hallo,
wieviel Joule sind max. in DE erlaubt ?!
(egal welches alter)
achja hatte ich vergessen ich meine gewehre, also springs
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hallo,
wieviel Joule sind max. in DE erlaubt ?!
(egal welches alter)
achja hatte ich vergessen ich meine gewehre, also springs
Waffenscheinfrei und über 18 < 7,5 J, aber mit dieser Schußenergie werden in DE legal keine angeboten und selber "tunen" in Bezug auf Schußenergie ist ein Verstoß gegen daß WaffG und verboten.
Die Frage ist irgendwie etwas unscharf formuliert.
Softairwaffen unter 0,5 J gelten nach dem WaffG in Deutschland Spielzeug und da sie irgendwie doch Waffen sind, ab 14 Jahren frei verkäuflich.
Wenn sie das haben, frei ab 18.
Eddi
ZitatOriginal von Counterman
hallo,
wieviel Joule sind max. in DE erlaubt ?!
(egal welches alter)
achja hatte ich vergessen ich meine gewehre, also springs
Egal, welches Alter: unter 0,5 Joule!
Gilt vor dem Gesetz als Spielzeug.
Hinweis:
Daran zu basteln ist strafbar.
Wenn ich das richtig sehe ist das also so:
Bis 0,5 J frei erwerbbar ab 14 Jahre
Von 0,5 bis 7,5 J frei erwerbbar ab 18 Jahre
Über 7,5 J mit Erwerbsberechtigung ab 18 Jahre und keine Joule Begrenzung
Obba Gerrit
also heisst das ich kann wenn ich 18 bin bis 7,5 Joule eine knarre kaufen!
(ich habe nähmlich mal gelesen das man max. 7 J haben darf ab 18)
Du darfst ab 18 eine Waffe bis 7,5J frei kaufen.
Das ist Richtig.
Die 0,5J mehr machen aber nicht viel aus.
Es wäre für den Leser übrigens deutlich einfacher, wenn ihr die Worte in
euren Postings in eine "verständliche Reihenfolge" bringen würdet.
ZitatOriginal von edbru
und da sie irgendwie doch Waffen sind, ab 14 Jahren frei verkäuflich.
Wer hat diesen stuß eigentlich aufgebracht? Nach der Definition des BKA zeichnet sich Spielzeug dadurch aus das es für Kinder UNTER 14 gedacht ist. Eine Altersgrenze für Spielzeug gibt es nicht.
ZitatOriginal von GPB
Wenn ich das richtig sehe ist das also so:Bis 0,5 J frei erwerbbar ab 14 Jahre
Von 0,5 bis 7,5 J frei erwerbbar ab 18 Jahre
Über 7,5 J mit Erwerbsberechtigung ab 18 Jahre und keine Joule BegrenzungObba Gerrit
Gilt nur bei Verwendung für Druckluftwaffen (kalte Gase)
0,08J Frei ab 3 Jahren
0,5J Frei ab 14 Jahren
7,5J mit Frei ab 18 Jahren
7,5J ohne Benötigt Erwerbsberechtigung
Über 7,5J Benötigt Erwerbsberechtigung
es reicht doch schon jetzt das Theater, das die Medien um 14jährige Huligans aus der rechten Szene bis an die Zähne bewaffnet mit vollautomatischen gefährlichen Spielzeugpistolen in friedlichen Fußgängerzonen machen.
Ich denk mal es ist schon eine sinnvolle Beschränkung, die sich der Handel da auferlegt hat.
Eddi
das sowieso, aber ich weis doch jetzt was ich wissen wollte also könnt ihr CLOASEN !!!
ZitatOriginal von Michalive
Gilt nur bei Verwendung für Druckluftwaffen (kalte Gase)0,08J Frei ab 3 Jahren
0,5J Frei ab 14 Jahren
7,5J mit Frei ab 18 Jahren7,5J ohne Benötigt Erwerbsberechtigung
Über 7,5J Benötigt Erwerbsberechtigung
7,5J ohne Benötigt Erwerbsberechtigung und Über 7,5J Benötigt Erwerbsberechtigung Jein!
Die Ausnahmen stehen im WaffG!
ZitatOriginal von full.house
Die Ausnahmen stehen im WaffG!
Das mit den 0,08/0,5 stimmt so auch nicht.Beides ist die gleiche Grenze nur welche gilt ist ist fraglich, auf jeden Fall unter der geltenden Grenze ist es Spielzeug und es gibt KEINE Altersbeschränkung.
Die 0,5 findet man aber in keinem Gesetz sondern nur in einem Schreiben des BKA.
Ja ja, ...
Vieles findet man erst im Anhang, in Verordnungen, Schreiben, ...
tja, und nun mach was daraus.
Meines Wissens steht diese 0,08J Grenze im Gesetz.
Aber das BKA hat wohl eine Verordnug rausgebracht, die diesen Unsinn relativiert und die Grenze auf 0,5J angehoben hat.
Dabei haben sie nicht bedacht, dass jetzt kleine original aussehende Maschinenpistolen in Kinderhände fallen könnten.
Eddi
Bleiben wir bitte bei den Fakten - ohne Wertung!
ZitatOriginal von edbru
Dabei haben sie nicht bedacht, dass jetzt kleine original aussehende Maschinenpistolen in Kinderhände fallen könnten.
Hat ja damit nichts zu tun. DAS ist dann ja eher der weggefallene Anscheinsparagraph. Wobei solche Spielzeuge schon lange in Kinderhänden lagen. Ich jedenfalls hatte schon lage bevor ich 14 war vom Freimarkt (ist hier in Bremen ein Jahrmarkt) ein Plastik-Maschienengewehr das durch Federkraft aus einem Aufziehwerk Plastik-Munition aus einem 25 Schußmagazin vollautomatisch verschoss und sicher auch mit mehr als 0,08j hatte.
Für ahnungslose Nachbarn sah das Teil auch schon ausreichend echt aus. Auch wenn Die dann eher ein rückkehrendes Kriegstrauma hatten und man noch nicht von Schulamokläufen gehört hatte.
Was uns ende der 70er nicht geschadet hat kann heute ja wohl nicht gefährlich sein.
Ok, stellen wir nochmal die Sache zusammen.
Die 0,08 Joule kamen durch eine Luege der ministerialbeamteten Antis ins WaffG, wobei hier geltendes EU-Recht gebrochen werden sollte. Das BKA hat mit einem Feststellungsbescheid diesen Fehler korrigiert und aufgrund der EU-Spielzeugrichtlinie der Bundesrepublik einen teuren und garantiert verlorenen Rechtsstreit erspart. Das heisst, alles unter 0,5 Joule ist schlicht und einfach nicht vom WaffG erfasst, die 14 Jahre sind dabei nur eine freiwillige Selbstkontrolle des Handels, nicht mehr.
Der Rest ist einfach: 0,5-7,5 Joule und bzw Ausnahmen nach WaffG frei ab 18 (Dazu gehoeren Altgewehre vor 1970, bzw 1990 neue bundeslaender)
Ueber 7,5 Joule oder nicht von den Ausnahmen erfasste Waffen mit geringerer Leistung aber ohne : WBK