Es gibt 64 Antworten in diesem Thema, welches 33.180 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (21. Dezember 2009 um 18:56) ist von Tailgunner667.

  • hallo zusammen,

    zib-militaria.de führt ein ungeschnittenes G3-Gehäuse. Da kann man sich ganz gut einen eigenen Teilesatz zusammenkaufen, wird aber teuer, also 350-400€.
    Bei civilwar heißt es:"Deutsches Sturmgewehr G 3 A 3, Hersteller Heckler & Koch, komplettiert bei ENFIELD, DEKO, Preis*: 299,-".
    Ich weiß nicht, warum manche Sammler über Enfield meckern, zumal es doch sowieso von Heckler&Koch hergestellt wurde. Dürfte sicher toll sein.

    "Jetzt aber soll der,der einen Beutel hat, ihn mitnehmen, ebenfalls seine Tasche; und wer kein Schwert hat, soll seinen Mantel verkaufen und sich dafür eines kaufen."
    LK 22:36

  • Natürlich kann man einen Teilesatz zusammenkaufen, zusammengebaut aufbewahren darf man den dann aber nicht!

    Dekowaffe und Dekoteilesatz sind 2 verscheidene Dinge.
    Und wer auf Nummer sicher gehn will greift eh zur Dekowaffe mit Zertifikat!

  • Zitat

    Original von Sgt_Elias
    Hallo,
    ja, die BW gibt keine unzerstörten Waffen raus die ausgesondert werden... entweder werden die zerteilt oder gequetscht :( Von daher sollte man skeptisch sein wenn man ein BW gestempeltes hat was nicht durchtrennt wurde. Hier..da wird das per Schneidbrenner zertrennt:

    Ok, wenns gut gemacht ist gehts ja... aber bei vielen hakt dann der Verschluss fest. Mir war eigentlich eher wichtig Original Phosphatierung... auch wenn abgegriffen :)

    Gruß, David

    Hallo David,

    hab grad noch mal mein G3 beäugt und da ist mir aufgefallen, dass das Ding mal total zerschnippelt war! Gehäuse, Lauf und Durchladerohr wurden insgesamt 5 mal geschnitten (siehe Grafik unten). Der "Waffenzerstörungsbeauftragte" bei der BW muss einen richtigen Hass auf den Prügel gehabt haben. :))

    Und derjenige, der das Sturmgewehr-Puzzle anschließend wieder zusammengesetzt hat, hat ziemlich gute Arbeit geleistet, denn mir war ursprünglich wie gesagt gar nicht aufgefallen, dass es überhaupt mal geschnitten war ...

    Kann aber auch sein, dass nicht alle Schnitte von der BW gemacht wurden, sondern einige davon später, als das Gewehr auf Deko abgeändert wurde - ich weiß es nicht.

    Gruß,

    Tim

  • Apropos Teilesätze,

    ich habe das Waffengesetz (für nicht verbotene Waffen) durchgeschaut, habe aber die gesetzlichen Regelungen für Teilesätze nicht gefunden. Sind die im KWKG? Habe ich das richtig verstanden: Zum Zusammenbau eines Teilesatzes muss man den dem Beschussamt vorlegen? Oder funktioniert das nur mit nummerngleicher Waffe? Ist ein kurzzeiter (max. 10 minütiger) Zusammenbau
    zum "durchladen" erlaubt?

    Sollten meine Fragen zu dumm sein, lösche ich sie und bitte um Entschuldigung. :(

    "Jetzt aber soll der,der einen Beutel hat, ihn mitnehmen, ebenfalls seine Tasche; und wer kein Schwert hat, soll seinen Mantel verkaufen und sich dafür eines kaufen."
    LK 22:36

  • Hallo,
    puh... wo man die genauen Bestimmungen findet weiss ich gerade auch nicht, aber ich hab zig verschiedene Sachen gelesen die notwendig sind. Zum Bleistift wurden einige Dekos komplett verschweißt, so das ein zerlegen nicht mehr möglich war, sogar das Mag wurde angepunktet :laugh: Teilesätze dürfen nicht einfach zusammen gesetzt werden... frag mich nicht warum. Eine Dekowaffe muss nummerngleich sein, wenn die nicht nummerngleich ist wird muss die vom Umbauer numerngleich gemacht werden! Alte Nummer muss mit XXXX entfernt werden, neue Nummer daneben drauf. Soweit ich informiert bin bringt einem ein Zertifikat nicht.. und einen Abnahmestempel des BKA ist auch nicht unbedingt nötig... hilft aber falls man Probleme bekommen sollte. Alles nicht so einfach das Gebiet.

