Hallo quickmick!
Double Action ist auch eine Absicherung wenn die Kartusche nicht zündet um mit dem "Second Strike" harte Zündplättchen doch noch zu überzeugen. Ganz umsonst ist es also nicht.
Ja, an die Möglichkeit habe ich gar nicht gedacht. Danke.
Warum sollte der Gesetzgeber das verlangen? Welche Gefahr geht von einer runterfallenden Schreckschuss aus? Wenn es überhaupt mal passiert (muss ja auch auf den Hahn aufschlagen und eigenlich sollte man alle Waffen so handhaben das sie nicht auf dem Boden landen) macht es nur puff. Klar kann das Gehör beeinflusst werden und bei Gas Munition wird vielleicht etwas geweint. Aber das betrifft in 90%der Fälle den Verursacher. Für den Staat ist das belanglos.....für einen selber sieht das natürlich etwas anders aus.
Nun, ich dachte, da der Gesetzgeber sich um jede noch so kleine Furche im Patronenlager kümmert, könnte er sich mal Gedanken um wirkliche Sicherheitseinrichtungen an einer SSW machen...