GBB unter 18 Jahre

Es gibt 16 Antworten in diesem Thema, welches 7.135 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (29. Dezember 2004 um 19:26) ist von Elchinator.

  • Hallo,

    hat sich irgenjemand eigentlich schon eine GBB frei ab 14 gekauft? Ich habe jetzt beim durchlesen der Threads festgestellt, daß manche über GBB unter 0,5 Joule berichten.

    Ich wär bei der ganzen geschichte sehr vorsichtig!!!!

    Denn was ja eigentlich jedem bekannt sein sollte, je nach dem welches Gas ich benutze hat so eine Waffe auch mal locker über 0,5 Joule.

    Und wenn so eine Waffe mal eingezogen und überprüft wird, na dann Herzlichen Glückwunsch!!!!

    Gruß Edgar

    Einmal editiert, zuletzt von edgar-der-erste (28. Dezember 2004 um 14:06)

  • Es wurden kurzzeitig mal <0,5J GBBs ausgeliefert (ohne F halt) - die wurden aber schnell wieder eingezogen bzw nicht weiter verkauft, da das Problem mit dem Gas wirklich bestand.

    Dark is the road you wander...
    And as you stand there under.
    The starry sky,you feel sad inside.

  • Ja es stimmt schon das es GBB unter 0,5 joule gibt, wie z.b der 1911 Colt von KWC oder die Sig Sauer 229 von Hfc aber die werden trotz unter 0,5 joule erst ab 18 jahren verkauft. Da ja die gefahr mit den Gas besteht.

    MfG

    Colt

  • Zitat

    Original von rec
    Es wurden kurzzeitig mal <0,5J GBBs ausgeliefert (ohne F halt) - die wurden aber schnell wieder eingezogen bzw nicht weiter verkauft, da das Problem mit dem Gas wirklich bestand.

    Ich habe gestern meine HFC G17 bekommen, die hat kein :F: und stattdessen einen Aufkleber "Energy < 0,5 Joule". Es gibt sie also noch. Aber wie 1911 schon sagte, verkauft werden die trotzdem erst ab 18.

    MfG
    Matthias

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  • nicht wenn er sie mit 134a betreibt.... ich kann mir kaum vorstellen, dass die leute beim amt bei ihrer großartigen ahnung daran denken, dass er ja auch anderes gas verwenden könnte...

  • Zitat

    Original von edgar-der-erste
    Aber wenn du mit dieser Waffe festgehalten wirst und kein :F: drauf ist, dann verstösst du doch gegen das Waffengesetz, oder sehe ich das falsch?

    Ja und Nein. Oder so... Weiß eigentlich keiner so genau... :))

    Mit HFC134a liegt sie vermutlich wirklich unter 0,5 Joule, von daher wäre es ja in Ordnung. Mir kann also nur etwas passieren, wenn mich die Polizei beim Schießen mit GreenGas erwischt. Ich habe aber keins. :D

    Ich kann mir auch nicht vorstellen, daß Ostheimer bewußt gegen das Gesetz verstößt, immerhin lebt der ja vom Waffenverkauf.

    Und am besten vermeidet man jede Konfrontation mit den Gesetzeshütern, indem man nicht mit einer GBB auf der Straße herumläuft... ;)

    MfG
    Matthias

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  • Zitat

    Original von 1911 Colt
    Aber der ostheimer behauptet das sie 0,4 joule hat. :confused2:

    Stimmt doch auch. Mit HFC134a.... :D
    Das nimmt nur (fast) keiner für eine Taiwan-Wumme. *räusper*

    Die Situation wäre ja fast schon komisch - die Waffen haben eigentlich mehr als 0,5 Joule und bräuchten ein :F:, bei der "normalen" Messung (mit dem üblichen Gas) liegen sie aber drunter und dürfen keins bekommen. Was nun ?

    Und wir haben nun die weltweit einmalige Situation, daß es zwischen "harmlosem Kinderkram" und "schwerer Straftat" eine unscharfe Grenze gibt, die nur zu leicht überschritten wird. Von daher ist die jetzige Lösung die einzig mögliche - Waffe hat kein :F:, Verkauf trotzdem erst ab 18...

    MfG
    Matthias

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  • Das Problem ist aber doch wenn die Waffe einer Kriminaltechnischen Untersuchung unterzogen wird. Und die benutzen da, warum auch immer, Green Gas oder Red Gas und die Waffe hat über 0,5 Joule dann bist letztendlich du der gelackmeierte.

    Und was mir gerade noch einfällt, geht es in dem Feststellungsbescheid nicht sowieso nur ausschließlich um Federdruckwaffen. Und GBB's sind ja nun mal keine Federdruckwaffen oder sehe ich das falsch.

    Gruß Edgar

    Einmal editiert, zuletzt von edgar-der-erste (29. Dezember 2004 um 15:32)

  • Wie Elchi schon gesagt hat, wenn du die Waffe zu Hause benutzt und dich nicht damit auf der Straße oder in irgendwelchen fremden Grundstücken blicken läst wirst du auch keine größeren Probleme bekommen.
    Außerdem welche Polizeidienststelle hat den schon so viele Gas Sorten wenn überhaupt welche auf vorrat oder vorhanden. ;)

    MfG

    Colt

    Einmal editiert, zuletzt von 1911 Colt (29. Dezember 2004 um 16:28)

  • Das ist mir auch schon klar, aber könnte ja trotzdem sein das einem so etwas mal passiert, daß wollte ich halt nur nochmal kurz betonen.

    Aber auf meine zweite Anmerkung mit dem Feststellungsbescheid habe ich noch keine Antwort bekommen, kann mir da jemand weiterhelfen?

    Gruß

    Edgar

  • Zitat

    Original von edgar-der-erste
    Das ist mir auch schon klar, aber könnte ja trotzdem sein das einem so etwas mal passiert, daß wollte ich halt nur nochmal kurz betonen.
    Edgar

    Nenn mir mal einen :laugh:

  • Zitat

    Original von edgar-der-erste
    Aber auf meine zweite Anmerkung mit dem Feststellungsbescheid habe ich noch keine Antwort bekommen, kann mir da jemand weiterhelfen?

    Im Feststellungsbescheid steht nur "Geschoßspielzeug", von Federdruck (was evtl. auch elektrischen Federdruck, sprich AEG ausschließen würde) steht da nichts.

    MfG
    Matthias

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