Ich hatte beim Abverkauf der Salutwaffen bei Frankonia 2 Gewehre bestellt. Ursprünglich ging ich davon aus, dass der Schlussverkauf deshalb stattfand, weil seit dem 1.4.2008 bei Umbauten von scharfen Waffen in Dekowaffen nicht mehr nur ein Musterstück sondern jede einzelne Waffe vom BKA abgenommen werden muss. Dies würde den Preis so in die Höhe treiben, dass kein Mensch mehr
eine Deko- oder Salutwaffe kauft.
Heute habe ich von Frankonia einen Brief bekommen. Sie bedauern, dass sie meine Bestellung nicht mehr ausführen können. Begründung:
Salutwaffen sind seit dem 1.4.2008 im Erwerb und Besitz nicht mehr erlaubnisfrei (ab 18 Jahren) sondern die Erlaubnispflicht richtet sich nach derjenigen der ursprünglichen Waffe.
Ich gehe einmal davon aus, dass ein Unternehmen wie Frankonia weis, wovon es da redet. Es scheint also so zu sein, dass die Salutwaffen sozusagen der
Kollateralschaden der Regelung bei den LEPs sind und genauso behandelt werden.
Was heißt das für den Altbesitz? Kommt da jetzt die WBK- und Tresorpflicht?
Dann hätte sich der Schlußverkauf für Frankonia doch noch gelohnt - Moisin Nagant für 49,-- Euro aber als notwendiges Folgegeschäft ein Langwaffentresor für ein paar 100 Euronen.
Ich habe die ganze Neuregelung des Waffengesetzes vor und rückwärts gelesen (wir haben es hier ja auch ausgiebig durchgekaut). Eine Änderung der Regelung für Salutwaffen ist mir nicht aufgefallen. Kann sich von Euch jemand vorstellen, wie Frankonia zu dieser Auslegung des Waffenrechts kommt?