Nja, bei meinem 1911er Wechselsystem ist HV pflicht.
Sonst hab ich Störungen beim repetieren.
Aber da ist mir der Streukreis auch fast egal, sonst müsst ich die Visierung mal gegen eine verstellbare tauschen...
Beiträge von Seestern
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Bei uns gibts das so auch nicht.
Klar kommt es drauf an wer Aufsicht hat/den neuen "an die Hand" nimmt.
Aber wenn er vernünftig rüberkommt (und es Altersbedingt lt Gesetz i.O. ist) hab ich und andere ausm Verein, auch kein Problem damit, wenn er sagt er möchte mit GK anfangen.
Dann ists halt ned der reinrassige Sportrevolver sondern was stabiles, und n Repetierer und ned mein AR10, aber warum soll er KK schießen, wenn er das nicht möchte.
So vergrault man die Leute nämlich.Ich kam erst durchs GK schießen in den Genuß des "günstigen" Trainings mit KK.
Und grade n HA in .22 tut halt ned so weh (im Geldbeutel) wie mein großer... -
Bei einem Vereinskollegen sind se letztes Jahr eingestiegen.
Haben sämtliche Vorhandenen Tresore/Waffenschränke mit brachialer Gewalt geöffnet.
Nicht eine einzige der Kurz-/Langwaffen ist mitgenommen worden.
Ist auch kein Wunder. Bei geklauten Knarren ist der Fahndungsdruck laut befreundeten Polizisten viel größer, als bei normalen Einbrüchen. Und wenn du erwischt wirst haste gleich noch den Verstoß gegen das WaffG. dabei.
Damit kommste ned so schnell aus der U-Haft, wie wenn du "nur" irgendwo rein bist.... -
schick. Sag doch was dazu.
Finde es immer schade wenn Bilder ohne Infos kommen...
Was ist das für ein Zweibein? -
Bei Ford kannst du das ja schon manuell einschalten.
Wenn du da den Tempomat hast, kannst du auch einen Tempobegrenzer aktivieren. Der das über Verkehrszeichenerkennung automatisch steuert. Da fährste dann nur 3km/h schneller, laut Tacho.
Ist tatsächlich sehr angenehm. Aber aufgezwungen haben möchte ich es nicht.AUSSER wenn jmd die Nebelschlussleuchte anmacht. Da könnt ich immer ausflippen wenn so ein Honk mit 120 über die AB fährt, und jeden hinter sich blendet, weil mal 3 kleine Nebelschwaden so getan haben, als würden sie die Sicht behindern. Da würde ich es mir tatsächlich wünschen.
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Ich geb meine Schreckschuss und meinen KWS sofort ab, wenn ich dafür meine 5 Voreinträge ohne zeitliche Befristung in die grüne WBK bekomme, die ich in den nächsten Jahren noch ausfüllen möchte...
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Ich find diese schöner als die Kimber:
Meine ist von Peter Stahl importiert (und vermutlich auch etwas überarbeitet) und 95 beschossen worden.
Gebraucht ein Schnäppchen gewesen, dafür dass beim VDB eine 5zöller für 2500€ drin steht.
Bei mir steht nur das Matchmaster nicht mit drauf, und ich habe einen geschlossenen Abzug. -
Safari Arms Matchmaster 6" in .45ACP.
Habe aber auch noch einen "Colt" in 9mm PAK.
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Hallo zusammen,
mir viel heute ein kleines Gedankenexperiment ein, und würde gerne mal eure Meinungen dazu vernehmen.
Jäger ist im Besitz mehrer Waffen und Schalldämpfer. Darunter auch einige Sportlich nutzbare.
Er verstirbt, und vererbt einen Teil seiner Waffen sowie die dazugehörigen Schalldämpfer an einen Sportschützen mit WBK´s.
Erbtechnisch erstmal kein Problem. Entweder "Erben-WBK" ohne
Blockierung, oder auf die "normalen" mit evtl Bedürfnisnachweis für die
Munition vom Verband.Aber wie sieht es Waffenrechtlich mit den Schalldämpfern aus? Einfach
auf "Erben-WBK", und wenn sportlich zugelassen (zb Ausland/Training),
nutzen?
Evtl diesen "blockieren"? Gibt es dafür überhaupt blockierungen?
Oder einfach mit auf die grüne WBK und wenn sportlich zugelassen (zb Ausland/Training), nutzen?Vielen Dank fürs sachlich bleiben.
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Wenn auf den Seiten nichts abweichendes steht, kannste auch schon ab Geburt Mitglied werden.
Mitgliedschaft ist ja nicht an ein "schusswaffennutzbares Alter" gebunden.
Wenn ich wollen würde, wäre mein Sohn über Familienmitgliedschaft auch schon in einem Verein/Verband.
Macht mit 2 nur nicht viel Sinn... -
Bei uns schießen die meisten Gewehrschützen tatsächlich auch Ordonnanzgewehr oder GK-Halbautomaten. Danach kommt dann erst KK.
Bei KW siehts ähnlich aus. Erst GK. Dann KK...Je jünger desto bumm... xd
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Der Händler meines Vertrauens hat einige Pythons im Schrank/Handelsbuch. Allerdings hat er mir als ich auf der Suche nach nem Revolver in 357Mgm war erklärt, dass er diese nicht verkauft... aus welchen Gründen auch immer...
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Gesetze gelten etwa nicht für jeden?
Seit wann tun sie das denn?
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Nja, spontan "kaufen" kannste schon.
Musst das Teil dann halt nur solange beim Händler lassen, bis dein Bedürfnis genehmigt/Voreintrag da ist/ die 2/6er Regel nicht mehr greift. Die meisten machen das Problemlos, teilweise sogar kostenlos bis zu 6 Monate... -
2x Scheiben Brot auf einmal schneiden natürlich. Ein Schnitt, 2x Scheiben.
Gruß Play
Dann lieber das Toast-Messer von Colin Furze. Einem der (meiner Meinung nach) verrücktesten und kreativsten Erfindern auf YT.
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Wenn ich meine Waffe putze, und es ist noch mein 1,5 jähriger zuhause, und es klingelt, nehm ich die Waffe auch mit an die Tür.
Muss ich im Grunde sogar, damit kein unbefugter (Kind) zugriff drauf nehmen kann.Wenn du se nur "zeigen" willst, steck se halt "cool" innen Hosenbund, oder hol dir ein Holster und trag se darin zur schau...
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In sämtlichen Leihwagen von Mietwagenfirmen sind auch nur Kopien der Fahrzeugscheine drin. Gab auch nie Probleme.
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Bei mir hats damals in Gelnhausen auch genau 6 Wochen gedauert. Da waren aber auch die Anträge für gelbe/grüne WBK dabei.
Hat 50€ gekostet.
Seitdem einmal überprüft worden. Vermutlich zu wenig gekauft. -
Ich muss 2 Stockwerke ne enge Holztreppe runter, und dann noch 50m über die Straße bis zum Auto.
Und am Stand kann man auch nicht immer 20m davor parken.
Und so hat man noch die Hände frei für die Munitionsbox, und zum Tür aufmachen.
So ne 50BMG Kiste mit 200 bis 500 schuß 308, und 100 45.ACP und 300KK wiegt schon n bisi was... -
Ich würde den Thread hier mal kapern, und mich der Suche anschließen.
Ich brauch aber mindestens 1200mm innenlänge und 350 bis 400 mm innenhöhe.
Bei einer tiefe von ca 100mm.