Preisfrage an die Experten des Waffenrechts

Es gibt 11 Antworten in diesem Thema, welches 2.189 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (23. August 2004 um 08:09) ist von Melkus.

  • Angenommen ich habe im 6. Stock eines Mehrfamilienhauses mit 10 Parteien eine Mietwohnung und besitze im Erdgeschoss einen kleinen Keller. Führe ich meine Waffe sobald ich meine Mietwohnung verlasse und mich im Treppenhaus befinde, dass mir ja nicht gehört? :lol: Darf ich meine Waffe geladen im Keller lagern? Have fun :nuts: :laugh:

    Bettnässer B is on the floor *lol*

  • sone schwierige farge nu auch wieder nicht . wie para schon geschrieben hat , daß verbringen der waffe von wohnung in den keller sollte man tunlichst als transport und nicht als führen bewerstelligen . der unterschied zwischen führen und transportieren :
    führen : eine gelandene wafffe zugriffbereit ( meist )am körper tragen .
    transportieren : waffe ist ungeladen in einem verschlossenen behältnis aufbewart . am besten munni getrennt von waffe transportieren . der weg muß ohne umweg stattfinden . auch ein eventueller halt am kiosk zwecks zigaretten sollte man tunlichst vermeiden . imme auf dem schnellsten weg zum schießplatz .
    keller : rein rechtlich gehört dieser meines wissens mit zur unantastbaren wohnung . keller sind aber sehr unterschiedlich . meist sind es nur abgeteilte bretterverschläge . in solchen verschlägen sollte man es tunlichst unterlassen seine :F:waffe zu lagern bzw zu benutzen . sowas wäre der absolute leichtsinn . um dies zu tun muß der kelller ein massiv gebauter hobbyraum sein . also richtige tür mit schloss , mauern , strom usw .
    im forum wurden viele solcher ähnlichen eventualitäten schon sehr sehr oft besprochen . warum das ganze dann als : :nuts: :laugh: super duper riesen räsel gepostet wurde . naja , ich hoffe deiner neuegier ist abhilfe geschaffen worden :ngrins: .

    cu crossi

    Einmal editiert, zuletzt von crossbow (21. August 2004 um 22:56)

  • Genau. AUSSER der Hausbesitzer (oder der mit dem Hausrecht dort) erlaubt dir, die waffe auf seinem grundstück (nämlich im ganzen haus) zu führen, dann darfst du das auch im treppenhaus (wer macht bitte sowas)
    geladen darfst du sie lagern wenn sie entsprechend gesichert gelagert wird... bei scharfen waffen erst ab B-Schrank Waffen und munition zusammen, bei kurzwaffen sogar sicherheitsstufe 1 und höher...

  • Zitat

    Original von crossbow

    führen : eine gelandene wafffe zugriffbereit ( meist )am körper tragen .

    Auch ungeladen. für den begriff Führen ist der ladezustand der waffe unerheblich.

  • @ Gunfun,
    um welche Art Waffe handelt es sich?
    Die Frage ist unterschiedlich zu beantworten, je nachdem, ob es sich um
    :F: , :ptb: oder "scharfe" Waffen handelt.

  • Zitat

    AUSSER der Hausbesitzer (oder der mit dem Hausrecht dort) erlaubt dir, die waffe auf seinem grundstück (nämlich im ganzen haus) zu führen, dann darfst du das auch im treppenhaus (wer macht bitte sowas

    Das funktioniert nicht in einem Mietshaus!
    Hier sind die Belange der anderen Mieter erheblich! Da nützt auch die Erlaubnis des Hausbesitzers nix (der wird sich als Vermieter eh hüten!).

    Gun Control - hits target at first shot

  • Zitat

    Original von pak9
    @ Gunfun,
    um welche Art Waffe handelt es sich?
    Die Frage ist unterschiedlich zu beantworten, je nachdem, ob es sich um
    :F: , :ptb: oder "scharfe" Waffen handelt.


