Antragsverfahren kl. Waffenschein

Es gibt 6 Antworten in diesem Thema, welches 4.349 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (8. Mai 2003 um 20:04) ist von Glock19.

  • Antragsverfahren zum kl. Waffenschein

    Hallo,

    ich informiere euch hier mal wie es bisher bei mir (in Berlin) abgelaufen ist.

    Am 30.03.03 habe ich meinen Antrag mit der Post abgeschickt ans LKA 522.

    Heute (05.04.03) erhielt ich vorab den Gebührenbescheid mit der Zahlungsaufforderung von 50,-- EUR, also keine Versandkosten . Aber mit dem Vermerk das im Falle einer Versagung eine Gebühr von 75 Prozent der vollen Gebühr anfällt.

    Nun habe ich die Überweisung abgeschickt, bei neuen Infos informiere ich hier.

  • Wie sieht es denn mitlerweile aus? KWS schon erhalten?

    Die Frage geht auch an die anderen. Hat einer von euch schon den kleinen Waffenschein? :direx::n21:

    Thanx
    swift

  • Ich noch nicht... Auf Anfrage bekomm ich immer nur gesagt: Aufgrund der vielen Anträge (Anmerkung: ja, man konnte ja auch erst mit dem 1.4. stellen, vorher habt ihr ja keine Ahnung gehabt) wird das leider noch dauern.

    tjaja... abwarten und Tee schlürfen und solange ned mal dran denken die Pistole weiter als bis zur Zimmertür mitzunehmen :cry:

    Bye
    Simon

  • Zitat

    Original von nomis
    und solange ned mal dran denken die Pistole weiter als bis zur Zimmertür mitzunehmen :cry:

    Bye
    Simon

    du kannst die waffe mitnehmen wohin du willst,nur du darfst keinen zugriff zur waffe haben !! sprich leg das teil in einen karton mach diesen vernünftig zu und schon kannst du sie zum kumpel nehmen oder zur reparatur in eine werkstatt bringen !!! du kannst die waffe sogar im auto haben,nur du darfst keinen zugriff haben,heißt einfach in den kofferraum legen !!

  • Aber die Waffer darf nicht geladen sein, bei deinem Vorschlag, ME-Meister.

  • Naja
    um ne Waffe zu nem Freund zu transportieren oder sie sonst zu transportieren würde ich ja nicht mal den KWS beantragen... Und ich glaube kaum was ist sinnloser als ne ungeladene Waffe (wie auch immer) dabei zu haben... obwohl.. .ein halbes Dutzend davon und man kann sich durch schmeißen von den Dingern verteidigen *lol*

    Naja, ich bin mal gespannt wann die Bürokraten das alles gebacken bekommen.

    Bye
    Simon

  • vorsicht mit dem führen!
    es gelten die gleichen kriterien wie bei scharfen waffen => sprich "in wenigen handgriffen schuzbereit"

    nur in den kofferaun reicht nicht
    waffe und munition getrennt vor zugriffgeschütz transportieren
    sprich keine aufmunitionierte mags
    usw...

    mfg G19

    "get yourself a glock, and lose that nickle plated sissy pistol"