Beiträge von Gargoyle

    Wegen einer OWI?

    Nein!

    Nur ein Beispiel:

    Nach § 53 Waffengesetz ist auch das fahrlässige Nicht-mit-sich-Führen („zu Hause vergessen“) eine Ordnungswidrigkeit, womit in Verbindung mit § 17 Absatz 4 Nummer 2 Bundesjagdgesetz die Zuverlässigkeit zumindest dann in Gefahr ist, wenn man mehrfach ohne die erforder- lichen Dokumente angetroffen wurde.

    Hey, bitte richtig lesen. ICH persönlich will doch gar nicht. Ich schrieb nur etwas dazu, wie ich vorgehen würde. Ich habe keinerlei Fragen zu Absolution gestellt. Und dabei bleibe ich, egal was hier gesagt bzw. geschrieben wird.

    Grüße

    G.

    Ich bleibe bei meiner Überzeugung, dass ich den Sachverhalt mit der zuständigen Behörde in jedem Falle klären würde.

    Sei versichert, wir sind sehr gespannt auf die Antwort. Halte uns da bitte auf dem Laufenden.

    Hi,

    ich schrieb, dass ich es abklären würde, wenn ich z.B. im Garten schießen wollte. Ich werde mir mal den oben genannten Thread durchlesen. Vielleicht hat sich damit schon alles erübrigt.

    Grüße

    G.

    Update: Ok, habe den Thread mit der FT-Vereinsgründung und Genehmigungsverfahren aufmerksam gelesen. Das ist aber schon eine andere Nummer als auf einen fest montierten Kugelfang zu plinken. Aber ich denke, Ihr bezweifelt zurecht, dass eine Anfrage bei der Behörde Erfolg haben wird. Daher schließe ich mein Einbringen in diesen Thread. Plinken im Garten kommt für mich somit nicht in Frage.

    Grüße

    G.

    Sorry, ich vergaß zu erwähnen, dass Standaufsicht bei mir mit zum Umfang des Waffensachkunde-Lehrgangs gehörte.

    Grüße

    G.

    Es steht dir frei das so zu sehen/handhaben.

    Mit der gesetzlichen Regel hat das allerdings

    nichts zu tun.

    Und keine Behörde wird die einen Segen auf

    Grund solcher vagen Angaben erteilen....

    Dann tritt eben der Fall ein, dass man es zu akzeptieren hat. Es bleibt einem dann doch immer noch frei, im Keller oder in der Garage zu plinken. Sind wir uns doch einig.

    Grüße

    G.

    Wenn ich Eure Antworten und Meinungen hier richtig deute, dann gilt überwiegend keine schlafenden Hunde zu wecken. Ich bleibe bei meiner Überzeugung, dass ich den Sachverhalt mit der zuständigen Behörde in jedem Falle klären würde. Allein schon wegen der Gefährdung der Zuverlässigkeit. Ein Abgrenzen des Ganzen (Zaun, Tor), so dass ausgeschlossen ist, dass zweite Personen Zutritt haben, ist m.E. unerlässlich. Es soll eben kein öffentlicher Schießstand in Betracht gezogen werden, sondern eine sichere Installation für Hobby-Plinker, die von der Behörde zumindest geduldet wird. Und wenn ein klares Nein kommt, dann hat man es zu akzeptieren.

    G.

    Mir fällt gerade noch ein, dass ein offiziell abgenommener Stand ja dann zumindest in der Theorie auch bedeuten würde, dass die Vorschriften zur verantwortlichen Aufsicht gelten.

    Also allein schießen nur mit Schulung zur verantwortlichen Aufsicht und einer muss Aufsicht machen und darf nicht schießen, wenn man mal Freunde zum Schießen dabei hat.

    Ist also ein ziemlicher Rattenschwanz, der an so einer Schießstandzulassung hängt.

    Im Waffensachkundelehrgang wurde uns gelehrt, dass man allein ohne Aufsicht auf einem zugelassenen Schießstand schießen darf. Ab zwei Schützen ist einer von beiden mit abgelegter Prüfung aufsichtspflichtig. Die Aufsichtsberechtigten müssen der Behörde gemeldet sein.

