Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt ist für die Bauartzulassung gemäß Beschussgesetz auch für die Zulassung von Schreckschußwaffen zuständig.
Zugelassene Waffen erhalten eine Nummer, die vom Hersteller auf die Waffe gestempelt (oder neuerdings gelasert) wird.
Zulassungszeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt für bauartgeprüfte Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen
Zulassungszeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt für Handfeuerwaffen, Schussapparate und Einsteckläufe sowie nicht tragbare Geräte
Zulassungszeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt für sonstige Waffen und Kartuschenmunition mit Reizstoffen.
Adressen:
Physikalisch-Technische Bundesanstalt in Braunschweig:
Bundesallee 100
D-38116 Braunschweig
Tel.: 0531-592-0
info@ptb.de
Physikalisch-Technische Bundesanstalt in Berlin:
Abbestraße 2-12
D-10587 Berlin-Charlottenburg
Tel.: 030-3481-1
info@ptb.de
Die aktuelle Liste der PTB-Zulassungen lässt sich hier herunterladen:
PTB.de/ Zulassungsliste
ZitatAlles anzeigenOriginal von Ulrich Eichstädt
Das ist die offizielle Vorgehensweise, wer, was, wie und wo bei den -Prüfungen zu tun und zu lassen hat:Information zu § 9 Abs. 2 Nr. 1 BeschG
Die Farben in diesem Plan erklären auch recht eindeutig, wer offizielle Geschwindigkeitsmessungen durchführen darf:
- - Beschussämter, Hersteller, Importeur sowie Büchsenmacher mit rückgeführter Lichtschranke
Interessant und hilfreich auch die Auflistungen der registrierten Marken:
http://www.ptb.de/de/org/1/13/133/download/Marken.pdf undhttp://www.ptb.de/de/org/1/13/133/anzeigeliste.htm (vor 2003)
und für die SSW-Fraktion die aktuelle Zulassungsliste §§ 7 & 8 BeschG