Beiträge von Henrystutzen

    Das ist Kaliber 4,50. Kein 4,51 usw. Da das so selten vorkommt ist es net der Rede wert es näher zu untersuchen. Zumindest für mich nicht :)

    Täusch dich da mal nicht.

    Wenn der Kopfdurchmesser nicht konstant gleich groß ist, kann das recht große Auswirkungen auf Flugbahn und Trefferbild haben. Gerade bei billigen Diabolosorten sind die Toleranzen z.T. riesig. Genauso beim Gewicht und in der Verarbeitung. Profis wiegen selbst teure Sorten noch von Hand nach und sortieren zusätzlich auch nach Kopfmas. Das Zauberwort beim Schießen bzw. Treffen heißt Konstanz. Sowohl beim Schützen aber auch beim Projektil, beim Druck und bei den äußeren Einflüssen wie Luftdruck, Temperatur etc. Hört sich alles wie Kleinigkeiten an, wirkt sich aber alles, z. T. sogar erheblich aufs Trefferbild aus.

    Wir sind soeben vom Flohmarkt zurück. Wenn man das hier so liest, hat man ja einen ganz anderen Blick auf die Dinge die dort so angeboten werden. Unter anderem offenliegende Küchenmesser mit 30-40cm Klingenlänge usw., Schwerter, Jagdmesser usw., wie verträgt sich den das mit dem Waffengesetz? Zumal es dort hunderte fremde Personen gibt, die diese Dinge in die Hand nehmen und begutachten. Und zu Hause muss man es wegsperren....

    Das sind doch alles legale, frei verkäufliche (ab 18 J.) Waffen, die auch auf einem Flohmarkt verkauft werden dürfen. Das WaffG unterscheidet halt streng zwischen "besitzen", "transportieren", "aufbewahren" oder "erwerben". Wobei "erwerben" nichts mit kaufen zu tun hat, sondern mit "erwerben" der tatsächlichen Gewalt über eine Waffe. Wenn du z.B. in einem Geschäft nur die Waffe in die Hand nimmst, hast du sie schon "erworben", weil du die "tatsächlich Gewalt über sie "besitzt". Ist halt Juristendeusch.

    ich hab für meine messer eine wanduhrengehäuse eines alten regulators 3 seiten scheiben und ein schloß

    das geht auch , wenn nur ein paar sind.

    gruß edwin

    Coole Idee. Das sieht bestimmt schick aus. Hast du ein Foto?

    Mal ganz blöd gefragt... Geräteschuppen mit Vorhängeschloss, geht das nicht auch?

    Für die Waffen nicht ;) Für die Messer würde es sogar reichen, wenn du den Schuppen nicht mit einem Vorhängeschloss verschliessen würdest, sondern nur mit einem Kabelbinder :huh: Vorrausgesetzt der Schuppen stünde in deinem Zimmer. ^^ Ich dachte zuerst auch immer, geht es um Diebstahlschutz. Dabei gehts bei einem "verschlossenes Behältnis" lediglich darum, den direkten, schnellen Zugriff zu verhindern. Sogar beim Transport einer scharfen Waffen im Futteral im Autokofferaum reicht ein Kabelbinder. Klauen könnte man sie auch mit Vorhängeschloss und auf bekommt man sowas immer.

    Könnte aber auch sein das Beamte vorbeischauen die von Tuten und Blasen nicht soviel Ahnung haben, am besten alles schwarz auf weiß von der befragten Behörde parat halten, bestenfalls notariell beglaubigt ;)

    Du glaubst ja gar nicht, wieviele nicht sachkundige Prüfer kontrollieren. Was meine Schützenkollen da so erzählen, ist z.T. haarsträubend. In der Tat werde ich mir z.B. auch den Standort des Waffenschranks vorab vom Behödenchef bestätigen lassen, um mich ggf. auf ihn berufen zu können. Kann den Safe leider nirgens verankern, da ich in einer DG-Wohnung mit lauter Trockenbauwänden lebe. Da gibt es bestimmt irgendwann mal Diskussionen mit einem Prüfer.

    Ganz recht. Solange ich mich an geltendes Recht halte und niemandem auf die Flöte gehe,

    hat es andere einen verdammten ScheiBdreck zu interessieren, wofür ich MEIN Geld ausgebe.

    So einfach ist das.

    Natürlich, das ist schon richtig. Aber spätestens dann, wenn du eine WBK hast, musst du die Aufbewahrung deiner "Waffen" rechtfertigen. Und das manchmal vor Leuten, die das WaffG nicht kennen. Für alle Nicht-WBK-Inhaber spielt das keine Rolle, weil sie eh nicht kontrolliert werden, da sie nirgends registriert sind.

    Recht haste. Aber früher oder später kommt der Fürst eh zu mir und schaut nach. Da will ich vorab wissen, wie die drauf sind. Könnte schon sein, dass die das gar nichts stört. Dann könnte ich mir die Anschaffung einer Vitrine auch sparen. Eine kurze Nachfrage kann nichts schaden. Sie sehen es ja spätestens bei der 1. Kontrolle sowieso. Und die kommt erfahrungsgemäß bei einem Erstantrag recht zügig.

    BernhardJ

    Witzbold ;)

    Ich koche so stark mit Knoblauch, dass sich kein Kontrolleur für die Küchenmesser interessieren dürfte. :) Um sicher zu gehen, lüfte ich die Wohnung halt 3 Tage nicht. ^^

    Die Bowies dürften dagegen schon auffallen. Der Waffenschrank soll nämlich ins selbe Zimmer. :/ Mal schauen, wie die Waffenbehörde dazu Stellung nimmt.