    Gruß, David

    btw: ich hab auch nochmal ne Frage :D Warum stellte Enfield das G3 her? Habe nie gesehen das die britische Armee das benutzt hatte.


    Hier was zum lesen...sehr interessant!

    Anforderungen an Dekowaffen
    Anforderungen an Deko-und Salutwaffen /Hinweise zu Druckluftwaffen aus „scharfen“ Waffen

    Diese Ausführungen gelten auch für Fundwaffen (unabhängig davon, welche rechtliche Probleme bei Fundsachen noch auftreten können, bzw. welche Regeln dort zu beachten sind!!) Diese Ausführungen hier gelten NICHT für ehemalige Kriegswaffen (MPs, Halbautomaten bis Einführungsjahr 1.9.45 und für wassergekühlte MGs), oder für Kriegswaffen, die nach heutigem Recht noch als KW eingestuft sind (also alle MPS, Halbautomaten nach Einführungsjahr 1.9.1945, und alle luftgekühlten MGs.) Wiederladbare Abschussrohre für Panzerabwehrwaffen, oder aber zur Luftabwehr, sind GENERELL Kriegswaffe, auch wenn sie ein Projektil NICHT enthalten und leer sind!!!

    Zur (ordnungsgemäßen) Abänderung von Kriegswaffen wird demnächst ein eigener Artikel eingestellt.

    Auch der Besitz früher frei erhältliche Teilesätze (von Kriegswaffen), die nicht (mehr) den heutigen Vorschriften entsprechen, sind strafbar. Im eigenen Interesse wird hier um Beachtung aller Vorschriften gebeten.


    Kurzwaffen DEKO: (Es gibt KEINE Kurzwaffen-Salutwaffen!!/ Ausnahme Altabänderungen mit BKA-Zulassung Busch + CDS)

    Bei Kurzwaffen (alle Waffen unter 60cm Gesamtlänge!!/Verschluss+Lauf kleiner oder gleich 30cm) müssen folgende Abänderungen vorliegen, um als ordnungsgemäß abgeändert zu gelten und dadurch nicht mehr dem Waffengesetz zu unterfallen:

    a) Patronenlager muss so verändert sein, das sich weder Patronen noch Treibladungen (noch Einsätze) laden lassen. Im Klartext heißt das, das Patronenlager muss zugeschweißt sein. Diese Verschweißung muss ordnungsgemäß ausgeführt sein.

    b) Der Lauf muss auf seiner gesamten Länge (im Patronenlager beginnend) mit einem Längsschlitz von mindestens 4mm Breite versehen sein, oder aber im Abstand von jeweils 3cm jeweils kalibergroße Bohrungen tragen. Es müssen MINDESTENS 3 Bohrungen vorhanden sein, auch wenn der Lauf kürzer wäre. Ist er eben länger als 9cm, müssen eben mehr Bohrungen angebracht sein. Anderweitige Laufveränderungen sind nur nach Absprache mit der zuständigen Stelle (jetzt Beschussamt) zulässig und müssen im Endeffekt den gleichen Öffnungsgrad am Laufmaterial ergeben, wie bei den beiden vorgenannten Varianten.

    c) Der Verschluss muss dauerhaft funktionsunfähig sein. Das heißt, der Verschlussboden (Stossfläche) muss um mindestens 45Grad abgeschliffen sein, die Schlagbolzenaustrittsfläche muss zusätzlich verschweißt sein, oder aber die Schlagbolzenführung muss durch Schweißstellen blockiert sein, bzw. komplett ausgefräst sein..

    d) In Griffstücken von Kurzwaffen muss der Auslösemechanismus DAUERHAFT FUNKTIONSUNFÄHIG sein. Das bedeutet zum Beispiel entweder Ausbohren der Hahnachsenführung, Verschweißen des Hammers in Endstellung oder Einschweißen eines Vierkantes anstelle des Hammers; ist eine Hahnachsenführung nicht vorhanden oder kein Hammer (z.B. innenliegende Schlagbolzenschloße ), muss der Abzugsmechanismus (Abzugszüngel, Abzug, Gestänge) durch gleichartig wirkende Schweißungen blockiert werden.

