Beiträge von shooter45

    Letzte gut gemeinte Ansage:

    Das Plinken oder ähnliches im Garten wird fast immer illegal und einen Verstoß gegen das Waffengesetz sein.
    Ich persönlich mache es nicht, werde aber auch niemanden "verurteilen" der es tut wenn er er seiner Sorgfaltspflicht nach kommt.

    Jeder sollte sich nur im Klaren sein welche Folgen es nach sich ziehen könnte. Im dümmsten Falle ist es eine Freiheitsstrafe die den Rest des Lebens zumindest nachhaltig negativ beeinflusst.

    shooter45

    Auch die Bleifreien ?
    Ich hatte da mal meinen hiesegen Metallverwerter gefragt, er meinte: "Weichteile".
    Seit dem hab ich 4 "Tonnen" für Altmetalle in der Werkstatt.

    gehören sie natürlich nicht in die Altmetall Tonne sondern auf den Wertstoffhof in den Sondermüll....

    Auch die Bleifreien ?
    Ich hatte da mal meinen hiesegen Metallverwerter gefragt, er meinte: "Weichteile".
    Seit dem hab ich 4 "Tonnen" für Altmetalle in der Werkstatt.

    Wenn man genug sammelt gibt es beim Altmetall Händer sogar noch Geld dafür ....

    shooter45

    Wenn ich jetzt im Keller schieße und nach dem Schießen die Geschosse aus dem Kugelfang hole und in meine Altmetall tonne packe und diese dann zur Verwertung bringe,
    dann haben die Geschosse mein Grundstück verlassen.
    Also ist im Keller schießen auch nicht drin ?

    Du musst als LG Schütze natürlich als erstes logischerweise eine Genehmigung erwirken auf deinem Grundstück eine Sonderdeponie für gefährliche Stoffe zu betreiben. Da das kaum möglich sein wird musst du umsteigen und Senfkörner aus dem Strohhalm auf der Zielscheibe zu platzieren. Haben wir vor Jahrzehnten auch schon so gemacht.

    Spaß beiseite, wenn du die Geschoss Reste aus dem Kugelfang holst gehören sie natürlich nicht in die Altmetall Tonne sondern auf den Wertstoffhof in den Sondermüll....

    shooter45

    Zitat Waffengesezt


    § 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

    ...
    (4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig
    1.durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztuma)mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,b)mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,
    2...


    Und LG und CO2 Waffen sind halt Schusswaffen...


    shooter45

    Das mit dem Grundstück verlassen können gilt doch gar nicht für Luftgewehre mit 7,5 j.

    Doch, für was denn sonst.
    Unter 0,5 Joule sieht es anderes aus....
    Für mehr als 7,5J musst du eh auf einen abgenommene Schießstätte ....

    Wenn man wirklich 500 Meter annehmen muß, weil, es "könnte" ja sein......
    Dann ist das Gesetzt klar genug ausgelegt.
    Dann heißt es: Haste nicht - darfste nicht.

    Das mit den 500m hat halt hier ein Richter als gegeben gesehen, wo anders kann ein Richter auch 300m sagen....Er ist halt frei in seiner Entscheidung...

    shooter45

    Ich finde nun mal gar nicht das das ein Gummiparagraph ist. Es ist eindeutig, nur schwer vermittelbar an die LG und CO2 Schützen. Den Unmut und das wenn und aber kann ich auch ein wenig nachvollziehen...

    "Das Geschoss darf das eigenen Grundstück nicht verlassen können"
    Es ist im eigenen Grundstück, wenn wir mal Keller, Scheune usw. ausblenden, schwierig zu erreichen.
    Der gleiche Grundsatz gilt genau so für Schießstätten auf denen mit Erlaubnis pflichtigen Waffen geschossen wird (dort gibt es noch etliche weitere Voraussetzungen).

