Erwerbschein für Pyrotechnische Munition

Es gibt 13 Antworten in diesem Thema, welches 8.864 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. Juli 2004 um 00:11) ist von Paramags.

  • Hallo,
    ich hätte da mal eine Frage zum Munitionserwerb. Bei Umarex in den Katalog findet man ja auch PPK-Munition die mit dem Zusatz "Erwerbscheinpflichtig" gekennzeichnet ist. Ich meine insbesondere die "Lichtspur-Knallpatronen". Hat da jemand Erfahrung mit? Wie und Wo bekommt man dafür einen Erberbschein?

  • den bekommst Du bei deinem zuständigen gewerbeaufsichts amt
    ( wie das sich in HB nennt weiss ich aber nicht )
    antrag , prüfung , erwerbsberechtigung für Pyrotechnische Munition
    und ganz wichtig ist der Grund , da ohne bedürfnis keine erlaubnis

    BAM Klasse II
    einfach mal die PDF dazu lesen , da steht alles weitere dazu drin

    Polizei
    oder einfach mal lesen , was die polizei dazu schreibt .

    erwin

    Wir machen unsere FT Ziele jetzt selber Selber oder bauen diese um Umbau

    2 Mal editiert, zuletzt von bart (9. Juli 2004 um 11:15)

  • Wie sieht es eigentlich mit diesen grünen Ratterdingern von Umarex aus? Darf man die ausser an Sylvester auch zu anderen Anlässen verschiessen?

  • Eigentlich ja!
    Aber du darfst deine Nachbarn nicht stören (Ruhestörung) und sie dürfen dein Grundstück (und nur da darfst du sie verwenden) nicht verlassen können!

    Zeige einem schlauen Menschen einen Fehler und er bedankt sich.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen!

  • Lass mich raten... "kommt besser an Sylvester" ist wohl kein Bedürfnis das irgend ein Deutsches Amt anerkennen würde. :new16:

    Wobei ich mich dann Frage welchen Sinn es macht diese Munition hier auf den Markt zu bringen. Irgendwie will mir kein Bedürfnis einfallen das irgend jemand ernst nehmen könnte.

    Für die richtigen (See)notsignale ist schon klar das es etliche Bedürftige gibt, aber grade die "Lichtspur-Knallpatronen" haben in meinen Augen (wie alles was man aus dem Startbecher einer PAK schießen kann) keinen wirklich ernsthaften Sinn.

  • ist schon etwas schwierig.
    Die Dinger werden extra für Silvester hergestellt, man benötigt aber ein Bedürfnis zum Vertreiben von Vögeln oder ähnliches.
    Hat man so einen Schein, kann man auch diese Kometenknaller problemlos kaufen.

    Nur für Silvester wird Dir niemand so einen Schein geben.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Soviel ich weiß, kriegst du die EWB unter Darbringung eines der folgenden Bedürfnisse:

    1) Lanwirtschaftlicher Einsatz (Vetreibung von Schädlingen)
    2) Hochzeit (nur bestimmte Feuerwerke)

    Bei den "Vogelschreck" Patronen ist es verständlich, dass es diese nur auf EWB gibt, da die Detonation wirklich extrem ist...

    Gruß
    Florian

    S&W 686-6", Walther CP99 Trophy, ME38 Magnum (5,5 LEP), Weihrauch HW40, Walther P88 nickel/Holz, Röhm RG8, RG600, RG300, Twinmaster Top, IWG PPK, Remington Rider Deringer, Reck PK800
    JETZT NEU!!! http://www.waffen-board.de

  • Für ganzjährige Feuerwerke muß man nur eine einmalige Erlaubnis beantragen.
    Dürfen auch andere Feste wie Hochzeit sein.:win: :broiler: :drink:
    Ist aber wohl auch auf eigenem Grund beschränkt.