    Zu bedenken ist hierbei, dass diese Arbeiten nur von einem zugelassenen Herstellungsbetrieb oder Büchsenmacher mit Herstellungslizenz abgeändert werden dürfen. Weil nur dieser beurteilen kann, ob z.B. bei einem Bodenfund der allgemeine Zustand der Waffe bereits eine komplette Änderung wie oben angeführt, überhaupt erfordert. (**) AUCH Einzelfallabänderungen SIND von einem Gewerbetreibenden jetzt generell VORHER einem Beschussamt zur Prüfung vorzulegen. Als Einzelstücke gelten maximal 3 Waffen einer Sorte.. Sollen mehrere gleichartige Waffen verändert werden (also mehr als 3!!) , ist dazu ebenfalls eine Zulassung durch die zuständige Stelle(Beschussamt) einzuholen, bei denen auch ein Muster zu hinterlegen ist. Aufgrund dieses Musters wird ein Prüfzeichen nach der Beschuss-Verordnung vergeben, das dann AUF JEDEM –dem Muster entsprechendem so abgeänderten Gegenstand- aufzubringen ist. Die Prüfzeichen entsprechen in Ihrer Form dem früheren BKA-Rautenzeichen und enthalten das Zeichen des zulassenden Beschussamtes und die individuell zugeteilte Zulassungsnummer des Antragstellers.

    Bei Vorlage von Einzelstücken (die ALLE in natura vorzulegen sind), bringt das Beschussamt diese Prüfzeichen selbst auf. Zur Kenntlichmachung, das es sich um eine Einzelfallprüfung handelt, wird die Identnummer nach Abb.11 der beschuss-VO nicht innerhalb, sondern AUSSERHALB direkt beim Kennzeichen des Beschussamtes angebracht. Verstöße dagegen führen zum Entzug waffenrechtlicher Erlaubnisse (auch Handelserlaubnisse / Herstellungserlaubnisse), etc.!! und stellen eine mit 20.000 € bedrohte Ordnungswidrigkeit dar. Sind die Waffen dann ggfls. auch nicht den Vorschriften entsprechend abgeändert, stellt das Überlassen unzureichend abgeänderter Dekowaffen auch das Überlassen von Waffen an UNBERECHTIGTE dar, da die umzureichend abgeänderten Dekowaffen dann noch als „scharfe“ Waffen angesehen werden. Dies hat dann ebenfalls noch weiterreichende strafrechtliche Folgen....also summa summarum, kein Kavaliersdelikt!!!


    (**) Bei Bodenfunden kommt natürlich auch das Fundrecht zum tragen. D.h., eine gefundene Waffe gehört mal per se nicht dem Finder, sondern dem "Verlierer". Sie ist deshalb meldepflichtig. Erst wenn der originäre Besitzer nicht zu ermitteln ist, kann die Waffe dann dem Finder freigegeben werden, wenn und soweit er (der Finder) zum Erwerb (im waffenrechtlichen Sinne) berechtigt ist und evtl. andere Berechtigte nicht vorangig sind (z.B. aus Artikel 134 GG). Ist er (der Finder) nicht berechtigt Waffen zu erwerben/zu besitzen, kann er die Waffe nach Freigabe durch das Fundamt (bzw. andere zuständige Behörde) zu einem BüMa "seines Vertrauens" schicken lassen, der sie ihm entsprechend unter Beachtung der Vorlagepflicht beim Beschussamt , abändern kann.

    Danach darf er sie in Empfang nehmen und sammeln, oder "verwerten". Beachtenswert sind aber noch Regeln hinsichtlich Rechtsnachfolge der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsnachfolger des Reiches, und damit Eigentümer von Wehrmachtsgegenständen , soweit es sich nicht offensichtlich um aufgegebenes Gut handelt. Siehe deswegen Hinweis auf Art.134 GG... Haben Sie dazu Fragen, fragen sie Ihren Apotheker, Doktor oder Pillendreher....oder aber besser einen rechtlich versierten und kompetenten Fachmann oder Anwalt.


