Pyro außerhalb von Sylvester

Es gibt 14 Antworten in diesem Thema, welches 1.814 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (2. Juni 2010 um 19:22) ist von Rewind.

  • Hallo,
    hab das Forum mal durchsucht und keinen passenden Beitrag gefunden.

    Die Frage ist:
    Darf man Leuchtsterne der Klasse PM1 rund um das Jahr abfeuern?

    Also vorrausgesetzt man befindet sich auf seinem eigenen befriedeten Grundstück.

    Danke schonmal,
    shooterP99

  • Du darfst, siehe:

    Rein rechtlich gesehen darf man das ganze Jahr über Signalmunition verbrauchen, da dieses unter das Waffengesetz fällt. Einschränkungen sind vor allem durch andere Verordnungen zu erwarten:
    Das Schießen ist dem Gesetz nach nur auf dem eigenen, befriedeten (umzäunten) Besitztum erlaubt, wenn das Geschoß (Leuchtstern) das Grundstück nicht verläßt. Da die Flugweite bei einem 40° Winkel mit Geschossen, die Eigenantrieb besitzen, bis zu 100 m beträgt, wird man nicht umhinkommen, eine Weide oder sehr große Wiese aufzusuchen. Diese praktische Einschränkung wird aber durch eine Stellungnahme des BMI relativiert. Darin heißt es, daß beim Schießen mit Signalwaffen nur auf Verwendungssicherheit zu achten ist. Das heißt: NACH OBEN! Das Schießen auf der Straße ist aber nach wie vor nicht gestattet. In der Nähe von Wasserstraßen und in Berggebieten sind rote Leuchtkugeln ein Notsignal und lösen u. U. eine Rettungsaktion aus. Zusätzlich zu den Kosten dafür kann man wegen Mißbrauchs von Notsignalen verurteilt werden. Ein weiterer Punkt ist das Emissionsschutzgesetz. Überzählige Platzpatronen von Silvester einfach mal irgendwann an einem lauschigen Sommerabend zu verbrauchen ist eventuell ruhestörender Lärm. :ritter:

    "Sehen und Erkennen ist zweierlei..."

  • danke für die schnelle antwort

    ne es geht hier um nen geburtstag also nur ein "paar" schüsse und das mit dem befriedeten grundstück und nach oben schießen sollte ja klar sein ;)

    und in den bergen wohn ich auch nich aber zur sicherheit aknn ich ja gelb und grün benutzen

    grüße

  • Bei Fußball Europameisterschaften, Weltmeisterschaften schieße ich ebenfalls Salut, wenn die deutsche Mannschaft ein Tor schießt, schieße ich eben mit! *lol* Und ich bin nicht der Einzige!
    Rundherum in der näheren und ferneren Umgebung wird auch ordentlich geballert. Da stelle ich dann immer wieder fest, daß es mehr Gleichgesinnte gibt, als man denkt. :n12:

    "Sehen und Erkennen ist zweierlei..."

  • Hallo,

    das Waffengesetz schränkt es nicht ein. Das Problem ist halt, das außer zur Notwehr, auch Signalschüsse in Notsituationen sind erlaubt, jeder einzelne Schuss während des Jahres als
    "vermeidbarer Lärm" im Sinne des § 117 des Ordnungswidrigkeitengesetzes gesehen wird.

    Dann kommt es darauf an, an wen man im Fall der Fälle gerät. Vielleicht die Nachbarn informieren, dann rufen die schon mal nicht die Polizei.

    LG Andreas :)

    Die Zukunft ist jetzt und jetzt ist schon Vergangenheit.

  • Das ist richtig, das Waffengesetz schränkt das Schießen über's Jahr nicht ein. Ich hatte ja auch erwähnt, daß das Verschießen von Pyros oder Platzpatronen eventuell ruhestörender Lärm ist, aber wenn in der Umgebung ebenfalls geschossen wird, stellt sich das Problem so nicht, schon gar nicht in einer Großstadt. Wenn man allerdings in einem kleinen Ort wohnt, ist es wohl besser, den Nachbarn wegen des Pistolenfeuerwerks zum Geburtstag anzusprechen.

    "Sehen und Erkennen ist zweierlei..."

  • Aber immer daran denken, dass nur auf dem umfriedetem Besitztum geschossen werden darf - wie oben bereits erwähnt.


