Gibt es doch bei Amazon.
Beiträge von Maraudeur
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Die beiden wahrscheinlich interessantesten Switch-Titel fehlen in der Sammlung.
Zelda: Breath of the Wild und Dying Light.
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Die Switch ist doch auch nicht größer
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Wird so ähnlich ausgehen wie bei dem Beispiel mit dem Hunderegister. Wenn eine Registrierung keine Vorteile sondern höchstens Nachteile bringt, macht das kaum jemand und wenn man sich in Berlin einer Sache sicher sein kann, dann dass die Einhaltung von Vorschriften nicht kontrolliert wird.
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Die Forderung, Altbesitz zu registrieren, erinnert mich an das Berliner Hunderegister, das vergangenes Jahr eingeführt wurde. Alle Hundebesitzer waren verpflichtet, ihren Vierbeiner dort anzumelden. Für eine Gebühr von € 17,50 und mit der offiziellen Begründung, dass sich dadurch entlaufene Tiere ihren Besitzern leichter zuordnen lassen. Nachdem die Anmeldefrist verstrichen war, hieß es plötzlich, das Hunderegister diene zukünftig dem Rechnungsversand, bzw. Einzug der jährlichen Hundesteuer und im Gegenzug werden dafür keine am Halsband zu befestigenden Marken mehr ausgegeben.
Nun sind die Berliner nicht ganz blöd. Ein erheblicher Teil derer, die ihren Hund zuvor steuerlich anmeldete, hatte die Sache mit dem Hunderegister ignoriert, weil sie darin keinen Vorteil sahen. Denen kommt man durch die Abgleichung mit dem Finanzamt vielleicht noch auf die Schliche. Aber etwa ein Drittel der Berliner Hunde waren nicht mal beim Finanzamt gemeldet. Deren Besitzer müssen zukünftig nicht mehr befürchten, dass das Ordnungsamt Marken kontrolliert. Denn es werden ja keine mehr ausgegeben.
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Muss ich die Nummer bei meiner Excalibur Assassin TakeDown dann auf den Schaft oder den Bogen kleben?
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Ja, das macht es natürlich kompliziert.
Du könntest den KWS beantragen und deine zwei Dutzend ABs melden. Aber was, wenn man dir später mitteilt, dass du höchstens drei Stück besitzen darfst und den Rest abliefern musst? Du könntest den KWS beantragen und den Altbesitz nicht melden, aber dann könnte es bei einem Zufallsfund Probleme geben und außerdem wäre die Erlaubnis weg. Oder du beantragst gar keine Erlaubnis. Das wäre das Gleiche wie KWS ohne Meldung vorhandenen Besitzes und außerdem könntest du im Handel keine neuen Waffen erwerben.
Deshalb meinte ich ja: Erstmal abwarten wie die Behörden sich zu den neuen Bestimmungen verhalten und die Erfahrungsberichte der Antragsteller ausfallen. Vor Ablauf der dreijährigen Übergangsfrist ist man nicht im Zugzwang.
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Interessant werden könnte auch, wie der Handel ehemals freier Waffen zukünftig aussehen soll. Muss der Händler eine Kopie der Rechnung an die Behörden senden, welche in der Akte des KWS-Inhaber abgelegt wird, oder bleiben Verkäufe weiterhin anonym?
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Ja, der günstige Preis kommt auch noch hinzu.
Ich hatte schon seit Jahren befürchtet, dass die aggressive Vermarktung dieser 20-50 J Spielzeuge dazu führen könnte, dass man irgendwann keine richtigen ABs mehr erwerben darf und damit auch von der technischen Weiterentwicklung in dem Sektor ausgeschlossen wird.
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Damals hatte man aber noch mit der niedrigen Kadenz argumentieren können, welche wohl auch ausschlaggebend für die Freigabe einschüssiger Perkussionswaffen war.
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Die ganze Misere haben wir vor allem einem bestimmten Händler zu verdanken, der mit daran gewirkt hat, ABs zu billigen Schieß-mich-tot's umzuwandeln, um damit einen neuen Markt zu erschließen.
Wenn es nur teure Jagd-ABs mit niedriger Kadenz zu kaufen gäbe, wären die für eine zweifelhafte Klientel gar nicht interessant und es gäbe auch keine KWS-Pflicht.
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Das sollte wiken:
Einer der Hauptverantwortlichen für die geplante KWS-Pflicht bei ABs will jetzt Faeser den "Kampf ansagen"?
