Modell Guns ( firecaps )

Es gibt 72 Antworten in diesem Thema, welches 8.495 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (20. April 2004 um 21:34) ist von mani.

  • Hallo

    Wollte mal anfragen, ob die Modellguns die mit Firecaps funktionieren ( also die den Schlitten repetieren und die Patrone auswerfen ) erlaubt sind ?
    Und ob es möglich ist diese zu importieren ? ( manche haben einen Full Auto Modus )

    Eigentlich müsste dies doch möglich sein, denn es wird kein Geschoss durch den Lauf getrieben ( der Lauf ist meist verbaut ) und Gas tritt ebenfalls nicht aus. Kotte hatte vor ein paar Jahren noch so Teile und nun sind sie weg. :(

    Einmal editiert, zuletzt von mani (26. März 2004 um 20:20)

  • Wenn ich es richtig verstanden habe, ist es rechtlich noch nicht klar, ob es sich um Spielzeug oder um Waffen für Kartuschenmunition handelt, auch wenn letztere erst vom Schützen zusammengesetzt wird.
    Wenn es sich um Waffen handelt, wären sie PTB-zulassungspflichtig.

    Die Firecaps sind zwar nichts anderes als grosse Karnevalszündhütchen, die selbst als Spielzeugzubehör gelten, aber mit dem Messinghülsen zusammen könnte man sie als Kartuschenmunition sehen.
    Waffen, deren Munition weniger als 15mg Treibladung besitzt, sind zulassungfrei.
    Aber die Firecaps sind im Verhältnis zu den Amorces recht gross.

    Andererseits waren die Waffen bis in die 90er in fast jedem Waffenladen zu bekommen.
    Wie wurden sie also damals eingestuft?
    Fragen über Fragen...

    Stefan

  • Frag mal michalive, der hat sich damit mal intensivst beschäftigt soweit ichs in Erinnerung habe :). Aber irgendwelche Probleme gabs dabei so wie HWJunkie schon sagte.

  • Danke erstmal.

    Hmm, dann wäre das Bestellen wohl noch ein zu grosses Wagnis oder ? Andererseit wäre bei der Zoll Kontrolle dann ein Präzedenzfall geschaffen. :))
    Komisch finde ich, dass diese Modell Waffen früher überall verkauft wurden und nun gibt es sie nirgendwo mehr zu kaufen, obwohl sogar der Paragraph 37 weggefallen ist. :evil:

  • Wenn ich eine bei egun kaufe, wird es ja wohl aber keine Probleme geben. Bloß wo bekomme ich dann die firecaps her, ausser aus der Schweiz ?

  • Aber solange die Rechtslage nicht geklärt ist, mach ich mich mit dem Besitz ( kein Import aus dem Ausland ) nicht strafbar.

    Einmal editiert, zuletzt von mani (26. März 2004 um 23:10)

  • Du musst aber davon ausgehen, daß die Behörde im Zweifelsfall gegen den Angeklagten entscheiden wird.
    Dann bestimmt irgendein Verwaltungsbeamter, was Recht ist und Dir würde nur Klagen eventuell weiterhelfen.
    Wenn es Dir das Wert ist, könntest Du vielleicht wirklich einen "Präzedenzfall" herbeiführen.

    Solange werden die Firecapmodelle wohl einfach "Grauzone" sein.

    Eddi

    Ich brauch es nicht, so sprach der Rabe.
    Es ist nur schön wenn ich es habe.
    H. Peters (Peters Stahl)

  • Schade, daß diese Modelle hier nicht, ich sag mal "rechtlich erfasst" sind... am liebsten natürlich legal... denn interessant sind sie allemal, vorallem gibts dort Modelle, auf die man in der Schreckschussecke umsonst warten könnte...

  • Hab grade wieder ein Beispiel bei eGun gefunden - sucht mal nach "Ingram". Der Verkäufer schreibt, dass er auch Firecaps organisieren kann...womit allerdings immer noch nicht geklärt wäre, ob die Waffen in Deutschland legal sind!

