich bin nicht unbedingt scharf drauf, glaubt mir!

    Um es auf den Punkt zu bringen:
    Redet meinetwegen über alles, was nicht klar verboten ist.
    Meinetwegen sogar hier im Forum.
    Aber erwartet nicht, dass ihr von mir gesagt bekommt, dass irgendwas, weil es rechtlich nicht klar erfasst wird, wahrscheinlich erlaubt ist.
    Mehr habe ich nicht sagen wollen.

    Basteln an Luftdruckwaffen ohne Leistungssteigerung tut dem Staat in der Realität nicht weh.
    Ich weiß das, ihr wißt das, die Staatsmacht weiß es wahrscheinlich auch.
    Aber die Rechtslage sieht anders aus.
    Ich weiß das, ihr wißt das, die Staatsmacht weiß es garantiert auch.

    Stefan

  • Zitat

    Original von HWJunkie
    Aber erwartet nicht, dass ihr von mir gesagt bekommt, dass irgendwas, weil es rechtlich nicht klar erfasst wird, wahrscheinlich erlaubt ist.

    Darum - um die rechtliche Bewertung - geht es doch nicht. Es dürfte mittlerweile jedermann klar sein, daß das WaffG keine klare Antwort auf die Frage gibt, ob man bei F-LG oder alten LG z.B. die Federn ersetzen darf.

    Zitat

    Basteln an Luftdruckwaffen ohne Leistungssteigerung tut dem Staat in der Realität nicht weh.
    Ich weiß das, ihr wißt das, die Staatsmacht weiß es wahrscheinlich auch.
    Aber die Rechtslage sieht anders aus.
    Stefan

    Wie sieht sie denn aus? Aus dem WaffG kann man sie definitiv nicht entnehmen. Sie ist nicht eindeutig - weder eindeutig pro noch eindeutig contra. Sicher ist nur, daß der Einbau stärkerer Federn nicht zulässig ist. Aber da hört die Gewißheit auch schon auf.

    Beste Grüße

    Dr. Michael König

  • hallo alle miteinander

    erlaubt mir, auch ein paar schlichte worte zum thema hochrüstung von luftgewehren zu sagen.... und den gesetzen...

    gesetze sind für die menschen da.
    sie sind von menschen für menschen gemacht.
    warum die 10 gebote nimmer ausreichen weis ich auch ned. :( :confused2:

    diejenigen, die sich sportlich (dafür sind luftgewehre nun mal hierzulande da) messen wollen, sind mit den :F:-luftgewehren immer dort gut aufgehoben, wo sich gleich mit gleichem messen will und kann..

    wer nach stärke strebt, möge die feder wählen. denn die ist allemal der waffe überlegen.

    na habt ihrs verstanden..... gerafft.........kapiert *lol* ;)

    gruß robert

    4 Mal editiert, zuletzt von LostinPast (12. September 2005 um 03:16)

  • Hier geht es nicht um Leistungstuning!

    Hier geht es um alle Arbeiten an Luftgewehren, wo die Rechtsauslegung des Staates (so besser ausgedrückt, Hr. König?) unklar ist.

    Wenn man z.B. in ein LG aus den 20er Jahren eine neue Feder mit den identischen Werten der Originalfeder einbaut, ist das zulässig oder nicht (mit der Waffe fest verbundene Antriebsvorrichtung - ja oder nein?)?

    Falls die Rechtsauslegung des Staates dies als nicht zulässig ansieht, habe ich im Hinblick auf das Forum ein Toleranzproblem, bzw. ich sehe mich gezwungen, eins haben zu müssen!
    Meine Meinung zu der Tätigkeit an sich zählt da leider weniger.

    Stefan

  • Also Handhabts wie bisher ,wechselt die Federn eurer Freien und F-Luftdruckwaffen selber und macht das hier nicht im Forum Publick. Wer wills überprüfen,das geht sowieso nicht. Schade nur das man dann seit neuesten,den Federwechsel einesF- Luftgewehres hier in den Threads nicht mehr veröffentlichen darf,wie früher (gibt hier schöne Anleitungen im Forum), aber die Admins sind sich selber noch nicht sicher wegen den Waffg.,und diese Themen werden vorerst nicht mehr zugelassen,wie ich finde zurecht ,CO2 hat sonst einen Ruf zu verlieren ,und würde sonst ins illegale Abtrifften ,ich sag mal sicher ist sicher.

