Mich hat das Thema interessiert, darum einmal meine Auffassung dazu:
Ein Schalldämpfer ist ein wesentliches Teil einer Waffe (egal ob F-Waffe oder aber erlaubnispflichtig) Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4WaffG)
Begriffsbestimmungen 1.3
(Wesentliche Teile von Schusswaffen, Schalldämpfer)
Wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer stehen, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind. Dies gilt auch dann, wenn sie mit anderen Gegenständen verbunden sind und die Gebrauchsfähigkeit als Waffenteil nicht beeinträchtigt ist oder mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen wiederhergestellt werden kann.)
Der für Waffen verwendete Schalldämpfer ist, um ihn legal zu verwenden, ebenfalls mit einem zu Kennzeichnen. (§24 (1)WaffG)
Dieser Schalldämpfer darf nach meinem Verständnis NUR an Waffen verwendet werden, die mit einem gekennzeichnet sind.
Im Umkehrschluss bedeutet das, dass ein Schalldämpfer NICHT an einer Waffe ohne Kennzeichnung verwendet werden darf, auch wenn die Energie deutlich unter 7,5 Joule beträgt.
Ich hoffe nicht zu viel Verwirrung gestiftet zu haben
der Jörg