Ich habe diesbezüglich Neuigkeiten, wenn auch nicht erfreuliche.
Die Waffenbehörden akzeptieren keine Bedürfnisbescheinigungen seitens Verbände wenn ihr Mitglied nicht auch Mitglied in einem Schützenverein ist der auch die selbigen Verband angehört.
Grundsätzlich bezieht sich das erst einmal auf den Erwerb von Waffen für organisierte Sportschützen. Jedoch erlaubt der §8 des WaffG sehr wohl den Erwerb von Waffen von nicht organisierten Sportschützen. Der Weg ist nur schwieriger. Schaue einmal in die Verwaltungsvorschrift des WaffG zu §8 rein.
Gerade bei der DSU ist die Teilnahme an der Ligarunde eine Möglichkeit, eine Befürwortung für Waffen zu bekommen, auch und gerade als Verbandseinzelmitglied.