Ich erinnere mich da an ein Telefonat mit meiner Krankenkasse, Sachbearbeiter: "Steht doch auch so in unserer Satzung!"
"Ich bin davon überzeugt, dass mindestens 90 Prozent der Sachbearbeiter die nicht kennen!"
Es ist bei mir nicht geplant, jedoch würde ich mich lieber bei der Bahn erkundigen im Zweifelsfall. Im Punkt 7.3.1 sprich man von Waffe als Handgepäck oder Traglast. Der Zusatz "selbst in verschlossenen Behältnissen im Sinne des WaffG" kann ich da nicht finden.