    Moin,

    leider war ich einige Zeit außer Gefecht, so dass ich diesen interessanten Thread erst jetzt lesen konnte.

    Ich gehe davon aus, dass so gut wie niemand im Besitz eines privaten Grundstücks ist, bei dem man sicherstellen kann, dass ein Diabolo unter keinen Umständen, und ohne geeignete Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, das Grundstück verlassen kann.

    Wenn ich persönlich vor hätte, auf meinem befriedeten Grundstück mit F-Waffen im Garten zu schießen, dann würde ich das einfach abklären. Zunächst ein Gespräch mit den (hoffentlich netten und aufgeschlossenen) Nachbarn. Als nächstes einen höflichen Brief an das zuständige Waffenbüro, das in den meisten Fällen der jeweiligen Kreispolizeibehörde angehört.

    Da dann gleich eine Zeichnung des Grundstücks mit dem geplanten Schießstand beifügen:

    - Schießen aus einem Tunnel oder Kanal heraus, der verhindert, dass die Waffe zu weit links/rechts oder gen Himmel geschwenkt werden kann.

    - Kugelfang vor Hauswand.

    - Schallgedämmter Kugelfang, um die Nachbarn nicht zu stören.

    - Genügend große und dicke Weichholzwand hinter dem Kugelfang, um Nichttreffer aufzunehmen.

    - Schießen ausschließlich mit F-Schalldämpfer.

    - Der Bereich des Schießstands vom restlichen Grundstück abgetrennt (Zaun mit abschließbarer Tür), damit niemand versehentlich die Schussbahn betreten kann.

    Wenn dann der Antrag abgelehnt werden sollte, dann muss man das einfach akzeptieren. Alles ist besser, als unbeabsichtigt einen Unbeteiligten zu verletzen oder ggf. seine Zuverlässigkeit zu verlieren, weil die Nachbarn doch die Polizei rufen und dann festgestellt wird, dass man nicht hätte schießen dürfen. Ich würde mich daher nicht auf das schmale Brett von Ahnungen, Meinungen oder persönlichen Auslegungen begeben, sondern die Sache offiziell abklären.

    Mit sportlichen Grüßen

    G.

    Danke für Eure Mitteilungen. Die rechtlichen Bestimmungen zu Flare-Guns sind mir geläufig, wie ich oben ja schon anklingen ließ. Mir ging es um spezielle Informationen zu diesem Gerät, auch wenn es vielleicht stark vergleichbar ist mit einer sog. "Seenot-Signalpistole". Da es aber anscheinend keine speziellen Infos/Daten zu diesem Gerät gibt, darf hier gerne geschlossen werden. Danke nochmals an Alle.

    Grüße
    G.

    Hi David,

    was meinst du, was ich gemacht habe? Warte seit ca. 3 Wochen auf Antwort. Und deshalb habe ich mir erlaubt, hier einmal nachzufragen. Deine Einschätzungen (Kaliber 4 usw.) teile ich. Deshalb schrieb ich ja, dass es für mich wie eine Flare-Gun aussieht. Nur leider finde ich zu dem Gerät keine weitere Info.

    Grüße
    G.

    Hallo Zusammen und noch ein frohes Neues!

    Beim Stöbern im Netz bin ich auf Rakuten auf den Plastimo Seenot-Signalgeber gestoßen. Man kann dort diesen Signalgeber ohne Weiteres bestellen. Für mich hat das Gerät große Ähnlichkeit mit einer Flare-Gun, die m.W. EWB-pflichtig ist. Leider finde ich zu dem Signalgeber keine weiterführenden Informationen bzgl. PTB oder EWB.

    Deshalb hier gefragt:
    Kennt oder besitzt hier jemand diesen Signalgeber? Ist der wirklich frei erwerbbar oder mache ich mich mit dem Kauf strafbar?

    Für Hinweise/Infos wäre ich sehr dankbar.

    Grüße
    G.

