Messerverbot (Verbote, Einschränkungen beim Führen)

  • Messerverbot (Verbote, Einschränkungen beim Führen)

    Gemeinhin kann man als "Messerverbot" alles aufführen, was der Gesetzgeber grundsätzlich verbietet (z.B. Butterfly-Messer) oder deren Einsatzmöglichkeit durch bestimmte Regularien (Verbot des Führens) einschränkt.

    Seit langem schon sind jene Waffen, die Alltagsgegenstände vortäuschen, verboten; z. B. ein Degen, versteckt im Spazierstock.


    Seit April 2003 sind folgende Messertypen verboten (auch der Besitz!):
    - Verbot von Butterflymessern
    - Verbot von Fallmessern/ Messern mit nach vorne herausschnellender Klinge
    - Verbot der (meisten) Springmesser


    Weitere Einschränkungen ab April 2008:
    - Führverbot für Einhandmesser
    - Führeverbot von Messern mit einer feststehenden Klinge > 12,0cm
    Die dadurch betroffenden Messer dürfen nur noch in einem VERschlossenen Behältnis transportiert werden. Das gilt sowohl für das Einhandmesser, wie auch für das Brotmesser, dass man z.B. fürs Picknick dabei hat.

    Ausnahmen: aus beruflichen Gründen (z. B. als Rettunssanitäter, zum Aufschneiden von Gurten oder Bekleidung) oder wegen eines gerade ausgeübten Hobbys (z.B. als Jäger, Angler, Pilzesammler) dürfen Einhandmesser oder Messer > 12,0 cm mitgeführt werden.