Munitionstransport

  • Vorschriften zum Transport von Munition.

    Für den Transport von Munition allein gibt es keine spezielle Transportvorschrift außer der allgemeinen Regel des Waffengesetzes, dass der Besitzer dafür zu sorgen hat, dass diese nicht abhanden kommt oder Unbefugte darauf Zugriff haben. Natürlich ist es dennoch sinnvoll, diese in einem verschlossenen, möglichst gesicherten Behältnis zu transportieren.

    Entgegen der oft vertretenen Meinung ist es auch nicht erforderlich, Waffen und Munition in getrennten Behältnissen zu transportieren, anders als bei der Aufbewahrung, wo eine Trennung vorgeschrieben ist, wenn nicht ein Behälntis der Schutzklasse N bzw. 0 zum Einsatz kommt. Die Waffe darf nur "nicht zugriffsbereit" und "nicht schussbereit" sein, muss also in jedem Fall entladen transportiert werden. Die Munition kann dabei aber im selben Transportbehälter mitgeführt werden.


    Transport_von_Waffen_und_Munition_26.02.2010