Duerfte eher das Beschussamt sein.
Beiträge von pak9
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Irrtum: Du bekommst nichts, die nehmen von Dir!
Gegen Bezahlung an einer Umfrage teilnehmen und die manipulieren evtl. machen damit Kohle, nein!
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Ich wuerde versuchen, den Ausstosser herauszudrehen, hat. evtl. Linksgewinde.
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Zum Suchen kann man auch eine Magnetleiste, wie sie z. B. zum Werkzeugaufhaengen dienen, verwenden.
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Wobei der Klettverschluss dem schnellen Ziehen nicht foerderlich ist.
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pak9 den Loader findet man auch wirklich nicht mehr, - leider...
Hast du mit den Ladestreifen schon einmal gearbeitet ?
Denn die Dinger stelle ich mir auch nicht ganz sooo einfach vor..
Man laedt den Strip komplett und drueckt die Kartuschen zu je 2 St. in die Trommel.
Funktioniert auch mit den 9 mm RK gut.
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Entweder Bianchi Ladestrips oder Longwitz - Speedloader, werden aber selten angeboten.
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Dass ein Zertifikat oder dgl. beim Kauf vorhanden sein muss, erscheint ueberfluessig.
M.E. wuerde eine dauerhafte Kennzeichnung -wie z. B. - ausreichen.
Folgt man dem Grundsatz "so wenig Waffen wie moeglich im Volk" waere das Mitfuehren eines Zertifikats als weitere verwaltungstechnische Erschwerung verstaendlich.
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Wenn das Feuerzeug oder die Streichhoelzer in der Hosentasche zuenden, merkst Du es schnell und triffst Gegenmassnahmen.
Passiert das in der Gepaeckablage oder im Fussraum dauert es laenger, breitet sich aus bis es bemerkt wird und man loeschen kann >>> Zeitverlust bis zum Erkennen und Loeschen.
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Evtl. passt der Schlagbolzen der Reck P 6.
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Meine Meinung: sehr gut, muss ich auch haben!
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Was steht denn da?
Hat sogar der DSB drüber berichtet:
Wobei zwischen den Darstellungen DSB und Visier ein merklicher Unterschied ist.
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Wie die "Evaluierung" abgelaufen ist, kann man in der aktuellen Visier nachlesen.
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Die meisten sind Rechtsschuetzen. Wieso man den Huelsenauswurf links gemacht hat? Fliegen dem Schuetzen vors/ ins Gesicht. Das Original hat sich auch bei Behoerden usw. nicht richtig durchsetzen koennen.
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Ich wuerde den Hahnsporn nicht kuerzen sondern den Originalzustand belassen.
Sollte der Hahhnspron beim evtl. Fuehren stoeren, empfehlen sich Hammer-Shroud-Griffe.
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Auf Wunsch eines Users noch einige Bilder der schwarz verchromten Ausfuehrung.
Die Bildqualitaet ist leider nicht besonders gut (ich schiesse besser als ich fotografiere )
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Ich hatte beide. Die SX 2 ist der Nachfolger der 51.
Die Magazine sind bis auf den Magazinschuh gleich.
Gehen manchmal etwas schwer rein und raus.
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Verstaendlich, leider falsch: er hat den "Fehler" gemacht, seine Auffassung mit dem wirtschaftlichen Interesse zu begruenden.
Ein gefundenes Fressen fuer die Behoerde! Das kann sie einfach widerlegen.
Richtig waere, auf die Beduerfnisfreiheit zu verweisen. Und darauf, dass die Umbauten weder auf das Sportwaffenkontingent angerechnet noch als Sportwaffen behandelt werden duerfen (m.W.n. gibt es dafuer auch keine Disziplin).
Wie gesagt, war die gruene WBK lediglich weil es sich um gekorene Umbauten handelt, erforderlich.
Auf jeden Fall wuerde ich einen rechtsmittelfaehigen Bescheid verlangen. Hier duerfte sich die Behoerde mit der Begruendung schwer tun.
Je nach Begruendung kann man ueber die weitere Vorgehensweise entscheiden.
Als Sportschuetze muss der Bekannte Mitglied in einem Schiesssportverband sein. Dort sollte er den Fall vortragen und um Beratung bitten. Dort wird man sich mangels Disziplin/Interesse vermutlich nicht sehr einsetzen, aber den Versuch ist es wert.