Welche Voraussetzungen werden an Böller- und Schwarzpulverschützen gestellt?
In Österreich sind alle Komponenten hierfür frei ab 18 zu erwerben, insofern gelten für diese Waffen dieselben Voraussetzungen wie für Kategorie C/D Waffen.
Achtung hierbei auf Vorderlader-Nachbauten von Kurzwaffen: diese sind, sofern sie nicht vor 1871 erzeugt wurden, WP/WBK-pflichtig.
Schusswaffen mit Luntenschloss-, Radschloss- und Steinschlosszündung fallen unter sonstige Waffen, und sind Luftdruck/CO2-Waffen gleichgestellt.