Wichtig: Neue Vorschrift zu Dekowaffen in Österreich (betrifft auch bestehende Dekowaffen!)

  • Wie die Dekowaffensammler vielleicht wissen, ist seit Oktober die neue Demilitarisierungsrichtlinie für Kriegsmaterial in Kraft. Diese findet man unter folgendem Link hier.

    Wesentlich ist dabei die extreme Steigerung der Anforderungen an die Demilitarisierung gegenüber der bisher geübten Praxis, zusätzlich zu einer Stempelung die bisher nicht gemacht werden musste. Auszugsweise hier die Vorschriften:

    Die besonders markanten und abstrusen Abänderungen habe ich fett markiert. Seltsam erscheinen die Abänderungen an Gehäuse und an Gasdruckeinrichtung, vor allem unter dem Gesichtspunkt dass diese ja waffenrechtlich nicht von Relevanz sind (siehe auch der Bestimmungen des Waffengesetz 1996 über die waffenrechtlich relevanten Teile). De facto ist diese Verordnung somit gesetzeswidrig, aber dennoch in Kraft da diese nicht durch eine Gerichtsbarkeit aufgehoben wurde.

    Diese Änderungen gelten auch für alle bestehenden Deko-Waffen. Wenn eine Deko-Waffe nicht diesen Vorschriften entspricht, so ist diese durch das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport oder einen bevollmächtigten "Umbauer" nach den oben angeführten Richtlinien nochmals abzuändern. Eventuell anfallende Kosten hat natürlich der Besitzer selbst zu tragen. Wer dies nicht machen möchte, dennoch legal seine Dekowaffen behalten will, der muss an die Rechtsabteiligung des Verteidigungsministeriums eine Ausnahmebewilligung zum Besitz von Kriegsmaterial beantragen (ich muss nicht erwähnen dass die Chancen hierfür eigentlich bei Null stehen, weil sicherheitshalber einfach alles abgelehnt wird und bei streitlustigen Personen anschließend etwa drei Jahre beim Verwaltungsgerichtshof liegt, bevor dieser eine Entscheidung trifft und das Verfahren dann von vorne beginnen kann). Nebenbei bemerkt wird nach diesem erneuten Umbau die Waffe natürlich entsprechend der Vorgaben des Ministeriums bestempelt werden.

    Es gibt eine Übergangsfrist für dieses Gesetz bis zum Oktober 2014. Bis dahin nicht erneut umgebautes Dekomaterial zählt danach wieder als Kriegsmaterial. Dementsprechend kann der Besitz als Verstoß gegen das Waffengesetz geahndet werden.

    Diese Verordnung hat nun übrigens auch Tageszeitungen erreicht. Der Kurier berichtet hier von den Auswirkungen dieser Bestimmungen.

    Eine kleine Beruhigung für alle Besitzer von Deko-Schusswaffen, die nie als Kriegsmaterial (= ehemalige verbotene und genehmigungspflichtige Schusswaffen sowie Schusswaffen der Kategorie C und D) gezählt haben: das hierfür zuständige Innenministerium hat einen Erlass herausgegeben, wonach nach alten Richtlinien ordnungsgemäß abgeänderte Waffen nicht nochmals abgeändert werden müssen. Wenigstens eine vernünftige Behörde.

    Gruß Georg

    "Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!"
    (Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15.09.1935)