Beiträge von Billy the Kid

    @ ManEater

    Zitat

    Du kannst nicht nachweisen, dass die Reparatur durch einen BÜMA durchgeführt wurde und schon nimmt Justitia ihren Gang ...

    Wer sagt denn, dass der Austausch (mal abgesehen von der abweichenden Leistung) zwangsläufig eine Reparatur war? Warum nicht eine vorbeugende Maßnahme zur Vermeidung von Federbruch, Leistungsabfall etc.? Also eine Instandhaltung? Ich gehe einfach nicht zwangsläufig davon aus, dass eine Feder nur im Reparaturfall ausgetauscht wird, sondern stelle mir einen LG-Wartungsplan vor, der in bestimmten Intervallen einen Austausch von Federn und Dichtungen vorsieht. Dann wäre das Ganze eben keine Instandsetzung, sondern eine Instandhaltung, und zwar genau nach den Definitionen, die auch im Mietrecht gegeben sind.

    Übrigens: Auch der Austausch einer defekten Laufdichtung wäre nach deinem Verständnis letztlich eine Instandsetzung und dürfte nur vom Büma vorgenommen werden. Denn so eine Laufdichtung ist tatsächlich ein wesentliches Teil.

    Ich würde über das Diana 48 nicht ganz so negativ urteilen wie meine Vorgänger. Als Seitenspanner ist es für Zweibein und Sniper-Look prädestiniert. Und die Schussleistung ist ebenfalls sehr solide. Wenn du allerdings eine Aversion gegen Plastik hast - Hände weg vom Diana, hier wird z.B. im Abzugs- und Mündungsbereich eine Menge Plastik verbaut.
    Gruß
    Billy

    Technisch hat sich bis auf die erwähnte Kleinigkeit meines Wissens nichts geändert, die ganzvernickelte Variante wird nicht mehr hergestellt. Eine ganzvernickelte HW 45 in Sammlerzustand ist daher eine echte Kapitalanlage, wenn es keine Schönheitsfehler gibt (z.B. durch Federbolzen ruinierten Lauf o.ä.).
    Gruß
    Billy

    Eben auf diesen Unterschied zwischen Instandsetzung und Instandhaltung wollte ich hinweisen. Der Austausch von Verschleißteilen scheint mir eher eine Instandhaltung zu sein, da er als Wartung angesehen werden kann. Die Beispiele aus dem Mietrecht für eine Instandsetzung gehen entweder von einem Austausch voneinander abweichender Gegenstände oder von einer tatsächlichen Reparatur aus, was dem Federtausch so zunächst nicht entsprechen würde.

    Davon abgesehen kann ich mir nicht vorstellen, dass ein deutsches Gericht jemals über die Recht- oder Unrechtmäßigkeit eines 1:1 F-Federtauschs zu entscheiden haben wird. Andererseits kann man ja nie wissen...

    Hm, ein interessantes Thema, das aber meiner Meinung nach heißer gekocht als gegessen wird. Hier meine Interpretation der Sachlage:

    1. Der Austausch einer Feder ist eben nicht "Herstellen, Instandsetzen oder Bearbeiten" einer Schusswaffe. Allenfalls ein Instand"halten" und dient lediglich dem Erhalt der Waffe im Originalzustand. Dieser Vorgang wird von den beiden genannten Paragraphen 21 und 26 WaffG nicht berührt. Eine Änderung der Waffe findet de facto nicht statt, eine "Nacharbeit" ist nicht erforderlich. Demnach brauche ich dafür auch keine Erlaubnis.
    2. Als Besitzer einer Waffe übe ich die tatsächliche Gewalt über meinen Besitz aus. Wenn ich die Waffe komplett zerlegen und wieder zusammenbauen möchte (aus welchen Gründen auch immer), kann ich dieses durchaus tun. Wenn ich dabei absolut identische Teile gegeneinander austausche (ob nun eine Schraube, eine Visierung, eine Dichtung oder eine Feder), hat sich nichts, aber auch gar nichts geändert.
    3. Es ist müßig, zu erwägen, ob eine Feder ein "wesentliches Teil" einer Druckluftwaffe darstellt. Das WaffG und die entsprechenden Anlagen gehen vor allem von tatsächlichen Feuerwaffen aus, deren Einzelteile eben nicht alle frei erhältlich sind und die nicht wie Druckluftwaffen über Verschleißteile verfügen. Anders gesagt: Eine Feder ist nicht wesentlicher als eine Kolbendichtung, sogar eine Laufdichtung kann für die Leistung der Waffe als ebenso wesentlich angesehen werden. Wo ist hier nun die Grenze? Liegt das Kriterium vielleicht im technischen Aufwand der Instandhaltung? Wohl kaum, denn die vom WaffG zugebilligten Arbeiten an Schaft oder Visierung können mindestens ebenso aufwändig sein.
    Fazit: Der Austausch absolut identischer, frei erhältlicher Teile wird meiner Meinung nach vom WaffG nicht berührt. Dies gilt natürlich nicht für den Einbau abweichender Teile, hier fände tatsächlich eine "Bearbeitung" statt. Selbst wenn die Leistung nach dieser Bearbeitung letztlich schwächer ausfiele.