  • Ja Firecaps gibts beispielsweise bei http://www.softair.at
    Diese Einzuführen ist ja nicht strafbar ( ist wie wenn du Knallplätchen für Faschinspistolen kaufst )

    Einmal editiert, zuletzt von mani (28. März 2004 um 13:27)

  • Die Frage ist auch, ob solche, die komplett oder zum größten Teil aus Metall gefertigt sind, noch den rechtlichen Anforderungen in Deutschland genügen (Lauf, Patronenlager uswusf.). Bei Plastikmodellen sehe ich da weniger Probleme, auch wenn das nach wie vor 1:1-Nachbauten von Originalwaffen sind.


    Gruß
    H.-K. Lee

  • Zitat

    Original von Bambusbieger
    Die Frage ist auch, ob solche, die komplett oder zum größten Teil aus Metall gefertigt sind, noch den rechtlichen Anforderungen in Deutschland genügen (Lauf, Patronenlager uswusf.). Bei Plastikmodellen sehe ich da weniger Probleme, auch wenn das nach wie vor 1:1-Nachbauten von Originalwaffen sind.

    Die Firecap-Modelguns sind entweder aus Plastik oder Zinkguss! Entsprechend dem japanischen Waffenrecht dürfen Verschluss und Gehäuse nicht aus Metall sein. Ausnahmen bilden noch alte Modelle vor der Waffenrechtsänderung in Japan. Sind aber sehr teuer und mehr für den Sammler gedacht.

    Ich habe mich mit diesem Thema intensivst auseinandergesetzt.

    Nachfolgend mein Schriftverkehr mit den diversen Behörden

    Mail an das Zoll-Infocenter Frankfurt

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich möchte aus den USA bzw. Japan sogn. Firecap-Modellwaffen einführen.

    Firecap-Modelle sind 1:1 Nachbildungen von Kriegswaffen
    Diese Modellwaffen werden mit Ladehülsen geladen in deren Spitze ein
    Firecap (Ein von Spielzeugpistolen bekanntes Zündhütchen) eingesetzt wird.

    Im "Lauf" befindet sich ein Dorn der das Zündhütchen zündet. Durch die
    Zündung des Firecap/Zündhütchen repetiert der Verschluss und die Ladehülse wird ausgeworfen. Es ist Voll- und Halbautomatik möglich.

    Es wird kein(!) Geschoss durch den Lauf getrieben.

    Diese Firecap-Modelle wurde bis 1991 als Bausatz in Deutschland angeboten. Aufgrund des damaligen Gerichtsurteil im Bezug auf den §37 Waffengesetz und der Zusammenbaubarkeit von Dekowaffen jedoch nicht mehr angeboten.

    Kann ich jetzt, nach Wegfall des §37 Waffengesetz diese Art von
    Modellwaffen einführen oder steht dem Ihrerseits Bedenken?

    Vielen Dank für die Antwort

    Mit freundlichen Grüßen


    Antwort des Zoll-Infocenters

    Sehr geehrter Herr XXXXXX,
    zuständig für die Bewertung der von Ihnen genannten Waren als verbotene
    Gegenstände in Deutschland sind allein die Ordnungsbehörden.
    Der Zoll wirkt bei der Anwendung des Waffengesetzes im Rahmen der Einfuhr
    lediglich mit.
    Ich bitte Sie, sich bezüglich Ihrer Anfrage daher an Ihr zuständiges
    Ordnungsamt zu wenden.

    Diese Auskunft kann aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt
    werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Im Auftrag


    Antwort des Ordnungsamtes

    Sehr geehrter Herr XXXXXXX,

    bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 25.4.2003 hinsichtlich von sog.
    Firecap-Modellwaffen teilen wir Ihnen mit, dass wir diesbezüglich den
    Waffensachverständigen der Landespolizeidirektion XXXXXX anhören.

    Nach Vorlage der entsprechenden Stellungnahme werden wir unaufgefordert
    Ihre Anfrage beantworten.

