Hey Leute habe mal eine Frage : Also ich habe gehört das Butterfly messer In WaffenLäden verkauft werden und wen ja warum ist es Verboten die Mit zuführen ?
Frage über Butterfly Messer ..
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Da das Butterflymesser zu den verbotenen Waffen zählt, wird es hierzulande auch in keinem Waffenladen zu kaufen sein.
Kein Händler wird so ein heißes Teil unter der Ladentheke verkaufen, denn der Umgang zu dem auch der Handel, Erwerb und Besitz zählen, ist eine handfeste Straftat. Das gilt auch für die Privatperson. -
und warum ist ein Butterfly Messer verboten ?
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Zitat
Original von Staakener20
und warum ist ein Butterfly Messer verboten ?
Exakt kann ich Dir das nicht sagen, jedoch habe ich gehört, dass gerade dieses Messer zumindest vor dem Verbot eine größere Rolle in gewissen Jugendgangs gespielt hat. Es hatte eine Art Statussymbol. Zudem wurde dem Messer eine gesteigertes Drohpotential zugesprochen, was möglicherweise schnell in Messerstechereien ausartete.
Was nun letztlich den Ausschlag für das geltende Verbot gegeben hat, kann ich nicht sagen.Hier das entsprechende Zitat des WaffG:
Abschnitt 1:
Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
1.1
...
1.4.3
Butterflymesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.4,kompletter Absatz:
http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/anlage_2_82.html -
Zitat
Original von Floppyk
[...] jedoch habe ich gehört, dass gerade dieses Messer zumindest vor dem Verbot eine größere Rolle in gewissen Jugendgangs gespielt hat. Es hatte eine Art Statussymbol. Zudem wurde dem Messer eine gesteigertes Drohpotential zugesprochen,Richtig. Gleiches traf/ trifft auch für die Springmesser zu (die weitestgehend ebenso 2003 verboten wurden) und/ oder die seit 2008 nur noch eingeschränkt tragbaren Einhandmesser.
Ausgenommen von dem Butterflyverbot sind Trainingsmesser (mit stumpfer Klinge und abgerundeter Spitze) und Miniaturen, die aufgrund ihrer Länge keine Waffeneigenschaft besitzen
(siehe auch BKA-Feststellungsbescheid "Butterfly und Springmesser bis zu 41mm" ).Ansonsten dürfen Butterflymesser nur besessen werden, wenn sie ihre charakteristische Eigenschaft als Balisong verloren haben; z.B. durch festschweißen der Griffstücke oder durch Entfernen der Nieten -> als Teilesatz.
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Zitat
Original von 5-atü
Richtig. Gleiches traf/ trifft auch für die Springmesser zu (die weitestgehend ebenso 2003 verboten wurden) und/ oder die seit 2008 nur noch eingeschränkt tragbaren Einhandmesser.Was war eigentlich der Grund warum Fallmesser verboten sind?
So sonderlich COOL sieht ein altes BW-Messer nun wirklich nicht aus, dafür ist es aber historisch evtl. von Interesse (Familienerbstücke)?
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Alle Blankwaffen, die aktiver waren, als die grauen Zellen der "Experten", wurden verboten - so auch die Fallmesser.
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Zitat
Original von 5-atü
Richtig. Gleiches traf/ trifft auch für die Springmesser zu (die weitestgehend ebenso 2003 verboten wurden) und/ oder die seit 2008 nur noch eingeschränkt tragbaren Einhandmesser.
Ausgenommen von dem Butterflyverbot sind Trainingsmesser (mit stumpfer Klinge und abgerundeter Spitze) und Miniaturen, die aufgrund ihrer Länge keine Waffeneigenschaft besitzen
(siehe auch BKA-Feststellungsbescheid "Butterfly und Springmesser bis zu 41mm" ).Ansonsten dürfen Butterflymesser nur besessen werden, wenn sie ihre charakteristische Eigenschaft als Balisong verloren haben; z.B. durch festschweißen der Griffstücke oder durch Entfernen der Nieten -> als Teilesatz.
Dann müßten doch eigentlich auch Einhandmesser bis zu 41mm weiterhin ohne Einschränkungen zu führen sein, wenn dies sogar auf Butterfly und Springmesser zutrifft?
Oder gibts speziell dafür trotzdem noch Einschränkungen, da Einhandmesser ja erst einige Zeit nach obigem Feststellungsbescheid einem Trageverbot unterliegen? -
Zitat
Original von Windbeutel
Dann müßten doch eigentlich auch Einhandmesser bis zu 41mm weiterhin ohne Einschränkungen zu führen sein, wenn dies sogar auf Butterfly und Springmesser zutrifft?
