Ihr vergleicht hier oft Armbrust mit dem Bogen.
Der Bogen ist als SPORTGERÄT eingestuft.
Die Armbrust ist den Schusswaffen gleichgestellt.
Die Sicherheitsvorschriften sehen bei beiden einen Bereich von 150 Metern ab der Schießlinie in Richtung Pfeilfang und seitlich einen Bereich von 30 bis 45 Grad vor.
Ob das nun die Schießstandvorschrift des DSB vorgibt ist erstmal egal, die Ordnungsbehörde nimmt den Stand sowieso ab. und wenn der Schießstandsachverständige der Meinung ist, der Stand entspricht nicht den Vorschriften wird auch die Behörde den Stand nicht zulassen.
Auf dem eigenem Grundstück mit beiden zu schießen, bedarf es eines Pfeilfanges. Holzwand wird bei uns nicht für Armbrust akzeptiert, da die Bolzen dieses durchschlagen können.
Wobei ein Pfeilfangnetz locker vor die Holzwand gehangen, wiederum das Schießen auf dem eigenen Grundstück erlaubt.
Ihr seht die Vorschriften sind mal so und mal so ausgelegt.
Auf alle Fälle würde und werde nicht auf meinem Grundstück schießen, wenn die Nachbarn anwesend sind.
Ein verirrter Pfeil/Bolzen kann alles anrichten.
Zurück zu den Vorschriften und den Abnahmen der Bogenplätze durch Sachverständige.
Ich hab als Referent immer mal Vereine die sich für die Ausrichtung einer Meisterschaft bewerben,ich schau mir den Stand dann an.
Oft ist es ok, ich hab schon offiziell abgenommene Plätze gesehen, wo auf 110 Meter ein Weg hinter den Scheiben entlang führt,da stehen die Spaziergänger bei laufendem Schießbetrieb und schauen von da hinten zu.
Oder ein Platz der einen Erdwall in 5 Meter Höhe in 150 Meter Entfernung als Pfeilfang aufgeschüttet hat, soweit alles gut. Nur die Radfahrer und Spaziergänger die darauf auf einem von der Gemeinde eingerichteten Fuß-und Radweg zu sehen sind,lassen mich da keine Meisterschaft abhalten.
Gruß Toto