ok, der WSB scheint da etwas ... hartleibiger .. zu sein. "mit einer Waffe der beantragten Art" könnte man natürlich im weiteren Sinne auslegen als Feuerwaffe ... oder Kurzwaffe .. oder Langwaffe.
In dem Text sind noch mehr Merkwürdigkeiten enthalten. Warum darf ein WSK Zeugnis nicht älter als 3 Jahre sein?
Der Gesetzgeber kennt keinen Ablauf der Gültigkeit.
Warum müssen zwischen zwei Anträgen auf Bedürfnis 6 Monate verstrichen sein?
Der Gesetzgeber lässt zwei Waffen pro Halbjahr bei Sportschützen zu.Das heißt, erst nach der Ausstellung des 2. Bedürfnisses wären ein paar Monate Pause.
Warum sollen die Begrifflichkeit Verein und Verband im Gesetz missverständlich sein? Auch deren Regelung als aktiver und passives Mitglied ist obsolet, weil sich der Gesetzgeber das Mitglied als aktiv anerkennt, wenn es denn die regelmäßige Teilnahme bescheinigt bekommt.