Um hier meinen Senf dazu zu geben, Die unter 7,5j und F sind natürlich grundsätzlich richtig, allerdings ist das F ein Zeichen das angibt das diese Waffe in Ihrer Bauart zugelassen wurde die beim ptb hinterlegt ist.
Jede Veränderung der Bauart hat automatisch ein Erlöschen des F zur Folge, nur dass der Aufdruck halt nicht verschwindet. Ein Austausch des Innenlaufes wird die Waffe wahrscheinlich nicht über die 7,5j bringen und es Spricht grundsätzlich nichts dagegen dass eine so umgebaute Waffe ein F erhält, allerdings ist das Vorhandene F wertlos und die Waffe müsste zum Beschussamt wo bei einem Leistungstest festgestellt wird dass sie unter 7,5j ist und sie mit dem entsprechenden Zeichen versehen wird, zumal sich ja auch strenggenommen das verwendete Kaliber ändern würde von 4,5mm sbb in 4,5mm Diabolo.
Das Prüfergebnis wird dann beim PTB hinterlegt und ist ab jetzt quasi das neue "Baumuster" für diese eine spezielle Waffe.
Ob bei einer Kontrolle im Verkehr, an der Grenze oder irgendwo anders der beamte vor ort bemerken würde dass der innenlauf nicht dem original entspricht steht auf einem anderen Blatt, da würde vermutlich nur geschaut werden ob der Transport im verschlossenen Behältnis erfolgt und das F vorhanden ist und ob offensichtliche Umbauten vorgenommen wurden (zum Beispiel den Lauf auf halber Länge abgesägt). Sieht die Kiste Original aus wird vermutlich niemand in Frage stellen ob das F Zeichen darauf berechtigt vorhanden ist, allerdings ist das reine Spekulationen und "merkt keiner" bedeutet ja nicht legal.
Der Legal richtige Weg wäre die Bearbeitung des Laufs durch einen Büchsenmacher oder Betrieb mit den entsprechenden Lizenzen vornehmen zu lassen oder eine nicht gewerbliche Ausnahmegenehmigung zu beantragen und die Waffe anschließend über einen Dienstleister mit den entsprechenden Berechtigungen beim PTB vorführen zu lassen.
Der Praktische Weg mit legalen Ergebnis dazu wäre den Umbau selbst zu machen und die Waffe anschließend über einen Dienstleister mit den entsprechenden Berechtigungen beim PTB vorführen zu lassen.
GSP bieten das nicht nur grundsätzlich an, Zur Klärung von solchen Fragen haben die auch einen mmn sehr freundlichen und kompetenten Kundenservice der mit der Rechtslage vertraut ist und sie machen das auch grundsätzlich für Waffen in 4,5mm. Mit anderen Anbietern hab ich keine Erfahrung, mit GSP stehe ich aktuell wegen eines ähnlichen Projektes dieser Art in Kontakt (Schofield Umbau).
Wenn du den Weg über den Zulassungsservice gehst denk vorher darüber nach ob du noch andere Umbauten machen möchtest die vom Waffg erfasst werden könnten, die Kosten ändern sich nicht wenn du noch zusätzlich ein paar Gewinde in den Systemkasten einbringst um zum Beispiel später einen Diopter aufsetzen zu können oder du die Druckkammer durch n Ventil für 88g Kartuschen ersetzt oder was auch immer, neuabnahme ist neuabnahme.