    Für Silvester reichen doch auch eigendlich die freien Knaller.
    Es muß ja nicht jedesmal etwas mehr wie beim Nachbarn sein.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Murat
    Im Ausland brauch man ja auch keinen Bedürfnis um sie zu verschießen. Dort kann jeder der 18 Jahre alt ist die Teile kaufen. Aber ich denke das die Firmen ganz genau wissen das die hälfte ihrer Exporte nach Belgien oder sonst wo über den "schwarzen Weg" wieder nach Deutschland kommen.

    Ich denke sogar das in Deutschland das Land mit den meisten "PM2 Munition" Verbrauch ist. Deswegen macht es auf jeden fall sinn solche Bunte Munition auf den Mark zu bringen da es sehr viel Abnehmer dafür gibt. (der größte wird wohl Deutschland sein) Natürlich nur unter der Hand des Gesetzes....

    mfg
    Logo

  • Logo
    Das endere Märkte da weniger Probleme machen ist schon klar, und das für andere Märkte produziert wird auch. Aber meist werden die Dinge die in Deutschland strenger betrachtet werden von den Firmen gar nicht auf den Deutschen Markt gebracht, ist schließlich ein Aufwand die BAM-Prüfung zu beantragen usw. usf.

    Daher hätte ich vermutet, das es dann ähnlich ist wie z.B. mit den Lampen für Waffen, die es ja selbst für die Besitzer einer Sondererlaubnis innerhalb Deutschlands qusi nicht gibt. Also zumindest hab ich hier von der Polizei gehört, das die ihre Lampen über einen Italenischen Händler bestellen und somit quasi Reimportieren weil Deutsche Händler nicht beliefert werden da die Hersteller solcher Lampen in Deutschland gar nicht den Aufwand betreibt einen Vertrieb für einen solchen Nieschenmarkt aufzubauen.

  • kakerlake:

    Super,das Du mit Deinem illegalen Erwerb und Verstoß gegen das Sprengstoffgesetzt hier hausieren gehst .

    Hut ab,das fördert den legalen Waffenbesitz und sein angekratztes Ansehen.

    Solche Postings können wir hier gut gebrauchen.


    Edit: habe Kakerlakes Beitrag raus genommen. Gruß rugerclub

    2 Mal editiert, zuletzt von rugerclub (14. Juli 2004 um 09:12)

  • Zitat

    Original von Murat
    Logo
    Aber meist werden die Dinge die in Deutschland strenger betrachtet werden von den Firmen gar nicht auf den Deutschen Markt gebracht, ist schließlich ein Aufwand die BAM-Prüfung zu beantragen usw. usf.

    Das ist eine gute Frage.
    Aber bestimmte Mengen werden ja direkt in Deutsche Waffenläden geliefert. Und so wenig ist das glaube ich auch nicht. Sieht man ja an dem Beispiel von "kakalake" wie schnell man an die Teile kommt. Das waren zwar bestimmt nur "normale", aber gut sortierte Waffenläden haben ja auch die Bunten.

    Und besser kleine Mengen verkaufen als garkeine. ;)

    mfg
    Logo

  • Nun mal ein Schlusswort vom Zuständigen Moderator und Admin

    Das Thema Vogelschreck kommt regelmäßig wieder, warum ist ja wohl auch klar. Es Knallt so schön und der Blitz ist auch schön anzusehen. Aber genau dieser Blitzknall ist nicht zu verharmlosen und wen ein solches Geschoss in der nähe von Personen hochgeht dann werden sich diese Sicherlich bedanken. Fakt ist einfach daß die VS zu gefählich sind. Personen die einen Munutionserwerbschein haben dürfen diese auch weiterhin kaufen, z.B. wie Jäger oder eben Landwirte zur Schadvogelbekämpfung. Wer sich die VS über das Ausland besorgt macht sich wegen Illegalen Munutionserwerb strafbar. Wenn ein Händler wie oben genannt diese an einen Nichtberechtigten verkauft so macht sich sowohl der Händler strafbar als auch der käufer und es kann für beide Parteien sehr teuer werden. Begnügt euch mit dem normalen Frei verkäuflichen Feuerwerk und lasst die Finger von Pyrotechnischen Geschossen die ihr nicht besitzen dürft.

    Gruß
    Paramags (Admin)