Hallo Leute, lange her ...
Ich probe zurzeit mit einer Schulklasse ein Theaterstück, für das wir in einer Szene ein Gewehr benötigen (zur Bedrohung, nicht zum Abfeuern). Im Prinzip täte es da jede Attrappe, die wir aber nicht haben. Ein Schüler könnte von seinem Opa ein altes Luftgewehr mitbringen (bzw. dessen Eltern würden das tun), auf das es nicht mehr so ankommt. Ich habe mich im Waffengesetz ein wenig umgetan, was Theaterwaffen betrifft, aber dort ist immer nur von umgebauten Waffen die Rede. Das Luftgewehr ist aber kein solcher Umbau. Gibt es eine Ausnahmeregelung im Waffenrecht, die es erlauben würde, ein (eventuell noch funktionstüchtiges, eventuell auch nicht ge-F-tes) Luftgewehr als Requisit in einem Theaterstück einzusetzen, das von 14-Jährigen gespielt wird? Falls ja, würde mich der Paragraph sehr interessieren.
Vielen Dank.