Scheckkartenmesser kein verbotener Gegenstand

Es gibt 12 Antworten in diesem Thema, welches 7.796 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (15. Februar 2005 um 18:54) ist von FiLaAmAb.

  • BKA Feststellungsbescheid

    Zitat

    Das Messer ist, zusammen mit kleinen Werkzeugen, in einem scheckkartenähnlichen Behältnis untergebracht und als solches nicht zu erkennen. Die Prüfung, ob es sich um einen Gegenstand handelt, der seiner Form nach geeignet ist, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen (Ziffer 1.3.1. der Anlage 2 Abschnitt 1 zum WaffG), führt zu dem Ergebnis, dass die Form und der Schliff der Klinge mit dem offensichtlich durchgehenden Rücken, die Klingenlänge (auch im Verhältnis zur Klingenbreite) sowie deren Auskerbung dafür sprechen, dass es sich hier nicht um eine Hieb- und Stoßwaffe und damit auch nicht um einen verbotenen Gegenstand im Sinne des § 2 Abs. 3 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 1 Ziffer 1.3.1. handelt ...
    Das Messer ist keine Waffe im Sinne des Waffengesetzes, es handelt sich um einen Gegenstand des täglichen Lebens.
    AZ KT 21/ZV25 - 5164.01 Z 47 vom 16.11.2004

  • Zitat

    Original von herrwildschwein
    Mal ne blöde Frage: bezieht sich das auf die von mir so hochgeschätzte SwissCard? :confused2:


    Die Swiss Card ist, wie alle anderen Messer von Victorinox, ein Werkzeug.
    Ich hab grad nen Prospekt von Viktorinox vor mir liegen.
    In dem steht als "Funktionen" der Swiss Card:
    1. Brieföffner(Klinge)
    2. Schere
    3. Stecknadel, inox
    4. Nagelfeile mit
    5. - Schraubenzieher
    6. Pinzette
    7. Zahnstocher
    8. Druckkugelschreiber
    9. Massstab (cm)
    10. Massstab (Zoll)
    11. Winkelmesser

    Ist es ein "Gegenstand des täglichen Lebens"?
    Meine Meinung:
    Ja ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Col. Moore (14. Februar 2005 um 23:42)

  • Ich denke, das Scheckkarten-Messer ist eine grenzwertige Angelegenheit.

    Allerdings verschweigt das Taschenmesser im Schekckartenformat ja auch nicht, dass es ein spezielles Werkzeug ist, dank der schweizer Logos.

    Etwas anderes wäre es sicherlich, wenn das Ding tatsächlich aussieht und so bedruckt ist wie eine EC-/ Kreditkarte (also mit dem Aufdruck "Sparkasse Klein-Kleckersbach";), mit Chipfeld und Magnetstreifen.


    Von der tatsächlichen Klingenlänge dieser Schekkartenmesser geht eigentlich auch keine große Gefahr aus. Allerdings würde ich nicht versuchen, auf einem amerikanischen Flughafen solch einen Gegenstand als Handgepäck mit an Bord zu nehmen.

    Aber die Gefahr, hier in Deutschland wegen Besitzes einer "illegalen Waffe" angeklagt zu werden, ist wohl sehr gering.
    Und wenn das BKA oder irgendeine andere Stelle bereits Zweifel an diesem Werkzeug gehabt hätte, wäre es sicherlich nicht mehr im Handel.

    Fördermitglied des VDB.

    Einmal editiert, zuletzt von 5-atü (15. Februar 2005 um 03:43)

  • Im Gegensatz zu dem weiter oben gezeigten, wo die Klinge ja auch schon eher "Kampfmesserähnlich" (oder zumindest so wie ein Richter sich ein Kampfmesser vorstellen mag) geformt ist, gibt es die Swisscard in Deutschland sicher nicht ohne Grund ausschließlich mit durchsichtigem Plastik, wodurch die Klinge nicht verborgen ist.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.

  • Zitat

    Originally posted by Erklärbär
    Im Gegensatz zu dem weiter oben gezeigten, wo die Klinge ja auch schon eher "Kampfmesserähnlich" (oder zumindest so wie ein Richter sich ein Kampfmesser vorstellen mag) geformt ist, gibt es die Swisscard in Deutschland sicher nicht ohne Grund ausschließlich mit durchsichtigem Plastik, wodurch die Klinge nicht verborgen ist.

    gibt/gab auch mal eine die kompllette schwarz mit aufdruck und rotem klingengriff is/war

  • Zitat

    Original von crankfrank
    gibt/gab auch mal eine die kompllette schwarz mit aufdruck und rotem klingengriff is/war

    Soviel ich weiß nie (offiziell) in Deutschland.

    Stell' Dir vor, es ist Krieg und keiner geht hin. Dann kommt der Krieg zu Dir. Willst Du jedoch Gutmensch sein, behalt' einfach die Hälfte ein.