Beiträge von Lisastar2000

    In dem Fall -der zu dieser Frage häufig zitiert wird- hat der
    Täter seine Absicht aufgegben und ist ohne Beute geflüchtet.
    Damit war der Angriff beendet. Der "Rentner" hat zu Protokoll
    gegeben daß er das auch gewusst hat.
    Daher war das keine zulässige Notwehr mehr.

    Das wußte ich noch nicht. Zunächst hieß es in den Meldungen, das der Täter mit der Geldbörse des Opfers geflüchtet wäre.
    Ohne Geldbörse erklärt sich natürlich das Urteil.

    Es handelt sich um ein ungeschriebenes Gesetz.

    http://juraindividuell.de/pruefungssc…nismaessigkeitsgrundsatz/

    Zum Thema mildeste Mittel, siehe Auszug aus StGB.

    Hurra. Ich danke dir sehr. Genau danach habe ich gefragt bzw. gesucht. Sehr interessante Abhandlung und Auszug.
    Nochmals Danke für deine Bemühungen. Jetzt wird mir vieles klarer.

    Der letzte Satz im Auszug ist sehr interessant und erklärt weshalb es auch geboten sein kann, auf einen Unbewaffneten zu schiessen:
    "Der Angegriffene muss sich aber nicht auf das Risiko einer nur
    unzureichenden Abwehrhandlung einlassen."


    Da ist es wieder.
    In 90% der Fälle einer Aussage von dir stellst du sie unmittelbar mit deinem "oder" wieder in Frage.
    Hättest du es hier weggelassen, wäre es eine vernünftige Aussage, ob richtig, oder falsch, ist völlig egal, aber dieses dämliche oder am Ende mit Fragezeichen schmeißt alles wieder über den Haufen.

    Du hast das Recht der freien Meinungsäusserung. Deshalb darfst meine Fragen als "dämlich" bezeichnen.
    Aber was willst du damit bei mir erreichen?
    Ich habe ebenfalls das Recht so zu schreiben wie ich es für richtig halte. Egal ob es dir gefällt oder nicht, siehst du das anders?
    Ich hinterfrage mich gerne selbst. Es gibt nämlich mehr als nur Schwarz und Weiß und ich möchte das mein Wissensschatz möglichst genau wird, deshalb hole ich mir gerne andere Meinungen ein. Denn ich kann mich ja auch irren, oder?
    Wenn du aufmerksam liest, wirst du bemerken das ich nicht alles hinterfrage. Wo ich zu 100% sicher bin, wirst du kein ? sehen.

    Das mit Mildeste zur Verfügung stehende Mittel.(Ist uns vor 25 Jahren so gelehrt worden)

    Ich frage nochmal: In welchem Gesetzestext finde ich das?
    Natürlich sagt mir der gesunde Menschenverstand, das man nicht auf einen 12jährigen Kirschendieb im Baum schiessen sollte.
    Die Vernunft sagt aber auch, das man in einem Kampf möglichst das stärkste zur Verfügung stehende Mittel einsetzen sollte.
    Es sei denn, man will das unsinnige Risiko eingehen zu verlieren.
    Verteidigung ist ähnlich wie modernen Krieg führen.
    Früher haben sich die Truppen auf dem Feld aufgestellt und sind hoch aufgerichtet aufeinander losgegangen.
    Heutzutage wird der Gegner erstmal mit Raketen und Bomben dezimiert und seine Infrastruktur zerstört.
    Dann erst kommen die Soldaten um den Rest aufzuräumen.
    So etwas wie ein fairer Kampf existiert nicht (mehr).

    Nein, das ist nur Geschwurbel.

    Geschwurbel habe ich schon ein paar mal gelesen. Aber auch fundierte und nachvollziehbare (kompetente) Aussagen.


    Ein Jäger erschießt nachts um zwei Uhr in seinem Wohnzimmer einen bewaffneten Einbrecher. Noch vor zehn Jahren wäre das allenfalls der Lokalpresse einen Eintrag wertgewesen. Heute diskutiert eine ganze Nation, ob der Jäger das durfte. Dabei ist die Antwort ganz einfach: Sie steht im Gesetz!
    Der Schuss in den Kopf ist auch geeignet, den Angriff zu beenden. Das ist nicht schön. Und der Jäger wird deswegen schlaflose Nächte haben. Aber unbestreitbar hat der Kopfschuss die Messerattacke beendet.
    Punkt.
    Quelle: https://hannig-rechtsanwaelte.de/die-not-mit-der-notwehr/


