Beiträge von Martin Fett

    Wat willste denn mit dem Ding,
    führen wozu, damit beim nächsten Kronkorken Verschluss die Klinge verbiegt
    führen wirst Du es wohl dürfen, besser ist es aber in der Vitrine aufgehoben.

    Mehr Tips kann ich Dir zu sowas nicht geben, ich habe selber Zig solcher Messer die Cool an zu sehen sind,
    aber die Bezeichnung Messer eigentlich nicht verdient haben.

    Heidi

    Warum darf ich es führen?
    Wenn es verboten ist, darf ich es noch nichtmal besitzen, also fehlt die Grundvoraussetzung zum Führen.
    Auch wenn es nicht verboten ist, ist es doch eine ...Waffe und darf NICHT geführt werden, ODER?

    Weist du eigentlich was du schreibst?

    ICH WILL DOCH NUR WISSEN OB DAS DING ERLAUBT IST!!!

    Hallo burgfrau,

    oh...

    Aber meine Frage bleibt, unabhängig davon ob die Qualität dem Preis angemessen ist:

    Besitz / Führen erlaubt oder NICHT erlaubt?

    Einer sprach davon, den Führungsring abzuflexen.
    Ist es denn dann noch ein Bajonett oder etwa ein (VERBOTENES) Springmesser?

    Und Danke für den guten Link!!!

    Vielen lieben Dank für deine schnelle Antwort!

    Ich versuchs mal:

    zu These 1: Richtig, aber das 'nicht führen' kannst du dir sparen, da der Besitz eine Bedingung des Führens ist (ohne Besitz kein Führen).

    zu These 2a: Falsch

    zu These 2b: Richtig. Bajonette sind Hieb- und Stoßwaffen und unterliegen einem Führverbot.

    zu These 3: Grundsätzlich gilt hier das, was ich immer die 'Intention des Herstellers' nenne. Ein Gegenstand, der als Bajonett hergestellt und vorgestellt wird oder wurde, und natürlich auch die nötige Funktionalität hat, ist auch in erster Linie ein Bajonett. Wäre nett, wenn du ein Bild einstellen könntest, da natürlich eine Betrachtung des Einzelfalles immer angebracht ist.

    These 1: OK, hab ich kapiert.
    These 2a: OK, hab ich kapiert.
    These 2b: OK, hab ich kapiert, das war früher aber einmal anders, oder? Ich glaube, man hätte vor ein paar Jahren noch mit einem Schwert durch die Fußgängerzone schlendern dürfen...

    These 3: Ich hab in den Regeln gelesen, das Links auf laufende Egun Auktionen verboten sind. darf ich aber einen Suchbegriff nennen? "Faltbajonett" Das würde ich gerne kaufen, aber die Klinge ist 10cm lang. Wenn es aber ein verbotener Gegenstand ist, will ich es natürlich nicht.

    Hallo ans Forum!

    Ich lese schon länger hier mit und habe mich jetzt auch angemeldet um aktiv am Forum mitzuwirken.

    Ich beginne auch direkt mit einer Frage zum ach so klaren deutschen Waffengesetz die ich trotz allem Suchen nicht für mich beantworten konnte.
    Wenn es doch schon beantwortet wurde BITTE ich um Entschuldigung und um Newbie - Verständniss.

    These 1:
    Springmesser die zur Seite aufklappen UND nur einseitig geschliffen sind ABER deren Klinge länger als 8,5cm ist = verbotener Gegenstand, nicht besitzen, nicht führen.

    These 2a:
    Ein Bajonett ist eine WAFFE und darf geführt werden wenn die Person mind. 18 Jahre alt ist und sich Ausweisen kann.

    These 2b:
    Ein Bajonett ist eine WAFFE, Besitz ab 18 frei aber darf nach neuem Waffengesetz NICHT geführt werden.

    These 3:
    Auch ein KLAPPbajonett das zur Seite mit Federkraft aufspringt UND nur einseitig geschliffen sind ABER deren Klinge länger als 8,5cm ist ein Bajonett und KEIN verbotener Gegenstand.

    Sind meine Thesen soweit richtig?

    Jetzt die Frage:
    Wie kann ein Klappbajonett von einem Klappmesser oder auch ein Springbajonett von einem Springmesser unterschieden werden? Genügt da die typische Aufnahme oder der Ring am Griff?
    oder ist ein Bajonett nur dann ein solches, wenn es auch am Gewehr aufgepflanzt ist?

    Ich freue mich schon auf eure Antworten,
    Maffe.