  • Dr.König

    Zitat

    Feder und Kolbendichtung sind mit dem LG offensichtlich nicht fest verbunden

    Diese Aussage möchte ich doch sehr bezweifeln, zumindest würde ich nicht darauf bauen, dass ein Gericht dieser Auffassung folgt. Wenn du weiter oben nachliest, wirst du die vom Staat gegebenen Beispiele "Schaft" und "Visierung" für legale, privat durchführbare Bearbeitungen einer Waffe finden. Eine Demontage der Antriebseinheit mit Austausch von Teilen könnte als Eingriff in das LG selbst angesehen werden. Oder was bleibt deiner Meinung nach übrig, wenn man alle nicht fest verbundenen Teile vom LG abgebaut hat?

    Nach anfänglichen Zweifeln finde ich es inzwischen nachvollziehbar, dass dieses Forum eben nicht versucht, jede Gesetzeslücke stets zu unseren Gunsten aufzufassen. Das provoziert nur, dass auf lange Sicht solche Lücken zu unseren Ungunsten geschlossen werden.

    @LostinPast

    Sorry, aber du hast das Thema verfehlt. Lies vielleicht lieber zweimal, bevor du mit

    Zitat

    verstanden..... gerafft.........kapiert

    daherkommst.

    "If you call me that - smile."

  • Eingriff in die Mechanik der Waffe ... verdammt, wenn ich auch nur an meinem Abzug den Triggerstop einstelle, ist das schon per Definition ein Eingriff in die Funktion der Waffe!

    Es ist per Gesetz alles verboten, was die Funktion der Waffe, so wie sie abgenommen wurde, verändert.
    Wenn ich also die Kolbendichtung ausbaue und durch eine neue ersetze, ist das eine Leistungserhaltende und keine leistungssteigernde Maßnahme. Daselbe gilt, wenn ich eine müde gewordene Feder gegen eine neue austausche. Was soll also daran verboten sein?

    Warum das Kürzen des Laufes eines Luftgewehres zu den verbotenen Maßnahmen gehört ist mir allerdings nicht ganz klar.
    Ja, ja, daß es so im Gesetzestext steht weiß ich selber.
    Und doch - durch eine Laufkürzung wird die Waffe nicht leistungsfähiger.

    BTT.

    Erfindungen sollen Probleme lösen. Bis auf eine haben aber alle Erfindungen nur neue Probleme nach sich gezogen.
    Die beste Erfindung ist deshalb ohne Zweifel die Wasserstoffbombe. Sie löst alle unsere Probleme mit einem Schlag, und danach gibts niemanden mehr, der noch Probleme haben könnte.

  • Es ist aber auch nicht alles explizit verboten was nicht erlaubt ist.
    Also, ein Büma mit der Erlaubnis alles das zu tun was hier erlaubt ist, hat mir schon einmal eine Waffe versaut, das wäre mir zu der Zeit nicht passiert, da war ich noch in meinem alten Beruf und Fit darin (Industriemechaniker). Hätte ich die Fräsarbeiten bloss damals selbst gemacht!
    Eine Feder ist eine Feder und wenn Sie die Eigenschaften der Waffe nicht verändert sollte der Einbau nach gesundem Menschenverstand nicht verboten sein. Ich bin nicht hier im Forum um mir bei jedem Posting zu überlegen, ob ich irgendwo, vielleicht, gegen irgendeine Vorschrift verstosse, denn das tue ich sicherlich, und damit meine ich nicht nur das Waffengesetz.
    Das, nennen wir es ruhig herumbasteln, an meinen Waffen ist für mich ein wesentlicher Bestandteil meines Hobbies, und um mich mit anderen am selben Thema interessierten auszutauschen bin ich hier.
    Also, wenn es um das wiederherstellen der Funktion eines LG oder einer LP geht, dann doch bitte nicht jedes mal diese Hinweise auf "es könnte aber verboten sein", denn das nervt auf die Dauer auch.:new16:
    Überlegt doch bitte mal wie oft wir hier auch über die Reperatur von PAK's schreiben; Reparaturen die auch wesentliche Teile betreffen, soll denn da jedesmal der Standardtext kommen: Es könnte aber verboten sein!???
    Also, bitte, schliesst irgendwelche Threads mit dem Thema "Wie kann ich mein LG so tunen das es beim ersten Schuss einen Elefanten tötet"- vollstes Verständnis.
    Aber lasst doch, bis zu einer endgültigen Entscheidung des Gesetzgebers über das Thema, die ewigen Hinweise in Reparatur und Restaurierungs- threads.
    Schliesslich ist auch noch nie ein Autoforum geschlossen worden weil jemand beschrieben hat wie er die Bremsen bei einem Bugatti 35 selber gewechselt hat.;-)

    Jene,
    die ihre Schwerter zur Pflugscharen schmiedeten,
    pflügen nun für Männer,
    die ihre Schwerter behielten.