Diana 35 und schiessen ausser Haus

Es gibt 6 Antworten in diesem Thema, welches 3.243 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. März 2005 um 00:08) ist von Leuchtturm.

  • also, ich habe folgendes Problem...

    ein bekannter meinte unbedingt abends alkoholisiert an mein luftgewehr gehen zu muessen, naja er hats genommen und nen loch ins die jalousie der nachbarn geschossen. Die haben mich prompt angezeigt, und der pozilist will nun unbedingt die waffe haben, eine Diana 35 von vor 1970 ohne :F:.
    nun, was steht mir bevor? ;)
    waffe verschwinden lassen??

    MfG

    any

  • Da Du nicht geschossen hast, kann dir keiner was wegen Sachbeschädigung oder Verstoß gegen das Waffengesetz. (vorausgesetzt das Gewehr stammt wirklich aus den 60ern).
    Allerdings hättest Du natürlich nicht zulassen dürfen, das der besoffene Bekannte an das Gewehr geht.
    Ob es dafür was gibt, weiß ich nicht.
    Den Schaden würde ich erst einmal der Privathafpflichtversicherung melden. Die zahlt aber nur, wenn es ein Versehen war und die Waffe nicht illegal benutzt wurde.

    Wenn ich es mir recht überlege, habt ihr beide einen ordentlichen Denkzettel verdient.

    Gruß
    Gerald

    collector

  • es handelt sich hier mit sicherheit um eine straftat, das gewehr wurde dafür benutzt und du trägst als besitzer die verantwortung dafür.

    ich würde das ding ganz fix abliefern.

  • Lieg dein Lg bei dir Zuhause einfach in der Gegend herum und dann gleich noch eine Dose Diabolos daneben? :wogaga:

    Zitat

    waffe verschwinden lassen??

    Und dann ist alles gut oder? Toller Einfall. Das Gewehr hättest du vorher in einem Schrank verschwinden lassen sollen.

    Was wäre gewesen wenn hinter dem Fenster jemand gestanden hätte?

    :bash: :bash: :bash:

    Babylon

  • Mit dem Nachbarn friedlich einigen, 20€ zustecken und die Anzeige von denen zurückziehen lassen. Müsste eigentlich gehen sofern du dich nicht auf Kriegsfuß mit enen befindest.

  • @ Janax: Dein Vorschlag ist gut, aber wirkungslos. Es handelt sich hier um ein Offizial- und kein Antragsdelikt. Dieses muss von Amts wegen verfolgt werden. Soll heissen, Dein Nachbar kann seine Anzeige nicht
    mehr zuruecknehmen.
    Eine "Spende" an ihn wirkt nur im Sinne einer guten Nachbarschaft. Erscheint nicht sinnvoll. Sonst haette dieser das Gespraech mit dem Schutzen gesucht und nicht gleich die Polizei verstaendigt.
    Auf jeden Fall wuerde ich mich entschuldigen und Wiedergutmachung
    des angerichteten Schadens zusichern. Macht sich im polzeilichen Ver-
    nehmungsprotokoll auch gut.
    @ robur: warum abliefern? Wenn es sich um die beschriebene Waffe
    handelt, ist der Besitz legal. Eein Sicherstellungsinteresse seitens der Polizei ist nicht erkennbar. Sie muss aber klaeren, ob es sich um legalen oder illegalen Waffenbesitz handelt. Also liegt es auch in Deinem Interesse, der Polizei die Waffe vorzuzeigen. Wuerde ich empfehlen, wenn der Beamte zusichert, die Waffe dann nicht einzube-halten, wenn sie legal ist.
    Die missbraeuchliche Verwendung steht auf einem anderen Blatt.
    @ anyone: Du bist verpflichtet, die Waffe so aufzubewahren, dass sie
    von Unberechtigten nicht missbraeuchlich verwendet werden kann.
    Hast Du nicht getan. Im Gegenteil, du hast die Waffe einem Angetrun-
    kenen ausgehaendigt. Das geladen bzw. dem Angetrunkenen das Laden und Schiessen ermoeglicht. Die Gefahr, dass dieser "Unsinn macht", war nicht auszuschliessen. Wie collector schreibt, habt Ihr beide einen Denkzettel verdient.
    Strafrechtlich wird, wenn ueberhaupt, nichts Schwerwiegendes gescheh-
    en.
    Viel Glueck
    pak9

  • Und wieder ein Vorfall der zeigt das Mitbürger nicht fähig sind mit freien Waffen(?) umgehen können.....oder sollten wir lieber sagen :
    unter Drogen ?
    Das sollte man nachhaltig hinterfragen.... :new16:
    Überall wird die Werbung für Alkohol und Tabak weiter unterdrückt,doch was ist mit den illegalen Drogen ?
    Ich weiß schon die Antwort.....da hat der Staat kein Geld für übrig.Dann lieber die Rauschmittel den Kampf ansagen,die die meisten Steuern einbringen :n17: wo der Finanzminister weiß das alle Warnungen sowieso keine Wirkung zeigen :crazy3:
    Ein Schelm der böses dabei denkt....

    Für ein gerechtes Waffengesetz,und freie Bürger.