    Hallo Zusammen,

    beim Aufräumen der Werkstatt meines Großvaters sind wir auf Kartuschen CCI Power Loads Red im Kaliber .22 gestoßen. Ich habe bereits Google bemüht, jedoch keine Hinweise auf den Druck, den diese Kartuschen entwickeln, gefunden. Mein Großvater hatte seinerzeit wohl ein altes Bolzenschussgerät zum Setzen von Verankerungen in Beton. Heute werden die Kartuschen noch in Dummy Launchern bei der Jagdhundausbildung verwendet. Ich konnte leider nirgends nähere Information zur Stärke dieser Kartuschen finden. Daher hoffe ich hier auf Euer Fachwissen. Das angehängte Foto ist aus dem Netz. Die originale Schachtel war fast komplett verrottet.
    Und: Nein, ich möchte die Kartuschen nicht in meiner Sherlock Holmes ausprobieren, da ich mir der Gefahren bewusst bin.

    LG
    G.

    Danke für deine Antwort. Dann können die möglichen 1800 bar der roten Patrone 9x17 einer für z.B. 750 bar geeigneten Flinte Kaliber 12 nichts anhaben. Wäre ja auch ziemlich bescheuert, wenn solche Einsteckläufe verkauft werden und der Stoßboden oder Verschluss fliegt einem um die Ohren.

    LG
    G.

    Hallo,

    Kurz nochmal erklärt: Der Dummy Launcher ist ein Einstecklauf für Flinten im Kaliber 12 (20 auch erhältlich). Der Einstecklauf reduziert das Kaliber auf 9 mm runter. Es passen 9x17 Knallpatronen. Vorne auf den Einstecklauf wird der Dummy drauf gesteckt, den der Jagdhund apportieren soll. Dieser Dummy wird dann mittels der Knallpatronen auf eine Entfernung von bis zu 100 m geschossen.

    Soweit so gut.

    Und da dieser Dummy Launcher eben auch für den Betrieb mit den roten Viehbetäubungspatronen angeboten wird, mache ich mir im Vorfeld halt so meine Gedanken hinsichtlich möglicher Beschädigungen an der Jagdflinte meines Freundes. Ich will ihm ja nichts schenken, das seine Waffe beschädigt. Ich bin halt dadurch verunsichert worden, dass hier im Forum vehement vor dem Gebrauch dieser Patronen in SSW und Salutgewehren gewarnt wurde, mal ganz zu schweigen von der rechtmäßigkeit. Und da Flinten nun mal für bis zu ca. 1050 bar ausgelegt sind, die roten Patronen aber anscheinend bis zu 1800 bar erzeugen, wollte ich fragen, ob jemand sagen kann, in wie fern die Gefahr einer Schädigung der Jagdwaffe besteht. Ich gehe davon aus, dass der Einstecklauf beschossen ist. Der wird also die Patronen aushalten. Was mich eher beunruhigt ist z.B. der Stoßboden der Flinte. Wie hoch sind die Kräfte, die sich durch die Patrone auf den Stoßboden übertragen können? Wieviel höher sind die als bei z.B. einer Patrone 12/70.

    Ach und noch was: Die Hunde meines Freundes sind allesamt komplett schussfest. Es geht hier lediglich darum, ihm das Training für die Apportier- und Vorsteharbeit etwas zu erleichtern, da er sich nach einem Unfall noch nicht wieder absolut sicher im Gelände bewegen kann.

    Es wäre echt super, wenn jemand antworten könnte, der diese Dummy Launcher kennt und bereits in Aktion gesehen hat und etwas über den möglichen Verschleiß an der Jagdflinte sagen kann.

    Oder ist bei Einsteckläufen der ca. 2,5 fache Druck als bei einer Schrotpatrone zu vernachlässigen durch die Bauart des Einstecklaufes? Hat jemand vielleicht einen .38er Einstecklauf für seine Jagdflinte als Fangschußgeber? Wie sind da die Erfahrungen?