    Burgenlaender57

    Ja diese Erfahrung habe ich leider auch schon mach müssen. Du hast also nichts passendes gefunden?! D.h. man braucht immer ein picatinny-fähige Kimme plus eine Picatinnyschie, die auf 11mm passt? Ich finde es fast schon unverschähmt, dass Diana seine Schienen minimal grösser als 11mm baut. Das ist Absicht und Geldmacherei.

    Es gibt doch auch Picatinnys für 11mm, deren Klemmung sehr weit aufgegen, sodass sie auch über die breitere Dianaschiene passt. Viele werden ja nur über eine Madenschraube geklemmt und sind exakt auf 11mm geschliffen. All die passen natürlich nicht.

    Danke werde deine Umarexempfehlung mal probieren.

    Die Kimme ist doch Bestens 🤔

    Hmm, da kann man getrost auch ganz anderer Meinung sein. Aber wenn sie dir genügt, ist doch alles Bestens.

    Bajonette, Dolche, Schwerter und was sonst noch so ab 18 ist, muss halt wie Luftgewehre/SSW usw. vor dem Zugriff Unberechtigter aufbewahrt werden.

    Danke. Das beantwortet meine Frage doch ganz konkret. Da lag ich also doch nicht so falsch mit meiner Vermutung. Werde demnach künftig als WBK-Inhaber meine Messersammlung anders verwahren müssen.

    Na ja, & 1 Abs. 2 WaffG spricht eindeutig z.B. von Hieb- und Stoßwaffen. Messer werden im WaffG nur im & 42a näher spezifiziert. Und hier geht es ausschließlich ums "Führen". Wozu ein Messer "bestimmt" ist, ist nicht relevant. Ein 22cm langes Küchenmesser z.B. ist zwar zum Kochen bestimmt, ist aber lt. WaffG eine Waffe und unterliegt dem Führverbot nach 42a. Es sei denn, du führst es aus "beruflichen oder Brauchtumgründen oder zu einem anderen anerkannten Zweck." Der Jäger z.B. könnte den Hirschfänger hierfür anführen. Der Koch das Küchenmesser auch.

    Aber jetzt sind wir schon wieder beim "Führen". Meine Frage bezog sich ja aufs "Aufbewahren". Anderes Beispiel das Jagtmesser mit 15cm klinge. Unterliegt dem Führverbot (mit oben genannten Ausnahmen) ist aber eine legale, freiverkäufliche Waffe. Wie aufbewahren? Verschlossen, oder? Und vor unbefugtem Zugriff gesichert, oder?

    Danke WilliWedel für & 1 Abs. 2 WaffG. :thumbup:Genau auf den berufe ich mich ja.

    Der sagt ja deutlich, dass z. B. ein feststehes Messer über 12cm Klingenlänge als Waffe anzusehen ist. (unter natürlich auch, aber darum soll es hier nicht gehen. Und um Küchenmesser logisch auch nicht.) Da so ein Messer freiverkäuflich ist, ist es eine freiverkäufliche Waffe. Und diese müssen auch zuhause in einen verschlossenem Behältnis aufbewahrt werden. Ich rede also nicht von "führen" oder "transportieren", sondern von "aufbewahren" zuhause. Ein(e) Luftgewehr/Luftpistole mit 7,5J max. muss ich ja auch mindestens im "verschlossenen" Koffer, Futteral, Schrank oder Schublade "aufbewahren".

    Daher meine Bedenken, dass meine freirumliegenden Messer bei einer Kontrolle besatandet werden könnten. Schlimmsten Falls wäre halt meine Zuverlässigkeit und damit die WBK weg!?!?

    WilliWedel Warum meinst du, dass ein "Hirschfänger oder andere Jagtwaffen" nicht vor unberechtigten Zugriff geschützt werden müssen?!?! Blankwaffen aber schon. Der Hirschfänger ist doch die klassische Blank- bzw. Kaltwaffe. Und "andere Jagtwaffen" müssen selbstverständlich vor unbefugtem Zugriff geschützt werden. Verstehe dich da nicht! Oder habe ich dich missverstanden?

    Haben wir hier keine Jäger oder andere WBK Inhaber? Ich denke, die kennen das Problem mit den Prüfungen.

    Kurze Frage an die Jäger und Sportschützen unter uns Messersammler. Ein Messer ist eine erlaubnisfreie Kaltwaffe ebenso wie Luftgewehre bis 7,5J. Sie müssen also theoretisch lt WaffG in einem verschlossenem Behältnis aufbewahrt werden. Wo habt ihr eure Messersammlung bei einer Kontrolle? Alle verschlossen z. B. in einer Vitrine?


    Beantrage gerade die WBK und habe meine schönsten Messer offen im Regal trapiert. Lebe alldings alleine. Wird das ein Problem bei der ersten Prüfung meines Waffenschrankes? Alle NichtWBKinhabern wird das wohl egal sein, da sie eh nicht geprüft werden.

    68535Edingen

    Super Jürgen. Wir checken das also kurzfristig ab, ob noch Platz wäre.

    Spaßziele: Ich hatte für uns mal 2 Akustikziele gebaut. Beide so wie üblich jeweils in einer Eurobox zwecks Kugelfang. Einen Gong und eine Glocke. Der Gong hat ca. 15cm Durchmesser, also eher was für weiter weg. Die Glocke ist Faustgroß, also auch eher was für 50m o.ä.

    Bei Interesse deinerseits, Wolfgang fragen. Die Glocke hat er glaube ich immer noch bei sich zum Reparieren. Da ist aber nur der Kistenrand ein bisschen zerschossen.