    Langwaffen DEKO: (alle Waffen - außer Kriegswaffen - , deren bestimmungsgemäße Gesamtlänge länger als 60cm ist und Lauf/Verschlusseinheit größer 30cm ist)

    Bei Langwaffen über 60cm Gesamtlänge müssen folgende Änderungen erfüllt sein, bevor sie NICHT mehr dem WaffG unterfallen:

    a) das Patronenlager muss (wie auch bei den Pistolen oben beschrieben) dauerhaft unbrauchbar gemacht sein

    b) der Verschluss muss dauerhaft unbrauchbar gemacht sein ( Stossboden muss um exakt 45Grad –oder mehr-abgeschliffen sein, d.h. ein an der unteren Kante angesetzter Winkel muss diesen Wert zeigen!!) Das Schlagbolzenaustrittsloch muss verschlossen (Verschweißt/ verstiftet) sein, damit ein Zünden einer Patrone auch nicht durch einen evtl. hervortretenden Schlagbolzen möglich wäre.

    c) Der Lauf muss vor dem Patronenlager (genau in dem dem Patronenlager zugewandten Drittel des Laufes) 6 kalibergroße Bohrungen, oder andere gleichwertige Laufveränderungen: z.B. Schlitzungen von ebensolcher Breite o.ä. aufweisen UND VOR diesen Veränderungen in Richtung zur Laufmündung zeigend, mit einem kalibergroßen GEHÄRTETEN Stahlstift DAUERHAFT verschlossen sein. (das heißt, dieser Stahlstift ist gegen Ausbauen zu sichern, z.B. durch Schweißungen o.ä.)

    d) Auch hier gilt bezüglich der Aufbringung der Zulassungszeichen, das unter Kurzwaffen gesagte...d.h., Einzelstücke sind immer in Natura einem Beschussamt zur Prüfung vorzulegen. Bei Massenabänderungen genügt die Vorlage eines Musterstückes –das beim Amt verbleibt-, auf deren baugleichen „Nachfolgestücken“ dann immer das zugeteilte Zulassungszeichen vom Veränderer aufzubringen ist. Bereits bisher zugeteilte "Abänderungszulassungen" für individuelle Firmen (BKA-Nummer in Raute) bleiben weiterhin gültig....(§58 WaffG und Mitteilung der PTB)

    Wie bei den Kurzwaffen bereits ausgeführt, gelten die gleichen Anmerkungen über Fundwaffen auch bei Langwaffen.

    Des Weiteren ist natürlich GRUNDVORAUSSETZUNG, das die vorgenommenen Änderungen nicht mit allgemein gebräuchlichem Werkzeug rückgängig gemacht werden können. Jedes Manipulieren an Deko + Salutwaffen stellt ein kriminelles Handeln dar und wird entsprechend von den Staatsanwaltschaften verfolgt.

    WICHTIG:

    FÜR VERÄNDERTE SCHARFE WAFFEN ZU DRUCKLUFTWAFFEN, gelten andersartige Regeln, die von der PTB festgelegt werden. Nur die in der Liste der PTB aufgeführten Druckluftwaffenhersteller sind befugt, Waffen nach § 9 Abs.2 Nr.1 BeschussG nach entsprechender Anzeige UND PRÜFUNG gemäß §9 Abs.2 Nr.3 gemäß den dort vorgegebenen Regeln zu kennzeichnen. Über die erteilten Erlaubnisse zur Kennzeichnung wird eine Liste im Internet geführt, die für jeden zugänglich ist. Bitte machen Sie sich als potentieller Käufer VOR Kauf ggfls. dort schlau, bzw. ändern sie als Hersteller/BüMa keine Schusswaffen ab, ohne im Besitz eines Prüfbescheides der PTB zu sein....


    Bei Langwaffen-Salutwaffen hat sich die Rechtslage insofern geändert, das JETZT seit der Beschuss-VO 2006 der vordere abschließende gehärtete Stahlstift (der vor den nach Nr.1.5 –Abschnitt 2, lfd.Nr 1.5 Anlage 2 des WaffG!! geforderten 6 Löchern sitzen muss) NUNMEHR maximal ½ Kaliberlänge entfernt von der Mündung sitzen muss. Er muss den Lauf KOMPLETT verschließen. Siehe lfd.Nr.6.2.1 letzter Satz der Beschuss-Verordnung!!

    Bei Salutwaffen MUSS der Lauf mit dem Gehäuse fest verbunden sein. Der Salut“verschluss“ verliert seine Freistellung bei nicht bestimmungsgemäßer Entnahme. Das heißt, ein Entnahme- Zeitraum, der über das übliche Maß einer z.B. Reinigung herausgeht, bedingt bereits, das der alleine „liegende“ Verschluss zum wesentlichen Bestandteil einer Schusswaffe wird, und dadurch der EWB/WBK-Pflicht unterfällt. Aus diesem Grunde GIBT es auch keine SALUTVERSCHLÜSSE, oder SALUTLÄUFE (die so schon des Öfteren angeboten wurden). Beides stellt eine Straftat dar, da durch deren Trennung von der Einheit die Freistellung vom Waffengesetz erloschen ist.)

