Moin Leute,
ich wende mich mal wieder mit einer Frage an euch und hoffe, ihr könnt mir das weiter helfen.
Wie manche von euch ja vlt. wissen, habe ich ein gutes, altes Hämmerli Mod.4 HS 03 von vor 1970, also ohne F im Fünfeck.
Nun sagt das Gesetzt ja, dass diese Waffen auch ohne WBK für Jedermann legal sind, so wie normale <7.5J Waffen auch.
Man muss nur 18 Jahre alt sein.
Eine Ausnahme gibt es dann aber doch.....man darf nicht einfach so im heimischen Keller oder anderen sicheren und privaten Schießplätzen damit rumpusten, sondern darf dies nur auf ausgewiesenen Schießständen.
Habe das Gewehr ja jetzt schon seit einer Weile und um ehrlich zu sein zucken mir jedes Mal die Finger, wenn ich an meinem Waffenschrank vorbei marschiere.
Sprich, ich würde das Gewehr dann doch mal ganz gerne ausprobiere, das ZF einschießen und ein bisschen Spaß damit haben.
Da ich ein gesetztestreuer Bürger bin, natürlich nur im rechtlichen Rahmen.
Nun klingt das mit dem Schießstand im Gesetzt ja recht sang und klanglos.
Wie habe ich mir das also vorzustellen...? Schießstände gibt es ja im Raum Frankfurt sicherlich einige.
Rufe ich dort an und frage, ob ich vorbei kommen kann?
Muss ich dafür etwas bezahlen?
Gibt es bestimme Voraussetzungen, die ich erfüllen muss?
Oder kann man das so pauschal nicht sagen, weil es überall anders ist.
Würde mich über eure Antworten echt freuen, denn wie gesagt, es juckt mir in den Fingern
Ps. Angenommen die haben dort nen Chrony, was ja nicht so abwegig klingt und ich teste mal die V0 von der Puste und es kommt raus, dass sie weniger als 7,5J hat....darf ich damit dann zu Hause schießen oder muss ich ein F von offizieller Stelle drauf lasern/stempeln lassen?