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In erster Linie kritisiere ich "Nestbeschmutzer". Muss man denn in YouTubes die Behörden mit der Nase drauf stoßen, was so eine Armbrust alles durchschlagen kann oder dass man sie prima gegen Angreifer einsetzen kann zur SV. Auch die sind schuld, nicht nur aktuell die Reichsbürger.
Da gebe ich dir recht, lieber Udo. Zu verdanken haben wir das Leuten, welche PABs mit Magazin als "taktische" Waffen anpreisen und diese dadurch erst für Reichsbürger & Co. interessant machten. Insbesondere ein Händler sticht da besonders negativ hervor.
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Ein Teil wird den KWS beantragen, ein anderer behält seine Waffen ohne KWS und der dritte bemüht sich vielleicht direkt um eine WBK.
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Sollte der Besitz ähnlich aufwendig wie bei WBK-pflichtigen Gegenständen werden, ergibt die Beschränkung auf freie Waffen kaum noch Vorteile.
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Habe noch mal in den Entwurf geschaut. Das ist eine echte Horrorshow.
ZitatBis zum Ablauf des [Einsetzen: Datum des letzten Tages des sechsunddreißigsten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats] ist jedermann, in dessen Besitz sich eine Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffe oder eine Armbrust befindet,
verpflichtet, den Besitz bei der zuständigen Behörde anzuzeigen und gleichzeitig einen
Kleinen Waffenschein zu beantragen.
Also nicht nur einen KWS beantragen, sondern auch den Besitz vorhandener Waffen melden. So fing es immer an, wenn der Staat alles einsammeln wollte.
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Udo beschreitet den für ihn sicheren Weg und die Gründe dafür hatte er ja aufgeführt.
Für proaktives Handeln, müsste man sich wohl von fast allem trennen, bis auf 7,5 J Knicker und Bögen vielleicht. Wo nichts mehr vorhanden ist, kann der Staat einem auch nichts wegnehmen. As simple as that.
Allerdings würde man das, was man jetzt freiwillig hergibt, in der Zukunft möglicher Weise nicht wiedererlangen können. Außerdem sind keine Waffen auch keine Lösung.
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Spätestens als ich den Entwurf zum neuen WaffG sah, mit der Voraussetzung KWS für Erwerb, Führen und Besitz von Armbrüsten, entschloss ich mich schweren Herzens dazu sie zu verkaufen
Es war einmal ein junger Mann, der mit der Tochter des Königs im Schlafzimmer erwischt wurde. Worüber der König sehr ergrimmt war und den Übeltäter umgehend zum Tode verurteilte. Der junge Mann bat um Aufschub und meinte: "Werter König, wenn ihr mir noch ein weiteres Lebensjahr gewährt, werde ich in dieser Zeit Eurem Pferd das Sprechen beibringen". Der König ging darauf ein, aber die Freunde des jungen Mannes sagten zu ihm: "Das ist doch Quatsch. Du weißt genau, dass Pferde nicht sprechen können.". "Mag schon sein", antwortete der junge Mann, "aber in einem Jahr kann viel passieren. Der König könnte sterben, ich könnte sterben und vielleicht lernt das Pferd ja tatsächlich zu sprechen".
Bisher existiert lediglich ein Referentenentwurf, von dem man nicht weiß, inwieweit der noch überarbeitet wird und was am Ende tatsächlich zur Abstimmung gelangt. Nach Verabschiedung wird es eine Übergangszeit von vielleicht 6-9 Monaten geben, bis die Änderung Gültigkeit erlangt und anschließend beginnt die dreijährige Übergangsfrist, innerhalb derer Altbesitz durch einen KWS legitimiert werden muss. Das wäre etwa 2026/27 - aber auch nur, sofern der gegenwärtige Entwurf tatsächlich übernommen wird. Allerdings steht wohl demnächst eine Überarbeitung der EU-Feuerwaffenrichtlinie an. Was bedeuten kann, dass es vor Ablauf der Frist zu einem weiteren Update des WaffG kommen könnte.
Mein mittlerweile verstorbener Onkel, seines Zeichen Rechtsanwalt und Notar, hatte mir einst geraten, gesetzliche Fristen immer auszuschöpfen und nicht voreilig zu reagieren.
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Ziemlich absurd ist es übrigens, dass (zum Glück!) keine VL in die Änderungen mit aufgenommen wurden. Einen Hinterlader frei kaufen zu können, verhält sich etwa so, als würden einschüssige Langwaffen für Zentralfeuermunition EWB- und registrierungsfrei sein und lediglich der Munitionserwerb eine Erlaubnis benötigen.