    Copyright by FS/Forensic Service ,54441 Wellen

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  • Zitat

    Original von Sgt_Elias

    btw: ich hab auch nochmal ne Frage :D Warum stellte Enfield das G3 her? Habe nie gesehen das die britische Armee das benutzt hatte.

    Hat sie auch nicht. Laut Wikipedia Frankreich hat Enfield UK das G3 in Lizenz für den Export in folgende Staaten hergestellt: Kenia, Nigeria, Vereinigte Arabische Emirate, Qatar, Tansania, Zaire und Sambia.

    Quelle: http://fr.wikipedia.org/wiki/HK_G3

    Gruß,

    Tim

    Muss mir noch ne gute Signatur ausdenken.

  • Hallo Tim,
    dank dir... hab heute doch noch was heraus gefunden. Die normale Army hatte das nicht, stimmt. Aber SAS/SAB und Einheiten in Nordirland führten das G3 :)

    Gruß, David

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  • So,
    endlich hat das Wetter mit gespielt für ein paar Fotos ;)

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  • Zitat

    :direx: DAVID! Ich glaub die Russen sind da!

    Schöner Alarmposten* in der Lüneburger Heide!
    Wenn die ersten russischen Panjewagen durchs Dorf ziehen... und Mot-Einheiten des Warschauer Pakts durch die Heide streifen...
    :lol:

    Und was hast Du jetzt bezahlt? 300 plus Versand?

    Ist der Handschutz nicht abnehmbar oder sieht es schlimm darunter aus?


    Gruß,
    Helge

    P.S.: für ne Zeltbahn in Flecktarn hat es wohl nicht mehr gereicht? :crazy2:

    Fördermitglied des VDB.

  • Hehe Helge..
    ne, unterm Handschutz sieht es prima aus, hab aber vergessen abzunehmen... schnell Fotos bevor es regnet oder noch jemand vorbei kommt :D Sind sauber 6 Löcher von unten gebohrt, sehr gut gemacht. Ja, 299 Euronen von Civilwar. Tarnzelt muss ich mir auch noch mal kaufen...danke für die Errinnerung ;)

    Gruß, David

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  • Zitat

    Original von Sgt_Elias
    ne, unterm Handschutz sieht es prima aus, hab aber vergessen abzunehmen...

    Das G3 hat nur sechs Baugruppen - schon vergessen? :ngrins:

    • Gehäuse mit Rohr, Lade- und Visiereinrichtung
    • Verschluss
    • Griffstück, vollständig
    • Schulterstütze mit Bodenstück
    • Handschutz
    • Magazin

    Ich schick Dir sonst mal Auszüge aus der 3/12.
    :crazy2:


    *Alarmpostenübergabe nach LANGEMAARK:
    Lage
    Auftrag
    Nachbarn
    Grenzen
    Eröffnungslinie (des Feuers
    Meldeweg
    Alarmierung
    Ablösung
    Rückwärtiger Raum
    Kennwort
    (Sperren)

    Fördermitglied des VDB.

  • Ich kenn nur LANGEMAAPS oder so :D

    Lage
    Aufklärung
    Nachbarn
    Grenzen
    Erröfnungslinie
    Meldung
    Alarmierung
    Ablösung
    Parole
    Sonstiges

    Ach ja... ich hatte bei der BW fast nur das Plastegewehr G36. G3 nur in der Schiess- und Wachausbildung.

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  • Ach was währe das nen schönes Gewehr wenns nen Holzschaft hätte... ;)

    CPS Competition,Nighthawk,Harrington Mod. GAT;HW 57;Umarex GPDA9,2x IWG SP15 Compact,ME 9 mod.PARA Sport Exclusiv,ME P08 Antik,Colt Gold Cup;P99 AS,HK P8;Norinco QJ12 Salut Pumpgun
    BILDER

  • Zitat

    Original von Sgt_Elias
    So,
    endlich hat das Wetter mit gespielt für ein paar Fotos ;)

    Jui, Glückwunsch zu dem schönen Stück!

    Es drängen sich mir folgende Fragen bzw. Feststellungen auf:

    1.) Ist das Gehäuse (serienmäßig) lackiert? Nach Phosphatierung sieht die Oberfläche jedenfalls nicht aus.

