ZitatLG/LP darf im Verein ab 12 Jahren, in Ausnahmefällen ab 11 Jahren geschossen werden.
Also darf man ab 12 im Verein mit dem LG schießen. Mein Sohn ist 13, das heißt also auch er darf das, aber braucht er dabei eine Beaufsichtigung, oder darf er das komplett alleine, und wenn er eine braucht, muss das dann ein Elternteil sein oder kann das auch irgendein Erwachsener aus dem Scützenverein sein? Müsste die Beaufsichtigung überhaupt im Schützenverein sein?
Er möchte nämlich auch mal einfach schnell zum Schießstand radeln und dort alleine ein bischen schießen, was er von meiner Seite aus auch dürfte, aber ist das auch gesetzeskonform?
Ich weiß passt hier eigentlich nicht rein und hat nix mit dem Thema zu tun, aber für so etwas, wo eine vernünftige Antwort ausreicht um alle Fragen zu klären, wollte ich keinen neuen Thread eröffnen, und da in diesem hier schon kurz über dieses Thema geschrieben wurde, habe ich einfach mal hie drin gefragt.
LG,
Ich