    Falsch.
    :F: und scharfe waffen sind , was das führen angeht, gleich zu behandeln.
    und ptb waffen eigentlich genauso, nur dass da statt nem normalen waffenschein ein kleiner waffenschein vonnöten ist.

  • Zitat

    Original von Bloodhound


    Falsch.
    :F: und scharfe waffen sind , was das führen angeht, gleich zu behandeln.
    und ptb waffen eigentlich genauso, nur dass da statt nem normalen waffenschein ein kleiner waffenschein vonnöten ist.

    Bloodhound:
    Eine praezise Antwort verlangt praezise Fragestellung.
    Was das Fuehren angeht, richtig!
    Aber es war auch die Frage nach der Lagerung gestellt. Und da sind die Vor
    schriften bei PTB- und "scharfen" Waffen sowie Munition sehr wohl unter-schiedlich. Gleichgueltig ob sinnvoll oder nicht, eine geladene PTB - Waffe
    koennte er m. E. im Keller lagern, wenn der Zugriff durch Dritte unmoeglich
    ist. Dazu genuegt ein verschlossenes Behaeltnis. Bei einer scharfen Waffe
    verhaelt sich dies bekanntlich wesentlich anders.

  • Das "Führen" einer Schusswaffe in den Gemeinschaftsbereichen eines Mietshauses stellt KEIN Führen im rechtlichen Sinne dar, da es sich um das >eigene< befriedete Besitztum des Wohnungsmieters handelt.

    Hinsichtlich des Begriffs des befriedeten Besitztums lehnt das WaffG an § 123 StGB an. Besitztum ist dann befriedet, wenn es von seinem berechtigtem Inhaber in äusserlich erkennbarer Weise mittels zusammenhängender Schutzwehren gegen das willkürliche Betreten durch andere gesichert ist. Geschütztes Rechtsgut des §123 StGB ist das Hausrecht. Berechtigter Inhaber des befriedeten Besitztums ist insofern der Inhaber des Hausrechts. Hinsichtlich des Treppenhauses steht dem jedem einzelnen Mieter das Hausrecht gemeinsam mit den anderen Mietern (und auch dem Vermieter) zu.

    Zum Verständnis: Jeder Mieter darf alleine, ohne seine Mitbewohner zu konsultieren, Gäste in das Haus lassen, um z.B. seine Wohnung zu erreichen. Dies könnte auch nicht anders sinnvoll sein. Folglich steht ihm dort das Hausrecht in alleiniger Entscheidung, nicht aber auf seine Person begrenzt zu. Und um eben diese Verfügungsgewalt geht es in §123 StGB - oder eben durch den Begriff "befriedetes Besitztum" im WaffG.

    Ergo: Kein Führen, egal welche Waffenart.

    ------------------------------------------------

    Nachtrag: Das ist nicht nur meine persönliche Meinung, so sah es auch das OLG Düsseldorf in letzter Instanz. AZ kenne ich nicht.

    3 Mal editiert, zuletzt von gndn (23. August 2004 um 00:19)

  • So gesehen stellt das gesamte Mietshaus das befriedete Besitztum dar, klaro, also führen erlaubt.

    Auf deinem befriedeten Besitztum führst du aber auch nur solange, wie sich kein Nachbar bedroht oder gestört fühlt, sonst ists rum!

    Jetzt stellen wir uns doch mal den Gang durchs Treppenhaus vor:

    "Ach schönen Tach auch Herr Petersen, na, darf das liebe Gewehrchen mal wieder frische Luft schnappen, das kleine, duziduzidu, und schönen Gruß noch an die Frau Gemahl. Ein schönes Gewehr aber auch."

    Ich glaube da läufst du nicht lange auf und ab mit deiner "Wumme", die nimmt dir die Polente nach dem ersten Anruf ab.

    Gun Control - hits target at first shot