    Also zusammengefasst:

    - umzäuntes Grundstück

    - Nachbarn vorher möglichst informieren

    - Geschosse dürfen nicht außerhalb des eigenen Grundstücks landen

    - aus Balkon/Fenster darf nur mit Platzpatronen (ohne Pyro) geschossen werden, wenn sich dabei kein Nachbar belästigt fühlt und auch hierbei die Patrone nicht die Wohnung/den Balkon verlässt.

  • Zitat


    Geschosse dürfen nicht außerhalb des eigenen Grundstücks landen

    Was sind denn bei einer SSW Geschosse?

    Papp oder Aluhülsen der abgeschossenen Pyromunition sicher nicht.

  • Warum sind einfache Signalsterne kein Geschoss?

    Das sagt Wiki dazu:

    Die charakterisierenden Eigenschaften des Geschosses sind:

    • es hat keinen eigenen Antrieb, sondern wird von außen beschleunigt. Dabei wird dem Körper eine Initialenergie zugeführt;
    • es benötigt eine Abwurf- beziehungsweise Abschusseinrichtung, die nicht mit auf die Flugbahn geht;
    • es hat nach Verlassen dieser Einrichtung eine ballistische Flugbahn, auf der es dann wie ein geworfenes Objekt fliegt.
  • Zitat


    Warum sind einfache Signalsterne kein Geschoss?

    Weil die Signalsterne normalerweise in der Luft verglühen, was in Form von Papphülen oder Aluhülsen zu Boden fällt gilt nicht als Geschoss.

    Kann aber auch sein das ich diesen Thread missinterpretiere.

    Explizit folgende Aussage dort.

    Zitat


    Und im Gesetz steht: man darf schiessen, wenn das Geschoss das Gelaende
    nicht verlassen kann.

    Das Geschoss KANN das Gelaende nicht verlassen, wenn man senkrecht nach
    oben (verwendungssicher, wie dort geschrieben) schiesst.

    Eventuell vom Winde verwehte Pappscheiben und Fuellmittel sind kein
    Geschoss mehr und vernachlaessigbar.

    Quelle: Post28

  • Warum sind einfache Signalsterne kein Geschoss?

    Das sagt Wiki dazu:

    Die charakterisierenden Eigenschaften des Geschosses sind:

    • es hat keinen eigenen Antrieb, sondern wird von außen beschleunigt. Dabei wird dem Körper eine Initialenergie zugeführt;
    • es benötigt eine Abwurf- beziehungsweise Abschusseinrichtung, die nicht mit auf die Flugbahn geht;
    • es hat nach Verlassen dieser Einrichtung eine ballistische Flugbahn, auf der es dann wie ein geworfenes Objekt fliegt.


    Wie sieht es mit Pappröllchen aus die einen eigenen Antrieb haben?
    Also "Raketenpfeiffgeschosse" (Ratter/Pfeiffer).

    Sind das geschosse? Laut Wiki also nicht.

  • Ich denke mal, das Wort "Geschosse" darf hier an dieser Stelle nicht so auseinandergenommen werden, da sonst der Zusammenhang verloren geht. Wenn das Geschoss lt. Gesetz nicht das eigene Grundstück verlassen darf, ist die naheliegendste Auslegung denk ich die angebrachteste. Sprich: egal ob Pappe, Alu, oder sonstwas.... es darf alles nicht das Grundstück verlassen

  • Sprich: egal ob Pappe, Alu, oder sonstwas.... es darf alles nicht das Grundstück verlassen

    Deshalb spricht der Gesetzgeber ja auch von "Verwendungssicheren Gebrauch" der SSW.
    Pyros etc. werden senkrecht nach oben abgefeuert.
    In diesem Fall kann ein "Geschoss" den eigenen Besitztum nicht verlassen.
    Sollte der Restmüll (Papphülse etc.) über die Besitzgrenze durch Wind abgetrieben werden kann der Schütze ja nichts dafür.

    Diese Ausnahmeregelung gibt es laut dem dem verlinkten Thread in dieser Form seit 2004 und wurde vom VDB mit dem Bundesinnenministerium beschlossen.
    Soweit mir bekannt ist gilt diese Sonderregelung allerdings nur für die Silvesternacht.