    Gruß an euch
    Billy

    Das Crosman hat eine ziemlich ungenaue Prismenschiene aus Kunststoff. Brutales Anziehen der Montagen hinterlässt also Spuren, ist jedoch nicht weiter schlimm, wenn das ZF draufbleiben soll. Mein Rat:
    1. Beide ZF-Einstellschrauben ungefähr mittig einstellen.
    2. ZF auf der Schiene montieren.
    3. Trefferlage ermitteln.
    4. Grobe Ungenauigkeiten ausgleichen, indem man dezent und von außen unsichtbar Tape (Isoband oder ähnliches) an die richtigen Stellen zwischen Rohr und Innenfläche der Ringe klebt.
    5. Nach erneutem Test endgültig anziehen und nun genau einschießen.

    Man kann hier schon ein wenig improvisieren, da die Beanspruchung an ZF und Montage durch den entfallenden Prellschlag sehr gering ist.

    Gruß
    Billy

    Hallo Falk,
    wenn die Stärke für dich wichtig ist, solltest du die Werksangaben bei Gamo mit Vorsicht genießen. Es könnte sein, dass sie hier und da ein wenig übertrieben sind. Ansonsten schließe ich mich den anderen an und empfehle das Weihrauch. Das Walther ZF ist prinzipiell ok, allerdings gab es hier auch schon negative Erfahrungen (was aber wohl bei der Stückzahl/Auflage nicht besonders verwunderlich ist). Ich bin mit dem ZF zufrieden.
    Gruß
    Billy

    Herkunft und Geschichte des Field Target zeigen somit, dass Anhänger dieses Sports beim Thema "political correctness" nicht allzu sehr auf dicke Hose machen sollten. Das Ganze ist und bleibt eine (immerhin vollkommen unblutige) Jagdsimulation, und gerade das macht ja wohl auch die Faszination aus, die ich übrigens durchaus nachempfinden kann. Daher wirkt es doch ein bisschen übertrieben, wenn allein die Verwendung des Begriffs "Eindringverhalten" hier Wellen der Empörung und entsprechende Verbesserungsvorschläge auslöst. Ich denke, der Zwang, es allen und jedem recht zu machen, sollte nicht soweit gehen, dass Mitglieder mit derartigen Anfragen gleich verprellt werden.

    Nichts für ungut und Gruß
    Billy

    Hallo HWJunkie,

    "Killzone" fand ich hier: http://www.ft-shooting.de/ . Ich empfinde den Begriff nicht als großartig anstößig, denke aber dennoch, dass man den Ball in Sachen political correctness etwas flacher halten sollte. Übrigens: N' wilden Laden habt ihr hier, ich bin schon lange als Gast dabei und begeistert von eurem Forum.

    Gruß
    Billy

    Hallo ihr Lieben,

    bin auch neu hier und möchte keine dicke Lippe riskieren, aber ist die "Killzone" bei den Field-Target-Tiersilhouetten politisch korrekter als das "Eindringverhalten"? Wie politisch korrekt ist denn das Schießen auf Tiersilhouetten überhaupt? Vielleicht sind derartige Empfindlichkeiten doch etwas übertrieben. :new16:

    Billy