    Jäger schiesst auf unbewaffneten Angreifer:
    Der Schuss wardurch Notwehr gerechtfertigt, sodas Landgericht. Das aggressiveAuftreten des A., seine unmissverständlichen Drohungen, das gefährliche Rütteln am Hochsitz undschließlich das Hochsteigen auf derLeiter zwecks Ergreifung des Jägers stellten insgesamt einen unmittelbar bevorstehenden Angriffauf dessen körperliche Unversehrtheit dar, gegen den sich dieser habezur Wehr setzen dürfen.Die Abwehr dieses Angriffs durcheinen Schuss in das Bein sei „geboten, erforderlich und verhältnismäßig“ gewesen. Der Angegriffenedürfe sich so zur Wehr setzen, dassdie ihm drohende Gefahr „sofortund endgültig“ gebannt werde. Erbrauche sich nicht auf einen„Kampf mit ungewissem Ausgang“einzulassen.Der Angegriffene dürfe sich gegeneinen unmittelbar bevorstehendenkörperlichen Angriff auch mit Hilfeder Schusswaffe zur Wehr setzen,wenn dies im Hinblick auf die Stärke und Gefährlichkeit des Angriffsdie einzige Erfolg versprechendeVerteidigungsmöglichkeit sei.

    Quelle: https://www.jaeger-stuttgart.de/fileadmin/Medi…111_Notwehr.pdf


    Wo kann ich dich einordnen. Pflegst du überhaupt den Schießsport.

    Ja. ich habe eine CLA.

    Hast du eine WBK, JS, KWS.

    Nein.

    In welch anderer Rubrik bist du präsent

    Verschiedene. Kann man an meinen Beiträgen erkennen.

    Nutzt du das Forum als Selbsterfahrungsreise

    Ja. Selbstverständlich, wenn Du damit dasselbe meinst wie ich. Jede Erfahrung ist nützlich, ausser Banalitäten.
    Nein. Wenn du damit meinst, ich mache das nicht wegen meines Waffenbesitzes.

    In DE ist es ja so dass es auf die Verhältnismäßigkeit ankommt.

    § 32 Notwehr
    (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
    (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.


    § 33 Überschreitung der Notwehr
    Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.


    Das steht nichts von Verhältnismäßigkeit.

    ...Verletzungsgefahr zu hoch...
    Darüber kann ich eigentlich nur lachen,
    vergleicht man das mit einem Fahrzeug.

    Oder noch besser mit einer Leiter im Haushalt.

    Laut Statistik der Berufsgenossenschaften ereignen sich in Deutschland jährlich 180.000 Leiterunfälle. Davon etwa 50.000 im Privatbereich.
    Quelle: https://leikosi.com


    Zunächst einmal ist alles über 7,5 Joule außerhalb zugelassener Schießstände generell nicht erlaubt. Das würde sich auch bei einer Anhebung der Grenze nicht ändern

    Doch, man würde diese Grenze von 7,5J auf z.B. 30J ändern. Oder Denkfehler?
    Suche 7,5J ersetze durch xxJ

    Und warum sollte man das in dem Zug nicht auch ändern?

    Also für draussen wären 30J wohl (ohne Schießstand) zu gefährlich und für drinnen braucht man wohl eine Art Schiessstand, damit einem die Kugeln nicht lebensgefährlich um die Ohren fliegen, könnte ich mir vorstellen.

    Wenn ich sehe was meine kleinen Stahl BBs mit weniger als 7,5J so alles anrichten können.....

    In der Tat ist das mit 4,5 mm Diabolos nicht realistisch möglich. Zum einen fliegen Diabolos jenseits der Schallgeschwindigkeit nicht mehr sehr gut und zum anderen würde der dazu nötige Druck das Geschoss noch im Lauf auseinanderreißen.

    Deshalb arbeiten solche überstarken Luftdruckwaffen mit großen Kalibern. Das stärkste "Texan" verschießt halbzöllige Geschosse (.510"). Die Fa. AEA hat sogar ein Modell namens "Zeus" im Programm, das mit .72" Geschossen 2000 Joule erreicht.

    Dann müßte man also nur Großkaliber Luftgewehre verbieten?

    Bei einem Kaliber .510 rollen die Kugeln mit 7,5J fast nur noch aus dem Lauf. Damit wäre die Absicht des Verkäufers klar.
    Wenn ich richtig gerechnet habe, sind es ca. 27m/s bei einer 300 Grain (19,5g) Kugel.