Beiträge von RCRAJ

    Hallo,

    ich hab schon mal gesucht, aber nicht richtig was gefunden. Ich habe eine neuwertige Hämmerli X50 erstanden und heute das Zubehör beschafft - also gleich ausprobiert:

    Schussdistanz ca. fünf Meter auf einen großen stabilen Pappkarton in der Garage. Mit Paints keinen einzigen Platzer, sondern nur Abpraller. Die Streukreise waren jenseits von gut und böse (~20 cm).

    Danach habe ich die Walther Speedballs ausprobiert und gehofft, das es besser wird. Es wurde schlimmer - die Speedballs fielen geradezu gerade so eben aus dem Lauf. Die Treffpunktlage war auf diese geringe Entfernung absolut zu tief - die Kugeln beschrieben geradezu eine Bogen nach unten, bis sie auf den Karton auftrafen. Den Karton durchschlagen haben die wenigsten, die meisten kamen auch als lasche Abpraller zurück.

    Habt Ihr Tipps für mich?

    Anschließend ist mir beim reinigen ein Gummiring mit drei Haltelippen entgegengekommen. Ich nehme mal an, in diesem werden die Balls nach dem Reptiereren vor der Schußauslösung "geparkt", um nicht aus dem Lauf herauszurollen. Diesen Ring habe ich mit größerer Mühe wieder einsetzen können, da mir auch nicht bekannt war, wie die Hämmerli demontiert/ der Schlitten abgenommen wird.

    Schonmal danke!

    Hoppla, zuerst glatt überlesen.

    Zitat

    Original von White

    Anders sieht es in Geschäfträumen aus. Diese sind in der Regel für den allgemeinen Publikumsverkehr gedacht, die Ausübung des Hausrechts ist hier nur in begründeten Fällen möglich. Ausgenommen davon sind zum Beispiel Diskos, denn hier wird durch eine Einlasskontrolle ja gerade der Wille des Hausherren deutlich, nur bestimmten Menschenzutritt zu gewähren.
    Waffen in der Tankstelle, im Pennymarkt, etc. sind damit wohl kein Problem.

    Das ist doch mal ein interessanter Ansatz. Natürlich ist mir auch klar, das wohl in 99,x% aller Fälle, in denen ich mit einer verdeckt getragenen SSW ein Geschäft, eine Tankstelle, einen sonstigen Geschäftsraum betrete, nichts passieren wird, weil keine Kontrolleinrichtungen vorhanden sind (Metalldetektor, Abtasten...). Dennoch ist mir da die rechtliche Einwandfreiheit wichtig.

    Und wer zum Geldholen vom Automaten die Geschäftsräume einer Bank mit einer verdeckt getragenen SSW betritt, weil er der Ansicht ist, ihm könnte etwas zustoßen - wo Waffen ja wahrscheinlich extrem ungerne gesehen werden, der bekäme im Falle einer Anwendung oder eben doch einer Kontrolle wohl sehr viele zusätzliche Probleme. Und ich denke, das zumindest ein Teil der KWS-Inhaber ihre SSW zum Geldholen dabei haben, oder lieg ich da sehr falsch?

    Genau das meinte ich - umso ärgerlicher, das die potentiellen Kunden sich vorher über das Produkt infomieren möchten und dann auf der Piexon-Homepage landen...

    Den Absatz finde ich auch nach wie vor eine Frechheit. Auch ein Büchsenmacher ist dazu da, um die Kundschaft zu beraten, die eben nicht nur aus Jägern oder Sportschützen besteht und nicht zu deklassieren sowie ihnen dabei noch das Geld aus der Tasche zu ziehen.

    Zitat

    Original von GEB
    Und ich dachte ich kann damit überall hin, wenn ich in der Stadt bin,.B: Saturn und so -.-

    Aus dem Grund meine Fragestellung. Ich möchte mich nämlich unter keinen Umständen mit dem Gesetz anlegen, es kommt immer dümmer, als man glaubt.

    Und bisher scheint diese Frage hier auch noch kein Gegenstand der Diskussion gewesen zu sein, zumindest hab ich nichts darüber gefunden. Und ich glaube, das weiss bisher auch nur ein sehr kleiner Teil der KWS-Inhaber.

    Zitat

    Original von gilmore

    Wie sieht´s eigentlich mit dem Führen mit KWS an nichtöffentlichen Orten ohne Erlaubnis des Hausrechtinhabers aus ?

    Genau das war gemeint! Ich betrete ja beispielsweise beim Einkaufen das Gelände, ohne vorher die Erlaubnis hierzu eingeholt zu haben (wäre auch kompliziert und für den Supermarkt irgendwie mit viel Arbeit verbunden), jedoch wird die Hausordnung, anders als bei der Deutschen Bahn, waffenrechtliche Details kaum beinhalten.

    Hallo zusammen,

    ungeachtet der Frage, ob Selbstverteidigung mit SSW nun sinnvoll oder sinnfrei ist - bitte keine Diskussion darüber - was ist, genau ausgelegt, tatsächlich die "Öffentlichkeit", in der ich mit dem KWS eine SSW führen darf?

    (Suchfunktion brachte kein zufriedenstellendes Ergebnis, daran habe ich also gedacht.)

    Um das näher zu beschreiben:
    Es ist klar, das der Spaziergang im Park in der Regel auf öffentlichem Grund und Boden geschieht. Aber: Darf ich eine SSW auch beispielsweise - natürlich verdeckt - zum Einkaufen, zum Tanken, zum Restaurantbesuch, zum Kinobesuch (Stichwort Veranstaltung) führen? Zwar sind diese Orte der Öffentlichkeit zugänglich, jedoch auch befriedetes Besitztum anderer.

    Danke schonmal!

    Moin,

    weils gerade dazu passt: Auf machen Fotos der RG 96 sieht man die farbliche Unterlegung der Sicherungs-/Entspannhebelpositionen "F" und "S" - ist sowas nachträglich vom Nutzer gemacht worden oder gabs tatsächlich solche Modelle ab Werk?