Mir ist eine ältere Schachtel Munition zugeflogen. Die hat noch keine CIP Kennzeichnung. Da keimt in mir die Frage auf, seit wann ist die Kennzeichnung mit CIP-Zeichen auf der Schachtel Pflicht?
CIP auf Munition - seit wann?
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Ich tippe auf den 18.06.1991. So ungefähr jedenfalls.
http://www.europarl.europa.eu/hearings/20061…co/genco_en.pdf
Hier noch ein interessanter Link zur Geschichte:
https://www.cip-bobp.org/de/cip/historique%20cip -
Danke, aber das Datum kennzeichnet offenbar nur die Gültigkeit dieses Schreibens und nicht den Beginn einer Verpflichtung zur Kennzeichnung der Munition.
Im Schriftstück ist noch der 15.10.1983 genannt, der sich aber auf Feuerwaffen bezieht.Nachtrag: Ich habe die CIP mal mit dieser Frage angeschrieben.
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Mehr war bei einer Zweiminutengooglerecherche einfach nicht drin...
Bin gespannt, was bei Deiner Anfrage rauskommt.
(vielleicht lande ich ja einen Glückstreffer) -
Ich werde natürlich berichten.
Mich interessiert das alleine schon wegen der Bestimmung des Mindestalters einer Munitionsschachtel.
Aktuell habe ich eine gut erhaltene Schachtel 9 mm PAK von Umarex bekommen. Die hat offenbar noch keine CIP.
Aber ich habe auch noch alte Schrotpackungen, ebenfalls älteren Datums. -
Ich meine die CIP Sache bezieht sich lediglich auf das Handeln mit der Munition. Man darf nur CIP Munition gewerbsmäßig in den Handel bringen. Das war meine ich ähnlich bei den Waffen. In wieweit der Handel im Sammlerbereich damit aussieht weiß ich nicht ob es dafür bestimmte Vorraussetzungen gibt wenn du mit CIP freier Munition für Sammler handelst, dass kenne ich nur aus Käufersicht.
Da hatte ich es in der Tat auch, dass ich alte Munition schon bei eGun für meine Sammlung kaufen wollte bzw kaufte und der Verkäufer meinen MES bekommen hat und er dann meinte "Steht ja nicht drauf, dass Sie keine CIP freie Munition kaufen dürfen" Muss ja auch nicht sagte mir die Behörde denn es ist alles erlaubt was nicht auf der Genehmigung eingeschränkt wurde. Aber die gaben mir einen frei formulierten Text wo einige Wörter vorkommen die manche Händler sehen wollten einfach mit Dienstsiegel auf die Rückseite des Scheins und damit sind alle zufrieden, die keine Ahnung haben -
So meine ich das nicht.
Ich benutze das Fehlen der CIP nur als Indiz zum Mindestalter, weil es ja ein Datum gab, ab wann die kleinste Verkaufseinheit - also die Munitionsschachtel - gekennzeichnet sein muss.
Der normale Waffenhandel darf weder Packungen ohne CIP, angebrochene Schachteln oder Patronen als Einzelstücke verkaufen. Eine gewisse Ausnahme zum Erwerb haben Munitionssammler mit MES. -
Da sind die Militärpatronen löblich, da steht es ja fast immer drauf.
Ansonsten kann man über Losnummern auch einiges raus bekommen oder man schaut wann das Kaliber aufgetaucht ist.... was sind das für welche? -
Irgendwie hast du mein Anliegen immer noch nicht verstanden, denke ich.
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....seit wann ist die Kennzeichnung mit CIP-Zeichen auf der Schachtel Pflicht?
Ich versuche mal den Thread zu einem sauberen Abschluss zu bringen.
Bezug nehmend auf ein Schreiben der C.I.P. von Anfang 2014, Artikel 8,
wurde mit einer dreijährigen Übergangsfrist eine weitere Vereinheitlichung der Prüfzeichen beschlossen:
https://www.cip-bobp.org/homologation/u…1-2014-de-2.pdf
Das Beschussamt Ulm hat dazu auf seiner Webpräsenz weitere Informationen:
https://www.beschussamt-ulm.de/beschussamt/ha…ex.php?lvl=2013
Alle alten und neuen Prüfzeichen stellt die C.I.P. hier zur Verfügung:
https://www.cip-bobp.org/de/proof-marks-in-force
In der Hoffnung etwas geholfen zu haben . . . -
Danke für die Info, die ich teilweise auch gebrauchen kann. Aber aber der Abschluss ist dir nicht gelungen, da meine Frage weiterhin ungeklärt ist.
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Moin,
was ist denn dabei rum gekommen nachdem du die CIP angeschrieben hattest?
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Leider nichts, keine Antwort bekommen. Ansonsten hätte ich das auch gerne weitergegeben und hier geschrieben.
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...da meine Frage weiterhin ungeklärt ist.
Ich dachte eigentlich es wäre zumindestens für Deutschland klar -> 2014.
Der Rest musste bis 2017 folgen, oder hatte schon kurz vorher umgestellt (Übereifrige gab es immer).
Wenn du etwas weiter stöberst findest du auch noch Übergangslösungen (z.B. Italien - Gardone). -
Ich dachte eigentlich es wäre zumindestens für Deutschland klar -> 2014.
Nein, die Pflicht eine CIP auf der kleinsten Verpackungseinheit anzugeben gibt es schon seit Jahrzehnten. Das müsste irgendwann der 80'er gewesen sein. Aber irgendwann ist das mal eine Pflicht geworden, die 5 Pflichtangaben auf der Packung zu schreiben. Das ist aber im Umkehrschluss auch der Grund, warum man die CIP nicht auf alten Munitionsschachteln findet.
2014 hat sich (u.a.) nur die Form der Kennzeichnung auf Waffen geändert. Man hat die Kennzeichen modernisiert, jedoch nicht die Pflicht der Kennzeichnung. -
die Pflicht eine CIP auf der kleinsten Verpackungseinheit anzugeben gibt es schon seit Jahrzehnten.
Das kann so nicht sein - Hier liegen einige Dosen und Schachteln die keine 10 Jahre alt sind -> ohne CIP.
So wie hier beschrieben (S.7): https://www.cip-bobp.org/sites/default/…llemagne_DE.pdfdie 5 Pflichtangaben
Jetzt stehe ich auf dem Schlauch - hilf mal bitte . . .
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Hier liegen einige Dosen und Schachteln die keine 10 Jahre alt sind -> ohne CIP.
Die sind ja noch in den Beständen, dürfen aber nicht gewerblich gehandelt werden.
Jetzt stehe ich auf dem Schlauch - hilf mal bitte .
Munitionsbezeichnung, Anzahl, CIP, Hersteller, Losnummer
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Anzahl
Danke, das war es was mit fehlte es gibt Tage . . . man wird alt.
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Auf Schusswaffen 4, auf Munition 5 Pflichtangaben.
Vergleichend könnte man sagen, auf Munition kommt nur die Anzahl der Patronen in der Packung dazu, während die Patronenkapaziät bei Schusswaffen keine Pflichtangabe ist. Die restlichen 4 Angaben sind ja im Prinzip vergleichbar. -
Danke, jetzt ist es klar - aber gestern Abend . . .
Ich hatte es einfach nicht auf dem Schirm, war einfach weg - so eine Art hirntechnisches Wortfindungsproblem.
Hab am Laptop gesessen, die Schachtel hin und her gedreht und bin nicht drauf gekommen. . . -