Oder gibts speziell dafür trotzdem noch Einschränkungen, da Einhandmesser ja erst einige Zeit nach obigem Feststellungsbescheid einem Trageverbot unterliegen?Ich denke, es könnte ein Problem geben, wenn man ein solches Einhand-Minimesser mitführen würde; jedoch würde ich mich auch auf den Feststellungsbescheid beziehen, denn dort heißt es ja abschließend (sinngemäß):
ZitatEs handelt sich nicht um Waffen im Sinne des WaffG. Ein Verbot besteht nicht.
Allerdings bin ich mit meinem Mini-SD ganz zufrieden, da brauche ich kein Einhandmesser und noch weniger Diskussionen mit den Cops.
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Zitat
Original von 5-atü
Ansonsten dürfen Butterflymesser nur besessen werden, wenn sie ihre charakteristische Eigenschaft als Balisong verloren haben; z.B. durch festschweißen der Griffstücke oder durch Entfernen der Nieten -> als Teilesatz.
Sorry, sehe ich jetzt erst.
Diese Annahme ist meiner Ansicht falsch, denn wenn der Besitz schon verboten ist, hat man auch nicht legales um es (legal) umzuarbeiten.
Bekanntlich ist der Umgang mit diesen Gegenständen verboten und nicht nur der reine Besitz. Umgang ist auch das bearbeiten.
Eine Umarbeitung im Sinne der Beseitigung des Verbotsmerkmales hätte im Zeitraum der Amnestieregelung erfolgen müssen.(3) Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.
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Zitat
Original von Floppyk
Sorry, sehe ich jetzt erst.
Diese Annahme ist meiner Ansicht falsch, denn wenn der Besitz schon verboten ist, hat man auch nicht legales um es (legal) umzuarbeiten.Wieso?
Zwischen Beschlussfassung (Okt/Dez 2002) und Inkrafttreten (01.April 2003) war doch Zeit dafür. -
Wo kriegt man denn Mini-Springmesser oder Butterflys mit Klingenlänge bis max. 4cm und Breite bis 1cm? Hatte mal gegoogelt und hier nur ein Messer mit 4,5cm Klinge gefunden.
Vielleicht hat jemand ne Adresse parat und kann auch was zur Qualität aussagen? -
Zitat
Original von 5-atü
Wieso?
Zwischen Beschlussfassung (Okt/Dez 2002) und Inkrafttreten (01.April 2003) war doch Zeit dafür.
Eben - wahr. Aber nun nicht mehr. Das habe ich ja auch geschrieben. -
http://www.messerforum.net/showthread.php?t=42764
Die aller meisten legalen mini Balisongs sind eigentlich nur zum anschauen. Die Verarbeitung ist mist. Hatte selber mal eines.
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Wie wärs mit nem "trainer", die sing zwar stumpf, kommen den echten aber schon seht nah...
ps:weiteres meinerseits wäre illegal
lg -
Habe gehört das Springmesser wieder Erlaubt sind , Sind die Butterfly jetzt vieleicht mit dabei ?
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nein, nein, nein.
Lese das aktuelle WaffG auf dem offiziellem Juris-Server:
http://bundesrecht.juris.de/waffg_2002/index.htmlDie Liste der verbotenen Sachen stehen am Ende - Anlage2.
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Ich weis ja nicht warum soviele leute diesen Butterflys hinterherheulen........
Die dinger waren alle Klapprig und dazu noch total nutzlos, das einzigste was man damit konnte war rumfuchteln. -
zum angeln (wofür sie ja auch gemacht wurden) waren sie aber echt praktisch
Genau wie heutzutage halt einhandmesser -
Zitat
Original von Bierbauch_Baer
Ich weis ja nicht warum soviele leute diesen Butterflys hinterherheulen........
Die dinger waren alle Klapprig und dazu noch total nutzlos, das einzigste was man damit konnte war rumfuchteln.
Genau, zumal die meisten sich fürchterlich die Finger damit gekloppt haben, genau wie mit den Nun-Chakus.Nochmal deutlich und speziell für DarkSide89 und Staakener20:
Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
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1.4.3
Butterflymesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.4,2.1.4
Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen (Butterflymesser),Und wichtig: Das steht Umgang. Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.
Ausgenommen sind Butterflymesser als Schlüsselanhänger, die Klingenlänge unter 41 mm Länge und bis zu 10 mm Breite haben. -