Österreich - Beantragung WBK

  • Österreich - Beantragung WBK

    Wie läuft eine Beantragung einer WBK ab, was muss ich dafür mitbringen?

    Eine Waffenbesitzkarte wird von der Bezirkshauptmannschaft (oder von anderen für Waffen zuständige Behörden, vor allem in Städten) ausgestellt.
    Um die WBK zu erlangen muss man das 21. Lebensjahr vollendet haben. Zivildiener sind für die Dauer von 15 Jahren davon ausgeschlossen.
    Weitere Voraussetzungen sind (mit Ausnahme für Jagdkartenbesitzer) ein psychologisches Gutachten, welches 181,68€ kostet, der Waffenführerschein (ein Sachkundenachweis, dieser kann bei fast allen Händlern belegt werden, Kosten je nach Händler verschieden). Zusätzlich wird von der Polizei ein Strafregisterauszug angefordert, um sicher zu gehen ob gegen den Beantragenden kein Waffenverbot auferliegt.
    Die EU-Richtlinie erforderte es dass 1996 eine Begründung für Kat.-B Waffen angegeben werden musste. Im österreichischen WaffG wurde festgehalten dass die „Bereithaltung zur Selbstverteidigung“ als Rechtfertigungsgrund ausreicht und anerkannt werden muss. Es ist empfehlenswert zusätzlich die Begründungen „sportliche Absichten, technisches Interesse und eventuelle sammlerische Zwecke“ anzugeben, damit sich Sachbearbeiter auf keine Streitereien einlassen.
    Die Ausstellung der WBK erfolgt normalerweise mit 2 Plätzen welche mit beliebigen Kat.-B Waffen belegt werden können. Die Dauer hierfür kann je nach ausstellendem Amt bis zu 6 Monate dauern.
    Sollte ein Antrag abgewiesen werden, ist es wichtig diesen schriftlich zu bekommen, da nur dagegen berufen werden kann, und sich der Beamte auch dafür in der 2. Instanz rechtfertigen muss. Die IWÖ - Rechtsschutzversicherung (für alle Vereinsmitglieder) bietet hier Hilfe.