Hallo Gemeinde!
Wer kennt sich mit dem Schweizer Waffenrecht im Bezug auf Taschenmesser aus
Eigentlich geht es mir darum, ob ich z.B. bei einer Wanderung in den schweizer Bergen mein Leatherman-Tool mit am Mann tragen darf (es hat ja eine feststellbare Klinge)
Oder auch mein Eickhorn-Secutor Taschenmesser (Feststellbare Klinge, aber KEIN Einhandmesser)
Im Auto habe ich immer ein orig. Schweizer Taschenmesser in der Mittelkonsole liegen (ebenfalls festellbare Klinge, aber KEIN Einhänder) Legal oder nicht legal
Danke im voraus! Grüße aus der Eifel, Patrick