Thema Hausrecht:
Hallo Butika,
vielen Dank für Deine beherzte Recherche und Dein informatives Posting.
Jedoch würde ich mir diese Mühe nicht machen. Wenn Du Dich gesittet als Gast verhältst, wirst Du mit dem Hausrecht von Einkaufspassagen oder Supermärkten nie in Kontakt kommen. Mir ist das in meinem ganzen Leben noch nie passiert. Und selbst, als ein einziges Mal ein Detektor am Ausgang wegen einer bezahlten aber nicht entsicherten Ware piepte, konnte das schnell an der Kasse ohne jegliche Leibesvisitation geklärt werden. Ich verhalte mich in solchen Situationen in meinem eigenen Interesse aber auch kooperativ und nicht konfrontativ.
Jedenfalls würde ich nicht Gott und die Welt darauf stoßen, wenn ich eine Waffe führen wollte. Die verdeckt getragene Waffe ist aus meiner Sicht etwas ähnlich intimes wie die Farbe meiner Feinripp-Unterwäsche. Das geht niemanden – außer im Falle einer Kontrolle die Polizei – etwas an, zumal verhaltensbedingte (nicht strafrechtlich relevante) Verstöße gegen Hausordnungen in Geschäften mit Publikumsverkehr in der Praxis schlimmstenfalls mit einem sachlich zu begründenden Hausverbot geahndet werden.
Da mir das Risiko einer eventuellen "Entdeckung" (soweit überhaupt ein explizites Waffenverbot in der Hausordnung genannt ist) mehr als verschwindend gering erscheint und auch die "Strafandrohung" nicht wirklich schmerzt, würde ich mir darüber auch keinen weiteren Kopf machen.
So sehr ich Dein Engagement schätze, will ich zu Deinem offenen Umgang mit der Thematik gegenüber Fremden zu Bedenken geben, dass Du damit möglicherweise schnell als Angebeber ("Der hat es aber nötig, was interessiert uns dessen Waffe?") oder Spinner ("Der Verrückte schleppt sogar im Supermarkt eine Pistole mit sich herum.") verrufen bist, auch wenn vordergründig alle freundlich zu Dir sind. Im Einzelhandel kennt man seine Kunden – zumindest wenn es keine Eintagsfliegen sind – und besonders auch deren Marotten ("Kassierer, legt die kugelsicheren Westen an, da kommt der Sherriff von Wanne-Eickel wieder").
Ich wette Geld darauf, dass der bewaffnete Zivilpolizist auch nicht in der Supermarktbäckerei fragt, ob er seine verdeckt geführte Dienstwaffe hausrechtskonform zum morgendlichen Mettbrötchenkauf mitnehmen darf.
Alles in allem erscheint mir die persönliche Vorsprache in einem Geschäft überhaupt nicht empfehlenswert.
Beste Grüße vom tumben
Tambour