    2.) Die einheitliche Farbe der Kunststoffteile sieht klasse aus (bei meinem z.B. ist der Pistolengriff viel zu grün verglichen mit dem Matscholiv von Schaft und Handschutz).

    3.) Schöne Fotos in schöner Umgebung!

    4.) Wie konntest Du diese schönen Fotos machen ohne gegen §42a WaffG zu verstoßen? :crazy2:

    5.) Polier mal Deine Patronenhülsen und Geschosse, die sehen so stumpf aus! :ngrins: (Tipp: Ako-Politur aus dem Haushaltswarengeschäft).

    Gruß,

    Tim

    Muss mir noch ne gute Signatur ausdenken.

  • Hallo Tim,
    danke... ich bin auch sehr zufrieden mit dem G3 :)

    1. Hab mich schlau gemacht... Enfield hat die Phosphatiert und danach mit einen speziellem Einbrennlack behandelt, sehr wiederstandsfähige Oberfläche. Also schon ab Werk so... sieht auch gar nicht sooo schlecht aus.

    2. Ja, da hab ich Glück gehabt. Da haben die wohl nichts vertauscht.

    3. Ja, die Landschaft ist angenehm... vor allem im Sommer, aber als die Briten noch da waren war man ungestörter ;)

    4. Grooßer Garten :n17:

    5. Gute Idee...aber die laufen doch wieder schnell an oder?

    Gruß, David

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  • Zitat

    Original von Sgt_Elias
    5. Gute Idee...aber die laufen doch wieder schnell an oder?

    Nö, Ako erzeugt beim Polieren einen (wasserabweisenden) Schutzfilm, die laufen so schnell nicht wieder an, das sollte ein paar Jahre halten. Mach beim Polieren aber das Fenster auf oder mach es gleich draußen, das Zeug stinkt wirklich unangenehm stechend. Übrigens sollte man es nicht auf lackierten oder beschichteten Metallen oder auf eloxiertem Alu verwenden.

    Muss mir noch ne gute Signatur ausdenken.

  • Zitat

    Original von 5-atü
    *Alarmpostenübergabe nach LANGEMAARK:

    Ich kenn nur Langemarck. Da wurde im Ersten ein Großteil der deutschen Intelligenz sinnlos verheizt. :cry:

    „Wer seine Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.“ -Benjamin Franklin-

    "Das Problem mit Zitaten im Internet ist, dass man nie weiß ob sie echt sind." -Abraham Lincoln-

  • Sehr hübsches Teil. Die Bundeswehr-G3 sind nur phosphatiert, oder? Natürlich finde ich die schwarze Lackierung schöner, aber interessieren würde es mich. Was mich auch seit einer Weile beschäftigt, ist das Griffstück des G3. Es gibt ja ein Polymergriffstück, welches von den Amerikanern auch "Marinegriffstück" genannt wird. Ab wann wurde es eingeführt? Wurde es an spezielle Versionen montiert? Wenn ja, an welche und von wem wurden sie verwendet? Oder sollte es nur alte Stahlgriffstücke ersetzen? Würde mich freuen, wenn wer darüber was genaues wissen würde.

    "Jetzt aber soll der,der einen Beutel hat, ihn mitnehmen, ebenfalls seine Tasche; und wer kein Schwert hat, soll seinen Mantel verkaufen und sich dafür eines kaufen."
    LK 22:36

  • Zitat

    Original von delta_90
    Die Bundeswehr-G3 sind nur phosphatiert, oder?

    Ja, die sind phosphatiert.

    Zitat

    Original von delta_90
    Natürlich finde ich die schwarze Lackierung schöner, aber interessieren würde es mich.

    Wieso "natürlich"? Ich zum Beispiel finde die phosphatierte Oberfläche (matt und stumpf) schöner.

    Muss mir noch ne gute Signatur ausdenken.

  • elias, sehr schöne Bilder, da werden Erinnerungen wach! :crazy2:
    98bei der BW hab ich damals geholfen eingelagerte G3's auszupacken, die Teile waren entweder noch neuwertig oder waren davor grundüberholt worden und dann eingelagert (wobei ich mir das eher weniger vorstellen kann)...ach lang ists her! Würde auch mal gerne wieder eins in die Hand nehmen...mal schauen was die Bank nächstes Jahr dazu sagt! :ngrins:

    This ain't no ponyride