Wo liegen die Tuning-Grenzen ?

Es gibt 43 Antworten in diesem Thema, welches 5.245 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag (14. August 2006 um 12:39) ist von Jürgen.

  • Zitat

    Original von rec
    Das ist (mal wieder..) Quatsch: Der BüMa ist berechtigt, dass F selber anzubringen.

    Er war berechtigt, das zu tun. Seit dem 19. Juli 2006 gilt die neue Beschußverordnung (Verordnungen haben Gesetzeskraft!), und die regelt das anders. Darauf hat freundlicherweise Moderator PePe bei Waffen Online hingewiesen - durchaus glaubwürdig, er arbeitet unter anderem als Gutachter für BKA/LKA:

    Demnach müssen auch Einzelstücke ab jetzt vom Beschußamt geprüft sein/werden (§ 11. Nr. 6) - eine Alternative durch den Büchsenmacher ist in der Verordnung nicht mehr enthalten!

    Hier ein Auszug aus dem Merkblatt des Bayerischen LKA vom Juli 2006:

    Zitat


    "VII. Nachträgliches Kennzeichnen mit F-Zeichen

    Bei Druckluft- und Federdruckwaffen oder Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase Verwendung finden (auch Soft-Air-Waffen) mit einer Geschossenergie zwischen 0,5 J und 7,5 J besteht grundsätzlich die Möglichkeit, bei einem Beschussamt (z.B. München, Mellrichstadt oder Ulm) auf der Waffe das nebenstehende so genannte „F"-Zeichen nach Abb. 1 der Anlage 1 der 1. WaffV 1976 bzw. nach Abb. 1 der Anlage 4 zur Beschussverordnung (i.Kraft 19.7.06) anbringen zu lassen.

    Bei solchermaßen gekennzeichneten Waffen benötigen Personen über
    18 Jahre keine waffenrechtlichen Erlaubnisse für den Erwerb und den Besitz, zum Führen ist allerdings unverändert ein Waffenschein erforderlich.

    Wie die Geschoßenergie exakt gemessen wird und wo die Toleranzen bei 7,5 Joule liegen, kann man im übrigen in Anlage VI der Verordnung nachlesen (sorry, in meinem PDF nicht kopierbar). Auch für SSW-Besitzer gibt es detaillierte Hinweise, wo, wie was geprüft wird - also durchaus lesenswert, da die Verordnung den Umgang mit unseren Lieblingsdingern künftig regelt (und man bei Verstoß nach den ebenfalls aufgelisteten Strafbestimmungen verknackt wird... :anon: )


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • @ Ulrich Eichstädt:

    Danke Ulrich für den Link und die gegebenen Hinweise (gilt auch sinngemäss für PePe von WaffenOnline).

    Das Merkblatt ist wenige Tage verfügbar und wird, dank Deiner Recherche, schon hier im Forum zugänglich gemacht. Wenn das kein perfekter Service ist! :huldige:

    Ich befürchte allerdings langsam, dass bei Deinem "rund um die Uhr" -Einsatz die kurzen Zeiträume, in denen Du noch zum schlafen kommst, langsam genauso selten werden wie eine neue ERMA. Ganz abgesehen davon dass Du ja noch so einen oder mehrere Job`s und Aufgaben nebenbei hast, die man landläufig als "Brötchenerwerbs-Sicherung" bezeichnen kann!

    Vielen Dank!
    Alfred

  • Keine Panik, ich verfüge durchaus über ein ausgeprägtes Privatleben, kombiniert mit mehr als ausreichenden Schlafphasen... (gestern z.B. von Mitternacht bis 7.30 Uhr, das reicht locker)

    Am Sonntag war ich in Bonn, um mir die Guggenheim-Ausstellung anzusehen, abends beim Chinesen (ebenfalls ohne Internet-Anschluß) und am Samstag ausgiebig sporteln (trotz "zwischendurch" DM IPSC in Philippsburg, wo ich den einen oder anderen User entdeckt habe).

    Ich nutze nur die ungewöhnlichen Zeiten, um konsequent Postings zu beantworten - das heißt aber nicht, daß ich vor dem Monitor darauf warte... (Effizient am Arbeitsplatz, würde ich's mal nennen...). Bin halt multitaskingfähig.


    Ich bin der Keith Richards dieses Forums und immer noch hier...

  • Oho man dankt Uli, die neue Verordnung kannte ich auch noch nicht.

    Hat aber auch sein gutes, jetzt ist die Sache endlich mal schriftlich geregelt und man kann darauf verweisen. Die Beschussämter waren ja bis auf eines oftmals nicht sehr kooperativ wenn es um Airsofts ging. Hab da im Schwabenländle schon so einiges erlebt.