Frage zu Waffen mit F im Fünfeck

Es gibt 30 Antworten in diesem Thema, welches 3.835 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (3. August 2017 um 20:02) ist von jerpil.

  • Die Genehmigung muss erteilt werden ;)

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Eigentlich lohnt sich der Aufwand für son Ding nicht, nach der neuen Regelung kannst du das Ding auf jeder Polizeistelle Straffrei abgeben (dort die Abgabe schriftlich bestätigen lassen), Bitte Verschlossen transportieren, notfalls tuts ein Karton der mit Klebeband ordentlich zugeklebt ist.
    Ich persönlich hätte das Ding nach dem ich das bei Opa "gefunden" hätte, wahrscheinlich einfach mit ner Flex in Stücke gesägt und dann über den Hausmüll entsorgt, was keiner weis macht keinen heiss.
    Ob die Abgabe bei der Polizei Folgen für einen späteren Erwerb einer WBK hat? Rein theoretisch nicht, aber man weis ja nie!

  • Ob die Abgabe bei der Polizei Folgen für einen späteren Erwerb einer WBK hat? Rein theoretisch nicht, aber man weis ja nie!

    Dafür würde ich kein Streichholz ins Feuer halten ...
    Stichwort Zuverlässigkeit!

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Das wären ja auch meine Bedenken, wobei, wenn die "Erbschaft" erst ein paar Tage her ist, man das Ding gerade erst gefunden hat, dann als "treuer" Bürger das Ding sofort zur Polizei bringt, da sollte es keine Probleme geben, wenn die "Waffe" dann aber schon 2 Jahre in der eigenen Schublade liegt???
    Im Prinzip ist so'n Bedürfnis freier, unter 7,5 Joule, 4mmL Revolver, aber auch das Kleinste/Schwächste was unter das Waffen Gesetz (Erlaubnis Pflicht) fällt.

  • Könnte man. Strafrechtlich evtl. relevant.
    Für die Beurteilung der Zuverlässigkeit
    durch den SB eher nicht.

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
    Zeige einem dummen Menschen einen Fehler und er wird dich beleidigen.

  • Ja, das wäre das Problem, denn die Sachkunde hat er ja 2006 schon mal gemacht.
    Müsste also eigentlich besser Bescheid wissen als ich,
    habe ja nur das Buch da liegen ;)

    Was mir nicht ganz eingeht ist das :F: auf dem Krampen.
    Das gibt es doch eigentlich erst ab 1970 oder?
    Ist die Puste von vor 1970, dürfte noch kein :F: drauf sein,
    weil das noch nicht eingeführt war.
    Ist die Puste nach 1970 gebaut, dürfte kein :F: mehr drauf sein,
    weil es nicht mehr zutraf...
    ?(

  • Mit F wurde seit 70 (auf Wunsch) alles gestempelt, was unter 7,5 Joule hat.
    Das haben die Dinger.
    Da es sich um eine Feuerwaffe handelt, brauchte es irgendwann eine Typzulassung, da die kleinen Dinger ja nicht im eigentlichen Sinne beschossen worden sind? Diese Typzulassung machte das PTB. (und teilte wohl das F mit aus)

    Ich hab einen Anschütz-Zimmerstutzen aus den 50ern. Kein, F da, volle Leistung, aber auch kein PTB, und kein Beschuss. Den Beschuss ließ ich nach Kauf 2012 nachholen.

    Sei, wie es sei.
    Falls kürzlich jemand aus der Verwandschaft des ThreadStarters verstorben ist, kann man es so als Fundwaffe in der Theorie auf die Grüne bekommen. Mit allen Erfordernissen, wie 0er Schrank usw.
    Der DSU möchte dafür wieder eine altersfreie (bisher: nur für die Jugend :) ) Disziplin schaffen. Zwecks Bedürfnis für (Muni-)Erwerb usw.


    ähnliches haben wir nebenan gerade bei den meisterschützen durchgearbeitet.
    https://meisterschuetzen.org/forum/thread/7…-4-mm/?pageNo=1
    mfsg daniel

  • F gibt es seit 1970. Da waren die Mäusekaliber noch frei.
    Die Erwerbserlaubnis kam erst später, imho 1976 (da bin
    ich nicht ganz sicher).

    @kulzer.daniel
    Seit wann werden Zimmerstutzen beschossen?
    0er Schrank wird immer noch nicht benötigt ;)
    Langwaffen dürfen sogar in den Kleiderschrank
    (sofern er verschlossen ist).

    Weise einen intelligenten Menschen auf einen Fehler hin und er wird sich bedanken.
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  • Hallo letztes Statement zu dem Thema von mir.

    Ich räume zur Zeit das Haus meiner Großeltern aus. Mein Opa war Jäger und hatte daher die verschiedensten Waffen. Alles was im Waffenschrank war hat der Büchsenmacher, bei dem mein Großvater immer ein gekauft hat, alles zurück gekauft. Das haben meine Eltern abgewickelt das ist auch schon eine Weile her. Er war gegen Schluss hat er starke Demenz und konnte keinen fragen beantworten.
    Gestern beim Ausräumen habe ich den Revolver gefunden. Aufgrund des F und der PTB Nummer dachte ich, ich dürfte die Waffe besitzen.
    Um auf Nummer sicher zu gehen habe ich hier nachgefragt. Dann würde ich ja sachlich aufgeklärt was es damit auf sich hat.
    Das Thema ist für mich durch ich war heute bei der Polizei und habe sie abgegeben. Die haben meine Personalien aufgenommen und fertig. Soll laut der Polizei nicht weiter verfolgt werden.
    Zwischen finden und abgeben lagen 21 Stunden

    Also ich bin damit fertig. Nochmal vielen Dank für die Erklärungen und dem bewahren von vielleicht weiteren Konsequenzen.

    Gruß jerpil