ich stimme auch 5-atü, Knallebum, 260283, Bachforelle und MisterX zu.
dann kann man sich solche unqualifizierten beiträge, wie von F600 sparen. halt mal den GEZ-mann nach § 127 I StPO eine pistole (egal was für eine) vor... der richter freut sich . aber dass notwehr (§ 32 StGB) und Notstand (§§ 34, 35 StGB) unberührt bleiben ist klar. nur meistens lässt der GEZ-mann seine Waffen zu hause, wenn er auf kollekte ist.