    Mit freundlichen Grüßen aus XXXXXX

    XXXXXXXXXXXXX
    Amt für öffentliche Ordnung


    2. Antwort des Ordnungsamtes

    Sehr geehrter Herr XXXXXXXX,

    bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 25.4.2003 hinsichtlich von sog.
    "Firecap-Modellwaffen" hat uns der Waffensachverständige der
    Landespolizeidirektion XXXXXXXXX zwischenzeitlich mitgeteilt, dass Ihre
    Anfrage nicht beantwortet werden kann, da für eine Entscheidung nach § 2
    Abs. 5 des neuen Waffengesetzes gem. § 48 Abs. 3 Waffengesetzes das
    Bundeskriminalamt, Thaerstraße 11, 65193 Wiesbaden, zuständig ist.

    Wir bitten Sie deshalb, Ihre diesbezügliche Anfrage an das
    Bundeskriminalamt zu richten.

    Mit freundlichen Grüßen aus XXXXXXXXX

    gez. XXXXXXXXX

    XXXXXXXXXX
    Amt für öffentliche Ordnung


    Telefonat mit dem für die Waffenrechtliche Beurteilung zuständigen Sachbearbeiter des Bundeskriminalamtes

    Modellguns ohne Firecap-Funktion, wie zum Beispiel das FG42 sind KEINE Schusswaffen gemäß Waffenrecht und dürfen nach Deutschland eingeführt werden!


    Modellguns mit Firecap-Funktion wie zum Beispiel Marushin M11 oder M16A1

    Sind derzeit in Deutschland defakto verboten! Der Grund liegt darin das für diese Modelle eine offizielle Prüfung des BKA erforderlich ist.

    Das bedeutet das ein Referenzmodell dem BKA überlassen werden muss und Techniker des BKA diese Waffe als Vergleichsmuster überprüfen.

    Das sind erhebliche Kosten, als Hausnummer nannte er mir den Stundenlohn des BKA, 80 Euro!

    Das Problem bei den Firecap-Modellen ist die Art der verwendeten "Munition".

    Der Sachbearbeiter, nach eigener Aussage, seit über 20 Jahren beim BKA kannte noch die alten Modelle die Kotte bis 1991 anbot.

    Er sieht das Problem darin das man die verwendeten Ladehülsen und Firecaps evtl. doch als Kartuschenmunition (Ähnlich Schreckschusswaffen) betrachten kann und das muss geprüft werden.

    Darum und nach dem Fiasko mit der BKA-Erlaubnis für Vollauto-AEGs bestehen sie auf eine offizielle Genehmigungsprozedur um eine abschliessende rechtliche Bewertung abzugeben.

    Diese ist aber notwendig um die Firecap-Modellsguns durch den Zoll zu bringen!

    Er hat mir ausdrücklich abgeraten die Waffen einfach so einzuführen!

    Witzig am Rande, meine Anfrage war die erste nach den Firecaps beim BKA seit der Änderung des Waffenrechts.


    Sein Rat, ich soll mich mit Kotte und Zeller in Verbindung setzen ob diese bereit sind diese Modellguns einzuführen und damit auch die offizielle Prüfung beim BKA. Der Sachbearbeiter hat öfters mit Kotte zutun und meinte das ich gegenüber Kotte mich gerne auf ihn beziehen kann und er aus diesem Grund meine Anfrage und Unterlagen noch behält.

    Wie ich von einem anderen User schon erfahren habe ist Kotte und Zeller nicht daran interessiert!


    Hier gibt es weitere Informationen, Videos und Reviews zu den Modelguns

    http://www.modelguns.co.uk
    http://home.earthlink.net/~mp40/home.htm

  • Wie geil ist das denn?
    Wird mal Zeit, dass das jemand importiert und nen :F: draufhaut.
    Würd mir sofort eine holen besonders mp40 oder ne thompson
    authentischer geht ja fast gar nicht.

  • Wenn dann kommt ein PTB Zeichen drauf.

    @michalive

    Wie sieht es denn rechtlich aus, wenn man sich eine alte gebrauchte Modell Pistole mit Firecap funktion bei egun etc kauft ?