    Und noch etwas zu den Salutgewehren: Es gibt sehr frühe Salutgewehre (BKA 123), die den Ausschuß komplett nach vorne haben. Da ist lediglich ein Metallstift im auf .38Knall verringerten Patronenlager, der das Laden / Abfeuern scharfer Munition verhindert. Man kann durch den Lauf hindurch schauen. Er wird durch den Stift zu ca. 1/3 eingeengt. Der Ausschuß erfolgt nach vorne. Bei dieser BKA Nummer gibt es weder Schlitze, noch Bohrungen noch einen Flachstahl im Lauf. Darüber gibt es sogar hier im Forum einen Thread: Kutscherflinte BKA-Rautennummer 123

    In welchem Internet hast du gesucht @ Trifftnienix? (Nicht böse sein, ist nur ein Spaß!)

    LG
    G.

    Ich bitte zu entschuldigen, dass ich diesen alten Thread nochmal aufwärme, aber ich wollte keinen Neuen erstellen:

    Ich möchte gerne einem befreundeten Jäger und Kollegen aus dem Hundeverein einen KSW Werfer zum Geburtstag schenken. Nun lese ich, dass der sogar mit den roten Viehbetäubungspatronen funtioniert. Eine Schrotflinte verträgt i.d.R. 750 bis 1050 bar in etwa. In einem anderen Thread hier wird berichtet, dass die Patronen je nach Farbe ca. 1400 bis 1800 bar liefern. Der Gebrauch in Schreckschusswaffen und auch Salutflinten wird als nicht erlaubt und dazu auch noch als sehr gefährlich wegen möglicher Waffensprengung beschrieben. Salutflinten sind ja ehemals Scharfe. Muss man nun bei einer scharfen Flinte mit eingestecktem Dummy Launcher ebenfalls Angst haben? Sind die Kräfte auf den Stoßboden zu groß? Bricht der Verschluss?

    Könnte da ein Experte etwas zu sagen?

    LG
    G.

    Die Überschreitung der 7,5 Joule Grenze hatte ich nicht bedacht. Ein Kollege meinte, dass man 3 mm lange Teflon Buchsen als Übergang in die Trommel einsetzen könnte. Aber das werde ich nicht machen, denn das scheint mir nicht legal zu sein, da dann die Joule Grenze überschritten werden könnte.

    Vielen Dank für deine Antwort und für die Erleuchtung.

    Grüße
    G.

    Hallo Zusammen,

    Ich habe mir zu meinem Bull Barrel nun auch einen SAA Revolver in 5,5 gegönnt. Leider musste ich feststellen, dass die Trommel beim SAA ca. 3 mm länger ist als beim Bull Barrel. Das sieht zum Einen nicht gut aus bei eingelegten LEP-Patronen und zum Anderen befürchte ich, dass durch den 3 mm "Freiflug" der Diabolos einiges an Energie verloren geht.

    Abhilfe könnten um 3 mm längere Kappen für die LEP-Patronen schaffen. Leider habe ich keine Möglichkeit, mir die selbst herzustellen. Könnte mir jemand eine Bezugsquelle nennen oder zumindest die exakte Gewindebezeichnung für die LEP-Kappen?

    Danke schon mal im Voraus.

    Beste Grüße
    G.

    Ein Kollege aus dem Verein hat sich einen Edelstahl-Briefkasten gekauft.

    Auf der Rückseite hat er einen Ausschnitt 10x10cm rein geschnitten. Über diesen Ausschnitt kommt die Zielscheibe. Dafür hat er passend Fotoecken aufgeklebt. Dort steckt er die Zielscheiben dann rein.

    Im Innern hat er drei oder vier Lagen Fußbodenfliesen etwas schräg geneigt und eine Lage unten auf dem Boden eingeklebt. Die Fußbodenfliesen nehmen den Diabolos und Rundkugeln so viel Energie, dass sie entweder eindringen oder direkt runter fallen und unten im Kasten liegen. Die Fußbodenfliesen hat er auf dem Dachboden seiner Eltern gefunden. Es handelt sich dabei um dicke Roßhaarfliesen, wie sie in den 60ern oft verwendet wurden. Die schlucken alles an Energie und Geräuschen. Für mich ist die Lösung Top und ich werde mir auch so etwas bauen.

    G.

    P.S.: Anbei eine Skizze.