    Von der Schützenlinie, also von dem Standpunkt aus von dem ich schieße darf ich keinen Punkt sehen der nicht auf meinem Grundstück liegt. Keinen Himmel, keinen Wald oder sonstiges was außerhalb meines Grundstückes liegt. Das erreiche ich im Freien nur mit seitlichen ausreichend hohen Mauern (für LGs reichen sicher auch blickdichte Holz Konstruktionen) und Hochbords (oder ich schieße z.B aus einer Garage heraus auf ein Ziel welches z.B, an einer ausreichend großen Wand befindet.
    Nur so kann ich sicherstellen das das Geschoss mein Grundstück nicht verlässt. Das die Waffe nur an der Schützenlinie geladen werden darf ist klar.
    Es geht halt nicht darum das das Geschoss (hier Diabolo oder BB) beim schießen auf das eigentliche Ziel nicht das Grundstück verlässt, sondern das ausgeschlossen wird das das Geschoss auch bei äußeren Einflüssen (man zielt, eine Wespe sticht und schon geht der Schuss meilenweit am Ziel vorbei) das Grundstück verlassen kann.

    So ist man auf der sicheren Seite.
    Alles Andere ist halt ein Glücksspiel. Im Falle einer Anzeige kann man auf einen Richter stoßen der es nicht so genau nimmt, verlassen darauf würde ich mich nicht.

    Eine Verurteilung wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz will hier sicher keiner an der Backe haben.....

    Zusammenfassung:
    Vom Standort des Schützen darf in Luftlinie zu keinem Bereich außerhalb des eigenen Grundstücks Einsicht bestehen.
    (es gab hier mal ein Urteil, finde ich gerade nicht, da hat der Richter (selber Sportschütze und Jäger) den Gefahrenbereich mit 500m angenommen).

    Gruß schooter45

    Du schreibst hier dermaßen überheblich und übersiehst das offensichtliche, nämlich dass es mehr als eine Staatsanwaltschaft in Deutschland gibt. Es reicht ein Staatsanwalt. Kennst du die alle so gut?

    Ich schreibe nicht überheblich sondern bezogen auf mein Umfeld.
    In anderen Regionen mag es durchaus anders sein. Hängt mit der Bevölkerungsdichte und mit der Struktur der Bevölkerung zusammen..

    Der befragte Staatsanwalt hat sich über die Ihm bekannten Fälle
    geäussert. Das glaube ich gerne - die meisten Staatsanwälte
    arbeiten sauber.

    Sorry, aber dir glaube ich einfach nicht. Ich kann mich täuschen, aber du bist nur ein Honk im Netz. Die Flagge als Avatar spricht Bände....

    Liege ich falsch?

    shooterf45

    Nachdem ich (über mehrere Monate) die 22xx Beiträge gelesen habe war ich erst perplex, dann sprachlos, später nachdenklich und jetzt komme ich vor Lachen nicht in den Schlaf....

    Zum Einem muss ich feststellen das hier einige User an der Grenze zur Debilität (IQ = 10 x 7,5 {J}) liegen, zum Anderen auch besser ausgestattete Schreiber Begrifflichkeiten und Straftatbestände nicht einordnen können.

    Mir ist durchaus bewusst das es in diesem speziellen Thread naturgemäß von Paranoikern und Verschwörungstheoretikern nur so wimmelt. Wo sonst kann man seinen Neurosen freien Lauf lassen.

    Wer sich nicht angesprochen fühlt hinterlässt ein "gefällt mir"

    Zum Thema:

    Als Sportschütze habe ich regelmäßig Umgang mit anderen Schützen. Gerade im BDMP sind doch recht viele Polizisten, Richter und auch Staatsanwälte unterwegs. Mann kennt sich und unterhält sich auch, über das Eine und Andere.
    Nun habe ich bei der letzen Landesmeisterschaft mal das Thema HD angesprochen.
    Ergebnis:
    Ja, gibt es.
    In allen Fällen waren aber die "Besuchten" einschlägig bekannt, soll heißen schon vorher auffällig im Straftatbereich, oder sonst auffällig.
    Es gab SEK Einsätze (auch mit Toten) und HDs, Auslöser war aber immer der Geschädigte.

    Die Frage an den für mich zuständigen Staatsanwalt (HD wenn ich oder der Nachbar eine Exportfeder käuflich erwirbt)
    "Beim Waffenrecht schau ich schon genau hin, aber eine HD wegen einer Exportfeder ohne hinreichenden Verdacht auf die Vorbereitung einer Straftat, nein. Wenn der Erwerber oder Familienangehörige schon einmal in Erscheinung getreten ist kann man darüber nachdenken, aber die Verhältnismäßigkeit steht im Vordergrund"
    Gut ist das hier sehr viele Staatsanwälte und Richter selber Sportschützen sind und sich mit der Materie auskennen.

    Shooter45